Einsparen könnte man sicher auch an anderer Stelle als grade bei den von dir genannten. z.B. bei den Subventionen.
Ich wollte realistisch bleiben.
Laut Bund der Steuerzahler ließen sich alleine 20 Mrd. Euro einsparen wenn sie nicht für sinnlose Projekte ausgegeben würde.
Der Bund der Steuerzahler hat übrigens immer ziemlich eigenwillige Definitionen von "sinnlos". Der findet Sozialstaat auch nicht so geil, hätte den Infrastrukturausbau vermutlich lieber in privater Hand und fragt sich, warum Steuern von staatlichen Vollstreckungsstellen in den Finanzämtern anstatt von privaten Inkassobüros eingetrieben werden. Ich wüsste, wie man die Staatskassen füllen könnte: Indem die seltsamen BdSt-Leute sich endlich mal einen Job suchen, der volkswirtschaftlich produktiv ist und somit zu Steuermehreinnahmen führt, anstatt jährlich irgendwelche Schwarzbücher herauszugeben, die vor Unwissenheit und Populismus nur so strotzen.
Sicher ist vieles von dem, was in diesem Bericht steht, nicht falsch. Aber dann sollte man sich fragen: Haben wir bei großen Projekten nicht eher strukturelle Defizite? Defizite im Bereich der Direktdemokratie und der Transparenz, im Vergabeprozess, ect.? Eine notwendige Brücke einfach nicht zu bauen, kann keine Lösung sein. Langfristig kann es aber auch kaum angehen, dass der Brückenbau mindestens 30 % mehr kostet als geplant und mindestens doppelt so lange dauert.
Und bei den Steuererhöhungen, lass uns doch mal von einer höheren Erbschaftssteuer reden, einer Vermögenssteuer, Kapitalertragssteuer
Erbschaftsteuer erhöhen, bin ich sofort dabei. Wichtig als eine Erhöhung wäre aber eine grundlegende Reform: Das ganze Veranlagungsschema müsste vereinfacht werden und bei der Gelegenheit könnte man auch manche Steuerbefreiung streichen. Vor allem die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen könnte der Grund dafür sein, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht sowieso schon nächstes Jahr gekippt wird. Die Möglichkeit der Steueroptimierung über die sogenannte "Cash-GmbH" wurde zwar zum Glück eingeschränkt, aber leider noch nicht ganz abgeschafft.
Die Vermögensteuer ist aus fiskalpolitischer Sicht Unsinn und macht höchstens unter dem Gerechtigkeitsaspekt Sinn. Ich bin zwar gegen die Vermögensteuer, kann es aber total verstehen, wenn jemand die Steuer zum Umverteilen nutzen will. Aber ich finde, wir können die vorhandenen Personalressourcen in der Finanzverwaltung sinnvoller nutzen, als eine solche Steuer mit einem minimalen Steueraufkommen zu Verwalten.
Kapitalertragsteuer ist an sich ne gute Sache: Eingeführt durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 trat sie zum 01.01.2009 in Kraft. Ich sag immer gerne, das wir erst seit 2009 ein Einkommensteuerrecht haben, das einem modernen Staat würdig ist. Ganz einfach, weil dadurch die unsägliche Steuerbefreiung für bestimmte Spekulationsgewinne abgeschafft wurde und seit dem auch die Gewinne aus solchen Wertpapierverkäufen steuerpflichtig sind. Das Problem an der Kapitalertragsteuer zeigt sich vor allem in dem Begriff, den der Volksmund dieser Steuer (die eigentlich keine eigene Steuer ist, sondern genau wie die Lohnsteuer nur als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer behandelt wird) gegeben hat: "Abgeltungsteuer". Dadurch, dass meine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne, ect.) von der Bank mit der Kapitalertragsteuer belastet wurden, muss ich die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung nicht mehr nachversteuern. Die Steuerlast wird durch die Abgeltungsteuer auf maximal 25 % (+ Annexsteuern) begrenzt - während der Arbeitnehmer, der Selbstständige und der Rentner bis zu 45 % zahlen müssen. Dieser Abgeltungseffekt muss dringend abgeschafft werden.
Du hast die Multimilliarden/millionen Firmen vergessen, die alle praktisch keine Steuer zahlen oder zumindest kein Schlupfloch auslassen...
Dazu fällt mir der Typ ein, den ich in Berlin gesehen hab, der zu einer Frau (vmtl. seine Freundin oder so) gesagt hat, er wird bestimmt nicht mit ihr ins Starbucks gehen, schließlich zahlen die in Deutschland keine Steuern - während er das gesagt hat, hat er auf seinem iPhone rumgetippt. Muss ich erklären, warum ich loslachen musste?
Aber natürlich hast du recht. Das Problem dabei ist aber: Solche Steuerschlupflöcher lassen sich praktisch kaum schließen.
Ein Beispiel: Der deutsche Starbucks-Ableger zahlt an den irischen Starbucks-Ableger, der die Namensrechte am Namen "Starbucks" innehat, Lizenzgebühren dafür, dass er in Deutschland unter dem Namen "Starbucks" auftreten darf. Diese Gebühren sind unzweifelhaft Betriebsausgaben für Starbucks Deutschland, das würde jeder Betriebswirtschaftler, jeder Steuerrechtler und sogar jeder Laie so sehen. Da nur der Gewinn versteuert wird, sind die Gelder, die nach Irland fließen, in Deutschland quasi von der Steuer freigestellt. Gleichzeitig sind sie bei Starbucks Irland als Betriebseinnahmen anzusetzen, da sind sich Betriebswirtschaftler, Steuerrechtler und Laien ebenfalls einig. Das Problem ist aber: In Irland sind Lizenzeinnahmen steuerfrei. Diese beliebte Form der Steuergestaltung läuft in der Praxis natürlich noch viel komplizierter ab (über Zwischenfirmen in Irland, den Niederlanden, Großbritannien, die USA und Kleinststaaten in Übersee) und ist als "Double-Irish-With-a-Dutch-Sandwich" bekannt.
Das Problem an der Sache ist aber: Du kannst das Modell im Prinzip nur trockenlegen, wenn du entweder überall alle Einnahmen und Ausgaben steuerrechtlich gleich würdigst - also es im Prinzip ein weltweit einheitliches Unternehmensteuerrecht gäbe. Das wäre natürlich der Hammer, ist aber absolut utopisch.
Ersatzweise kann man Starbucks Deutschland auch einfach verbieten, die entsprechenden Lizenzen als Betriebsausgaben abzuziehen. Aber das geht entweder nur mit einem Verwaltungsaufwand, der in der Praxis nicht durchsetzbar ist (man müsste im Prinzip zu jeder Lizenzausgabe prüfen, an wen das Geld überwiesen wurde, und prüfen, wie das Geld beim Empfänger versteuert wird und in welchen Eigentumsverhältnissen der Empfänger steht) oder durch ein pauschales Abzugsverbot für Lizenzkosten. Ersteres ist nicht zu stemmen, insbesondere da in den Steuerverwaltungen massiv an Personal eingespart wird (was der Bund der Steuerzahler übrigens ziemlich gut findet), letzteres dürfte das Bundesverfassungsgericht - zurecht! - als Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip ansehen und somit für verfassungswidrig erklären. Und die Einzelfallprüfung scheitert oft alleine schon daran, dass jeder Finanzbeamte ja nur einen kleinen Ausschnitt des riesigen Unternehmensnetzwerk "Starbucks" sieht.