Frage: Gold abgezogen - "rechtlich" richtig?

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Bruthor

Gast
Ich Wiederhole mich ungern
Warum wurde die Ankündigung gelöscht

Die Ankündigung habe ich wieder rausgenommen, da es bei weitem nicht alle deutschen Grepolis Spieler betrifft und somit keine allgemeine Ankündigung ist. Außerdem sind hier mittlerweile genug Informationen zu finden und die betroffenen Spieler können zudem jederzeit den Support kontaktieren.
 

königdertoten

Gast
Wenn ich Inno wäre würde ich von einigen Leuten hier einfach eiskalt die Accounts löschen. Denn dafür brauchen sie keine Begründung und dann ist man das generve los

- keine begründung für eine acc. löschung?

- das generve?

also wenn du wirklich nichts für deine texte hier bekommst dann... bewirb dich bitte dort
 

königdertoten

Gast
Die Ankündigung habe ich wieder rausgenommen, da es bei weitem nicht alle deutschen Grepolis Spieler betrifft und somit keine allgemeine Ankündigung ist. Außerdem sind hier mittlerweile genug Informationen zu finden und die betroffenen Spieler können zudem jederzeit den Support kontaktieren.

hahahha

und der support sagt es ist OK - und dann wird man bestraft wenn man auf den hört.
 

Diogenes.

Gast
nur mal am rande...

in der zeit - die man braucht die ankündigung zu löschen...

hätte man auch informationen oder ein statement dazu geben können ;)

so behandelt man keine spieler und evtl. "zahlende" kunden.

ich stehe jetzt auch doof da.

erst sagt mir der support vor und nach weihnachten das es ok ist das gold zu holen

und jetzt fragen die spieler wieder alle warum das gold weg ist und warum keine infos dazu kommen.

dafür auch noch danke :)

mach ich doch gerne für euch die member auf dem laufenden halten und dann hinterher dumm da stehen. oh mann... dafür bezahl ich ja sogar noch...

Sogar mehrere Statements von offiziellen Vertretern Innogames' wurden abgegeben...
siehe hier:
Zur Ankündigungslöschung: http://forum.de.grepolis.com/showth...ot-rechtlich-quot-richtig&p=344466#post344466

Zu den Supportinformationen: http://forum.de.grepolis.com/showth...ot-rechtlich-quot-richtig&p=344360#post344360

Weitere Infos, Begründung des Goldabzugs etc.:

http://forum.de.grepolis.com/showth...ot-rechtlich-quot-richtig&p=344351#post344351
http://forum.de.grepolis.com/showth...ot-rechtlich-quot-richtig&p=344338#post344338
http://forum.de.grepolis.com/showth...ot-rechtlich-quot-richtig&p=344324#post344324
 

königdertoten

Gast
ihr macht wegen jedem keks eine ankündigung und sowas sollen sich die leute aus einem externen forum erlesen???

ich glaube nicht das das in den agb`s steht.

vielleicht sperrt ihr wieder diesen thread und ihr macht einen neuen auf... wie bei den anderen...

damit die leute ganz den überblick verlieren wenn sie nach informationen suchen.
 
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born2life3

Gast
Sogar mehrere Statements von offiziellen Vertretern Innogames' wurden abgegeben...
siehe hier:

Nicht du auch noch :( Schade eigentlich, ist aber ja eurer Job ;)
Werde mich jetzt aber zurück ziehen, zumindest hier im Forum, alles weitere behalte ich mir vor. Jedoch noch kurz diese von dir geposteten Begründungen konnten bisher nicht belegt werden.

So, nun will ich mich hier aber zurück ziehen, werde mal schauen was sonst noch so kommt...
 

DeletedUser40455

Gast
Ich glaube dir fehlt die Fachkentnis.
Aber geh zu einen Anwalt und lass dich von ihm belehren, dass Inno im Recht ist ^^

PS: Iwie bezweifle ich auch, dass man das überhaupt Schenkung nennen kann
Das ist richtig, mir fehlt die Fachkenntnis, ich habe auch nie behauptet sie zu haben. Aber vielleicht solltest du einmal einen Fachanawalt für Wirtschaftsrecht oder Internetrecht aufsuchen. Denn Fachkenntnis kannst auch du nicht nachweisen.

Begriffe im Internet googlen haben wohl kaum etwas mit Fachkenntnis zu tun. Ich masse mir auch nicht an zu behaupten es wäre hier zu einem Schenkungsvertrag gekommen, ich habe lediglich Bedenken geäußert ob das alles Rechtens ist was Inno hier macht. Was ein klarer Unterschied zu deiner Behauptung ist, dass das alles rechtens sei ohne das du das nötige Fachwissen dafür hättest. Du magst deine Meinung dazu haben, die hat aber keinerlei Rechtskraft.
 
- keine begründung für eine acc. löschung?

- das generve?

also wenn du wirklich nichts für deine texte hier bekommst dann... bewirb dich bitte dort

Das Gericht wies die Klage eines ehemaligen Spielers auf Aufhebung einer Sperre ab. Es hatte keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der AGB-Klausel, die eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit vorsah. Die Sperre sei zugleich als ordentliche Kündigung zu sehen, eine Verpflichtung zum Abschluss eines neuen Spielenutzungsvertrages treffe den beklagten Spielbetreiber nicht.

Der Kläger war gesperrt worden, weil er nach den Feststellungen des Spielbetreibers unter Verstoß gegen die Spielregeln mit virtueller Spielwährung gehandelt und Dritten unter Zugang zu seinem Account gewährt hatte. Hierauf kam es für die Entscheidung allerdings gar nicht mehr an, da eine ordentliche Kündigung auch ohne solche Regelverstöße möglich und wirksam ist.
http://spielerecht.de/wp-content/uploads/2012/08/AG-Karlsruhe-8-C-220-12-24.07.2012.pdf
 
Das ist richtig, mir fehlt die Fachkenntnis, ich habe auch nie behauptet sie zu haben. Aber vielleicht solltest du einmal einen Fachanawalt für Wirtschaftsrecht oder Internetrecht aufsuchen. Denn Fachkenntnis kannst auch du nicht nachweisen.

Begriffe im Internet googlen haben wohl kaum etwas mit Fachkenntnis zu tun. Ich masse mir auch nicht an zu behaupten es wäre hier zu einem Schenkungsvertrag gekommen, ich habe lediglich Bedenken geäußert ob das alles Rechtens ist was Inno hier macht. Was ein klarer Unterschied zu deiner Behauptung ist, dass das alles rechtens sei ohne das du das nötige Fachwissen dafür hättest. Du magst deine Meinung dazu haben, die hat aber keinerlei Rechtskraft.

Wenn es keine Schenkung ist, dann kommt kein Schenkungsvertrag zu stande. Kein Vertrag = keine rechtlichen Möglichkeiten
 

DeletedUser38852

Gast
Zitat von Bruthor

Ich habe nie behauptet, dass es der Fehler der Spieler war, Account zu erstellen. Aber bewusst Accounts erstellen, wenn es dafür Gold gibt und diese Accounts dann nicht mal zu spielen, ist ein eindeutiges Indiz für den Bug-Exploit.

Es hat auch nichts damit zu tun, dass nicht eindeutig in den Rahmenbedingungen des Events stand, dass es pro Master-Account nur einmal den Goldbonus geben wird. Dies war eigentlich nicht notwendig, da dies technisch hätte nicht möglich sein sollen. Durch den Bug war dies allerdings möglich und dieser wurde von sehr vielen ausgenutzt.


Nein. Rohstoffe und Kulturpunkte sind nicht an den Master-Account gebunden, sondern an das Spielekonto einer bestimmten Welt, somit war und ist es auch legitim, dass Spieler, die auf mehreren Welten spielen, diesen Bonus auf jeder ihrer Welten bekommen und nutzen dürfen.


Zugang zu Welten soll auch nicht verwehrt werden. Jeder soll die Möglichkeit haben, sich auf einer neuen Welt anzumelden, um darauf spielen zu können - gar keine Frage. Die Anmeldung auf multiplen Welten, auf denen dann nicht einmal gespielt wird, ist jedoch wie bereits gesagt, ein Indiz für den Bug-Exploit, da dieser dann auch nicht mal gemldet wurde. Dies steht nicht nur in den Regeln von Grepolis (§5), sondern auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedigungen (§10.2). Aufgrund des massenhaften Exploits wurde die registrierung auf neuen Welten an diesem Tag von uns deutlich eingeschränkt.


Nein. Vor allem dann nicht, wenn du etwas meldest, was dir nicht normal erscheint, z.B. wenn du pro Anmeldung Gold bekommen solltest und somit auch erkennen kannst, dass du auf diese Art dein Premiumkonto um mehrere 100 Gold aufstocken kannst.


Korrekt.


Nein, da es auch Bestandteil der Regeln ist, dass mutmaßliche Fehler im Spiel/System zu melden sind. Dies ist eine Pflicht der Spieler, welcher bei der Registrierung zugestimmt wird. In diesem Fall hat sich aber keine dran gehalten.


Entschuldiguhng dafür, dass ich das Zitat gelöscht hatte, in der Annahme, es sei aus einem Supportticket

Da haben wir euren logischen Fehler ja schon.
Die Spieler sollen einen Bug melden, aber woher sollen sie wissen, dass dieser Bug ein Bug war? Du schreibst selber, dass es so ist, dass alle anderen Türchen nicht an den MAsteraccount, sondern an das Spielekonto gebunden sind. Da es täglich 3 zur Auswahl gab, waren das 3*24=72 abzüglich dem Gold, also in 71 von 72 Fällen so. Für den 72. Fall gelten aus eurer Sicht andere Regeln, von denen außer euch aber keiner was wusste, weil es, wie von dir selbst geschrieben nicht in den Rahmenbedingungen für das Event stand.

Dadurch, dass für alle übrigen Elemente die gleichen REgeln gelten und nur für das eine andere nicht, und aus der Tatsache heraus, dass ihr da nirgends drauf hingewiesen habt, kann das kein Spieler als Fehler melden, er kann nicht wissen, dass die Regelung für die Goldbelohnung nicht gilt. Daher ist es eindeutig ein Feature, was offensichtlich von den Entwicklern so gewollt ist.

Im Nachhinein die AGB für dieses Event ändern zu wollen ist illegal. Wenn einer von euch bei InnoGames noch nen BGB braucht, ich hab hier noch eins rumliegen. Wenn ihr es kauft, überlege ich mir nachher, was das kosten soll *grins*


Mein gut gemeinter Rat an Innogames: Bucht das Gold zurück und lasst es darauf beruhen. Es gibt so viele Menschen, die genügend Zeit haben da zu Klagen und die werden immer Recht bekommen. Und das beste ist, wenn ihr verliert, was ihr tun werdet, zahlt ihr mal gleich noch die ganzen Gerichtskosten.

An alle Geschädigten:
Ich bin im Übrigen nicht davon betroffen, daher müsst ihr euch für die Sammelklage nen anderen suchen. ICh sammel die nicht alle zusammen....
 
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DeletedUser40455

Gast
Wenn es keine Schenkung ist, dann kommt kein Schenkungsvertrag zu stande. Kein Vertrag = keine rechtlichen Möglichkeiten
Ich denke ein Fachanwalt könnte sagen ob es eine Schenkung war oder nicht, oder eine andere Regel aufzeigen warum das Handeln seitens InnoGames widerrechtlich sein könnte, es muss sich ja dabei nicht zwingend um eine Schenkung handeln.
 

königdertoten

Gast
also ich würde dir jetzt gold schenken Quallenwolf wenn ich das könnte!!!

kopierst wieder irgendwas um vom eigentlichen thema abzulenken und die leute in die irre zu führen. applaus!!!
 
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DeletedUser27716

Gast
Mal abseits von allem rechtlichen Geplänkel, für das wohl den allermeisten hier tiefgehende Fachkenntnis fehlt:
Liebe Leute von Inno, ja, ihr habt Geld verloren, das ihr MÖGLICHERWEISE hättet einnehmen können (oder auch nicht). Das gefällt mit Sicherheit keinem Unternehmen. Der "Schaden" ist begrenzt, Inno ist nicht deswegen dem Untergang geweiht, eine Wiederholung wird es vermutlich nicht geben - was hält euch davon ab, treuen Spielern gegenüber ein wenig Großzügigkeit walten zu lassen? Gier?
Image ist eure härteste Währung, Spielerbindung eure Goldreserve - beidem tut ihr mit eurem Handeln keinen Gefallen.
Glaubt ihr nicht, dass die Möglichkeit besteht, dass Spieler, die euren Denkfehler genutzt haben, in Folge bereitwilliger und reichlicher Gold kaufen, als solche mit denen ihr um Geschenke streitet? Werbung ist teuer - ihr würdet's überleben ;)
 

königdertoten

Gast
beenden???

bitte nicht

wenn das thema hier geschlossen wird dann bin ich richtig sauer!


ihr könnt nicht ständig sachen machen ohne verantwortung dafür zu übernehmen.
 
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Diogenes.

Gast
Für mich wirkt die gesamte Situation so wie im folgenden Beispiel- und das ist meine ganz persönliche Meinung:

Eine Metzgerei verkauft ihre Würste und hat nun einen Probierstand eingerichtet, bei dem man ein Produkt der Metzgerei gratis probieren darf.
Nun ist es normal und erwünscht, dass sich die Kunden eine Wurst nehmen, vielleicht auch zwei oder drei- ein Kunde war sich unsicher und hatte auch gefragt, ob er mehrere Würste nehmen dürfte, die Metzgereiangestellten bejahten, ausgehend davon, dass der Kunde auch nur ein paar mehr Würstchen isst- es wäre auch unhöflich und nicht zu erwarten gewesen, dass der Kunde das als Einladung zur bedingungslosen Selbstbedienung sieht.

Manche Kunden waren aber solche Gierschlünde, die gingen gleich mehrmals an dem Laden vorbei und nahmen insgesamt 20 Würste mit, bis der Wurstkorb leer war!

Der Wurstbetreiber erwischte die Kunden und war empört, dass so schamlos das kostenlose und nett gemeinte Angebot ausgenutzt wurde- so verlangte er, dass die mit Würsten vollgepackten Kunden ihre noch nicht aufgegessenen Würste wieder zurücklegen! Wenn die nämlich Interesse hätten, sollten die die Würste kaufen! Bei den Kunden, die die Würste schon heruntergeschlungen hatten, konnte der Wurstbetreiber nichts mehr machen.
 
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DeletedUser38148

Gast
Für dich Quallenwolf 8-)

Ein alter Kinderspruch lautet:

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen

Das ist im Grundsatz auch richtig, wie so oft im juristischen ist es aber etwas komplizierter in den Feinheiten.

1. Grundlagen der Schenkung

Zunächst ist im Bereich der Schenkung zwischen dem reinen Schenkungsversprechen und der vollzogenen Schenkung zu unterscheiden.

Das Schenkungsversprechen, also etwa er Satz “Morgen schenke ich dir 1.000,00 €” ist nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wurde. Ansonsten ist das Versprechen nichts wert und daher auch nicht einklagbar. Die Erfüllung hängt dann allein von der Gunst des Schenkenden ab. Das ergibt sich aus § 518 BGB

Wird die Schenkung allerdings vollzogen, also der versprochene Gegenstand übereignet, dann ist der Schenkungsvertrag auch ohne notarielle Beurkundung wirksam.

2. Loslösung von dem Schenkungsversprechen

Allerdings ist man auch mit einem notariellen Vertrag nichts ganz auf der sicheren Seite. Da der Beschenkte die Sache kostenlos erhält sahen ihn die Verfasser des BGBs als nicht sehr schutzwürdig an und haben bestimmte Vorschriften zum Schutz des Schenkers erlassen. Gemäß § 519 BGB verbleibt dem Schenker die Einrede des Notbedarfs, er kann also die Erfüllung des Schenkungsversprechens verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Versprechen zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird. Verarmt also der Schenker muss er das Schenkungsversprechen nicht mehr erfüllen.

3. Nach der Schenkung

Aber auch wenn man die Schenkung erhalten hat ist noch eine gewisse Vorsicht geboten. Unter bestimmten Umständen kann man die Schenkung zurückverlangen. Die Fälle sind insbesondere

§ 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
§ 530 Widerruf der Schenkung wegen Undanks

a) Rückforderung wegen Verarmung

Ebenso wie bei Verarmung das Schenkungsversprechen nicht erfüllt werden muss kann die Schenkung nach Vollzug rückabgewickelt werden, wenn der Schenker verarmt. Die Regelung des § 528 BGB stellt darauf ab, dass der Schenkende seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr zahlen kann oder Unterhaltszahlungen nicht mehr erbringen kann, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Die Rückforderung kann dadurch abgewendet werden, dass der Beschenkte für den Unterhalt aufkommt.

Die erste Schranke bildet § 529 BGB:

§ 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind.
(2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.

Die zweite Schranke liegt darin, dass der Schenker gemäß § 528 BGB die Herausgabe nur “nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Herausgabe verlangen kann”. Damit sind die §§ 812 ff BGB gemeint, die im vollen Umfang darzulegen aber den Umfang dieses Beitrags sprengen würde. Wichtig ist hier die Vorschrift des § 818 BGB, die folgenden Absatz enthält:

(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

Dabei liegt aber eine Bereicherung vor, wenn der Wert an sich noch vorhanden ist. Wer sich also ein Auto gekauft hat, in dem dieser Wert noch verkörpert ist, der ist nach wie vor bereichert. Nicht mehr bereichert ist man daher insbesondere bei sogenannten “Luxusausgaben”, also solchen Ausgaben, die man ansonsten nicht getätigt hätte, weil man sie sich nicht hätte leisten können. Ein typischer Fall ist eine Urlaubsreise, die im Umfang über das hinausgeht, was man sich sonst leisten würde. Das Gesetz belohnt also hier den Verschwender. Wer das Geld in Kaviar anlegt und diesen verspeist kann es verpulvern ohne Konsequenzen davon zu haben. Wer Geld hingegen für schlechte Zeiten zurücklegt muss es evt. herausrücken.

Allerdings ist auch bei der Verschwendung Vorsicht geboten. Wenn man schon weiß, dass man das Geld zurückzahlen muss, weil der andere verarmt ist, der darf auch keine Luxusausgaben mehr machen.

Einer der größten Anwendungsbereiche des § 518 BGB ist allerdings die Verarmung im Alter, insbesondere wenn der Schenker ein Altersheim finanzieren muss. Dann geht der Rückforderungsanspruch wegen Verarmung auf das Sozialamt über, die dann die Schenkung zurückfordert.

Hier sollte man dann die letzten zehn Jahre durchgehen und alle Luxusaufwendungen überprüfen, dass kann einen Erstattungsanspruch wesentlich reduzieren.

b) Rückforderung der Schenkung wegen Undanks

Die Rückforderung wegen Undanks ist recht verständlich in § 530 BGB geregelt:

§ 530 Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
 
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