Du weißt aber schon, dass man sich vor dem Cover eines Liedes die Zustimmung des ursprünglichen Künstlers holen muss?
Jain. In der Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Interpreten muss ich den Rechteinhaber fragen. Wenn ich nicht frage, ist es illegal. Und wenn der Künstler grade verstorben ist, kann ich ihn garnicht fragen, deine Aussage ist also nur halb richtig.
In Zukunft - also bei meinem Wunsch-Gesetz - muss man das nur in der Frist von max. 31 Jahren nach Erstveröffentlichung (eig. 30, aber Fristbeginn ist erst mit Ablauf des Erstveröffentlichungsjahres, wer am 02. Jan. ein Werk veröffentlicht, hat effektiv 31 Jahre Schutz).
Es muss nur leider auf beide Bereiche anwendbar sein, gell? Das Du meinen Fragen aus dem Weg gehen willst, weil Du ein anderes Medium wählst, ist mir durchaus aufgefallen - ich möchte Dich einfach nur weiter schwitzen sehen.
Ich sitze kalt.
Man muss mit dem Medium argumentieren, für das das UrhG die größte Relevanz bedeutet. Bei Büchern ist es egal, es ist weder üblich noch ratsam, ein Buch originalgetreu ab zu pinseln oder gar zu kopieren. Der Aufwand und die mangelnde Professionalität sorgen dafür, dass es sich nicht lohnt. Bei Musik, Games oder Filmen ist das aber sehr wohl relevant, es gibt nur einen minimalen Aufwand, und die Kosten sind - zumindest bei USB-Sticks & Co. - unermesslich niedrig.
Um auf deine ursprüngliche Frage zurückzukommen: Auch nach Ablauf der 30-Jahres-Frist muss ich im Einzelhandel für das Buch bezahlen. Ich habe dann halt den Vorteil, dass ich wild daraus zitieren kann und auch einzelne Seiten - hier ist es nämlich durchaus üblich - legal kopieren kann, wenn ich sie für den Eigenbedarf brauche.
Ich denke da z. B. an den Deutschlehrer, der für einen Aufsatz die ersten drei Seiten von Orwells "
1984" kopieren will. Bisher illegal (wenn auch wegen mangelnder Relevanz BISHER nicht geahndet), da Orwell erst seit 1950 tot ist, ergo die 70-Jahres-Frist erst 2021 abläuft. In Zukunft ohne Probleme machbar.
Du hast den Nachteil, dass Du im Knast landest. Welchen Nachteil hättest Du, wenn Du Dir die CD kaufst?
Mein Geld ist weg. Bezeichnet man im bürgerlichen Recht als "nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen".
Nach BGB.
Und was soll die Frage der rechtlichen Definition einer "Sache" nun an der Stelle? Wir sprachen über immaterielle Güter.
§ 90 BGB i. U. ist eine Definition für den Begriff der immateriellen Güter. Ich dachte, dass du dir diesen Zusammenhang selber herleiten kannst.
Sachen = Materielle Güter
Du möchtest auf der Basis von "eventuell" argumentieren? Ok, dann fällt mir auch der entsprechende Konter ein: "Und was wenn nicht?". Was, wenn die Leute den Song toll finden, ihn aber nicht kaufen - was übrigens der Regelfall ist? Dann gehen mir eine Menge Cents durch die Lappen...
Was der Regelfall ist? Da ist meine Erfahrung anders. Es gibt ne Menge !§#$%&?, der zwar eigentlich gut klingt, aber mir keinen Cent wert wäre. Freunden von mir gehts genauso.
Ich sags mal so: Durch eine Lockerung des UrhG soll vor allem eine Änderung des kollektiven Bewusstseins erreicht werden. Wer deine Songs gut findet, wird sie zum Anhören kopieren und dich dann durch den CD-Kauf belohnen. Wo wir dann auch wieder bei der schon angesprochenen Studie wären, die belegt, dass überduchschnittliche Nutzer von kino.to mehr legale DVDs im Regal stehen haben als der Schnitt.
Sicherlich wird es einige Unbelehrbare geben, aber keine Menge, die so relevant wäre, dass du am Hungertuch nagen würdest. Diese Unbelehrbaren achten da auch nicht auf Gesetze, sondern die kopieren jetzt schon wie wild.
Du vermischt da das Urheberrecht (unser Thema) mit dem Erbrecht. Wenn ich mit 70 erst das Knallerbuch schreibe, dann habe ich noch 10 Jahre Zeit es zu vermarkten - schreibe ich es mit 40, dann noch 40 Jahre? Wo ist dafür die Begründung? Und wenn Dein Vater Bildhauer ist und Du eine seiner Büsten 40 Jahre nach seinem Tod verkaufst, geht das Geld dann an die Allgemeinheit?
Die Büste ist ohne Zweifel ein materielles Gut. Spätestens wenn du sie aus dem dritten Stock fallen lässt und sie auf dein Auto fällt, dann weißt du das. Die Rechte an der Büste - Rechte an Kunstwerken sind immer so eine Sache, ich bin grundsätzlich dagegen, dass diese Rechte existieren - verfallen nach 30 Jahren. Rechte an Statuen behandeln aber nur Photographien und ähnliches, die Statue selbst wird durch das körperliche Eigentum geschützt. DU vermischst Erbrecht mit Urheberrecht.
Wie kommst Du denn auf den schmalen Grat?
Durch praktische Erfahrung.
Mein Einkommensteuerlehrer schreibt Artikel für Fachzeitschriften, an denen er Urheberrechte genießt. Trotzdem muss er jeden Morgen in der LFS antanzen. Das ist auch so der Regelfall, fast jeder Lehrer erstellt eigene Arbeitsblätter, die dann wiederum sein geistiges Eigentum sind. Und jeder Lehrer hat ein geregeltes Einkommen.
Abgesehen von einer sehr kleinen Menge von Musikern und Autoren, ggf. noch Photographen und Programmierern, hat fast jeder Urheber ein normales Einkommen. Sogar Daniel Kübelböck, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob der die Rechte an seinen Songs hat.
Du darfst nicht Urheberrecht mit Kunstverwertung verwechseln. Urheberrecht umfasst mehr. In dem Moment, in dem ich diese Zeilen schreibe, habe ich das geistige Eigentum daran. Eigentlich dürfen diese Zeilen in den nächsten voraussichtlich etwa 130 bis 140 Jahren nicht ohne die Einstimmung von mir oder meinen Erben genutzt werden.
Was der Onkel nicht leiden mag und Cheffe (das bin ich) auch nicht, sind kühne Behauptungen auf tönernen Füßen oder wie in diesem Beispiel ganz ohne Füße! Weil Weihnachten ist muss ich dich trotzdem mal loben: du kämpfst immerhin um Erkenntnis, du gibst dir Mühe und du bist ein ganz aufgewecktes Bürscherl! Da mag der Onkel gelegentlich etwas ungnädig reagieren - immerhin reagiert er. Nimm das als Auszeichnung! So und jetzt bitte die Werkstatt fegen, morgen muss hier sauber sein!
Du bist Künstler darin, deine Meinung so zu sagen, dass ich sie nicht verstehe.
Bist du meiner Meinung, oder der von Cracker, oder neutral?
Und: War das ein echtes Lob oder eine Satire?