ACTA Abkommen

Lord Martos

Gast
EU-Rat beschließt im Fischereiausschuss beitritt zum ACTA-Abkommen

Am 16.12.2011 hat der EU-Rat während einer Sitzung des Fischereiausschusses den Beitritt zum ACTA-Abkommen beschlossen.

Zum Hintergrund des ACTA-Abkommens:

Mit dem ACTA-Abkommen wird das "Grundrecht" der Rechteinhaber auf Urheberschutz über alle anderen Grundrechte gestellt. Die Provider werden verpflichtet, Ihre Kunden - sprich uns alle - zu überwachen. Die Provider sollen weiterhin schon den Zugriff auf illegale Inhalte verhindern. Zensurulla war ein Witz dagegen. Das Abkommen ist weitestgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Detaillierte Informationen sind nur durch verantwortungsbewußte Insider publik geworden, die sich nicht mit der Abschaffung der Bürgerrechte abfinden wollen.

Mit dem ACTA-Abkommen sollen Urheberrechtsverstöße weiter kriminalisiert werden. So wollen u.A. Beheilfe und Anstiftung zur Urherberrechtsverletzung Straftaten werden. Bzgl. der Überwachung der Telekommunikation ist auch zu Berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht erst dieses Jahr (mal wieder) festgestellt hat, das eine Telekommunikationsüberwachung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten und nach richterlichter Anordnung vorgenommen werden darf. Mit ACTA soll das Three-Strikes-Verfahren angewendet und privatisiert werden, d.h. die Provider sollen hierfür in die Verantwortung genommen werden. Um also Urberrechtsverstöße zu ermitteln müßten sie also den Datenverkehr überwachen - ohne Richter, ohne schwere Straftat - und als Privatunternehmen das Three-Strikes-Verfahren gegenüber Ihren Kunden anwenden. Ansonsten müßten die Provider ihrerseits gem. ACTA-Abkommen mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.

Da das ACTA-Abkommen somit das Strafrecht betrifft und dieses nicht Zuständigkeit der EU-Gremien ist, ist noch die Zustimmung des Bundestags nötig. Auch das EU-Parlement muß der Annahme des Abkommens noch zustimmen.

So langsam sollte sich jeder überlegen, wen unsere Politiker eigentlich vertreten. Das Urheberrecht ist sicherlich von der Grundidee her richtig, die heutige Umsetzung hat aber nichts mehr damit zu tun. Heute profitieren fast nur noch Patenttrolle und Industrieunternehmen, die selbst keine Inhalte schaffen, vom Schutz des geistigen Eigentums. Die eigentlichen Urheber werden immer mehr gedrängt, Ihre Rechte weitestgehend abzugeben und werden ausgepresst, bis nichts mehr geht.

heise online - EU-Rat segnet Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ab
EU-Rat beschließt im Fischereiausschuss Beitritt zu ACTA » Von markus » netzpolitik.org
http://digitalegesellschaft.de/wp-co...bersetzung.pdf
Anti-Counterfeiting Trade Agreement

aus dem pcgames und hardware forum
 

Lord Martos

Gast
Das beste ist ja auch noch das der Fischerei Ausschuss darüber abgestimmt hat.
 

Lord Cracker

Gast
Das beste ist ja auch noch das der Fischerei Ausschuss darüber abgestimmt hat.

Nö, der EU-Rat hat darüber entschieden, nicht der Fischerei-Ausschuss. Siehe erster Satz.

Ansonsten finde ich das Ganze ein wenig weitgehend, frage ich aber schon, wie eigentlich das Urheberrecht im Internet EURER Ansicht nach geschützt werden kann. Als leidlich Betroffener kann ich mit dem Raub geistigen Eigentums nämlich auch nicht wirklich konform gehen - auch von mir wurden zum einen OHNE meine Einwilligung Essays kopiert und teilweise wurde sogar die Urheberschaft entweder verschwiegen oder ein Anderer gab sich als Verfasser aus. Sind mir schon ein paar Euronen durch die Finger gerutscht.
 

eanes

Gast
@Lord Cracker

K.A. sag Du es uns als betroffener.
Wie die tatsächlichen Produzenten (Urheber) soweit schützen, das Sie "wachsen" können. Und wie die "Absahner" einschränken ?
Vlt die Laufzeiten von Patenten/Urheberrechten einschränken, dafür aber regieder verfolgen ?
Und was is mit dem ganzen Daten die so nebenbei gesammelt werden ?
 

DeletedUser26243

Gast
Nö, der EU-Rat hat darüber entschieden, nicht der Fischerei-Ausschuss. Siehe erster Satz.

Ansonsten finde ich das Ganze ein wenig weitgehend, frage ich aber schon, wie eigentlich das Urheberrecht im Internet EURER Ansicht nach geschützt werden kann. ...
nana, seit wann möchten wir denn ein Recht schützen, hm? Wollten wir nicht Rechte abschaffen (ich mein sone und sone...)?

Lord martos schrieb:
Detaillierte Informationen sind nur durch verantwortungsbewußte Insider publik geworden, die sich nicht mit der Abschaffung der Bürgerrechte abfinden wollen.
Seit wann ist Stehlen und Betrügen ein Bürgerrecht? Das wüsste ich aber!

Stehlen und Betrügen folgt direkt aus dem Vorhandensein von Rechten aller Art, also dem Vorhandensein von Macht durch Besitz. Wenn ich dieses System schon akzeptiere, dann muss ich auch den Schutz des Individualrechts befürworten. Wenn ich das System aber nicht akzeptiere, dann kann ich auch nicht auf irgendwelche Bürgerrechte pochen. Vergiss den ganzen Schrumms, das ist inkonsequent gedacht!
 

Lord Martos

Gast
Ich muss mir jedoch durch den Schutz von Urheberrechten meine Meinungsfreiheit nicht nehmen lassen. Beispiel: ich schreib eine Rezension über einen Film hier im Forum , habe ein Bild, welches Urheberrechtlich geschützt und wenn es nur das Titelbild ist und der Provider kann mir den Anschluss sperren, wobei ich gelesen hab , das die Amis das noch einen Tick heftiger haben mit ihrem Sopa wo bspw. Wenn ein Film bei Youtube hochgeladen wird welcher Urheberrechtlich geschützt ist kann man allein für diesen Film die gesamte Plattform vom Netz nehmen
 

DeletedUser26243

Gast
Wie Cracker schon schrieb ist das Ganze natürlich heftig und sicher übertrieben. Man schießt mal wieder mit Kanonen auf Spatzen, aber hey, this is capitalism und nicht :grepolis:

Dennoch: Urheberrecht ist nun mal Urheberrecht und wenn es nur ein Bildchen in einem Spieleforum ist. Das ist keine Schwäche einer Verordnung, daran zeigt sich die Schwäche des gesamten Systems!
 

simpsons3

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Ansonsten finde ich das Ganze ein wenig weitgehend, frage ich aber schon, wie eigentlich das Urheberrecht im Internet EURER Ansicht nach geschützt werden kann. Als leidlich Betroffener kann ich mit dem Raub geistigen Eigentums nämlich auch nicht wirklich konform gehen - auch von mir wurden zum einen OHNE meine Einwilligung Essays kopiert und teilweise wurde sogar die Urheberschaft entweder verschwiegen oder ein Anderer gab sich als Verfasser aus. Sind mir schon ein paar Euronen durch die Finger gerutscht.

Meiner Ansicht nach ist es ganz einfach: Gar nicht.

Ich persönliche handhabe es so: Filme sehe ich mir auf kino.to (das mittlerweile kinoX.to heißt) an. Wenn sie mir gefallen, belohne ich die Schauspieler und die Backstage-Leute, indem ich mir die DVD kaufe. Gleichzeitig gehe ich sicher, dass ich keine Fehlkäufe riskieren.

Eine von der Filmindustrie unter Verschluss gehaltene Studie zeigt vermutlich, dass Menschen, die häufig Portale á lá kino.to nutzen, auch gleichzeitig mehr "legale Filme" besitzen.

Es passt einfach nicht zum 21. Jahrhundert, dass Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch geschützt sind. Welchen Sinn hat es, dass ein Werk geschützt ist, und der Urheber garnichts mehr davon hat?
 

DeletedUser26243

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Wenn da nicht das verflixte Erbrecht wäre, eigentlich der schlimmste kapitalistische Auswuchs.
 

Mik2312

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Naja, in der Musik kümmert sich keiner mehr um die alten Schinken. Aber um so mehr um die neuen.
 

simpsons3

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Ich sags mal so: Die Rechte bei Büchern gehören garnicht dir.
 

simpsons3

Gast
Wenn du ein Buch rausbringst, und das professionell vermarkten willst - was bei den allermeisten Büchern der Fall ist -, dann trittst du die Rechte an den Verlag ab.


Und genau das ist der springende Punkt: Es ist richtig, das dein geistiges Eigentum geschützt werden soll. Dafür gelten aber zwei Grundsätze:
1. Grundrechte gehen unbedingt vor dem Urheberrecht!
2. Das geistige Eigentum darf nur denjenigen gehören, die auch der Urheber sind.

Das heißt konkret: Urheberrechte sollten nur eine beschränkte Zeit lang gelten, ich würde vorschlagen: Bis zum Tod des Urhebers, aber maximal 30 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Werk erstveröffentlich wird. Und mindestens zehn Jahre nach dem Ablauf des Erstveröffentlichungsjahrs sollte es auch gelten, damit Postum-Werke wie "This Is It" auch geschützt werden.
 
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Lord Cracker

Gast
Wenn du ein Buch rausbringst, und das professionell vermarkten willst - was bei den allermeisten Büchern der Fall ist -, dann trittst du die Rechte an den Verlag ab.

Von dem ich wiederum die Tantiemen bekomme. Danke, so weit kenne ich meinen Verlag selbst. Du weichst der Beantwortung der Frage durch das Verschieben auf eine andere Ebene lediglich aus.
 

Mik2312

Gast
Ich sags mal so: Die Rechte bei Büchern gehören garnicht dir.

Welche Rechte?
Wenn er jetzt nicht "alá Guttenberg" und "Copy und Paste" gearbeitet hat, dann gehören ihm doch die Rechte, und der Gewinn aus den Büchern auch, wenn er da nichts mit irgendwelchen Verlegern ausmacht, das ihn extrem benachteiligt. Die haben ja auch Recht auf ein Kuchenstück...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

simpsons3

Gast
Von dem ich wiederum die Tantiemen bekomme. Danke, so weit kenne ich meinen Verlag selbst. Du weichst der Beantwortung der Frage durch das Verschieben auf eine andere Ebene lediglich aus.

Die Tantiemen sind aber lediglich eine Art Aufwandsentschädigung. Würden dir die Rechte gehören, dann könntest du nebenbei auch selber über die weitere Nutzung des Werks entscheiden u. ä.

Besonders markant ist das bei der Musik: Die gehört nicht dem Interpreten, sondern dem Studio. Es gibt manche Musiker, die gerne verschiedene Lieder gratis zum Download im Web anbieten würden, aber das Studio erlaubt es nicht.
 

Lord Cracker

Gast
Die Tantiemen sind aber lediglich eine Art Aufwandsentschädigung. Würden dir die Rechte gehören, dann könntest du nebenbei auch selber über die weitere Nutzung des Werks entscheiden u. ä.

Besonders markant ist das bei der Musik: Die gehört nicht dem Interpreten, sondern dem Studio. Es gibt manche Musiker, die gerne verschiedene Lieder gratis zum Download im Web anbieten würden, aber das Studio erlaubt es nicht.

Würdest Du bitte mal die eigentliche Frage beantworten, anstatt ihr weiterhin auszuweichen? Danke!
 
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