Ich freue mich sehr über das Urteil, obwohl es eigentlich nie hätte nötig sein dürfen, da in meinen Augen die Bescheidung den Tatbestand der Körperverletzung darstellt. Und eigentlich hätte kein urteil dafür ntig sein müssen, um festzustellen, dass das falscdh ist. Des Weiteren sehe ich auch die religiöse Selbstbestimmung des Kindes verletzt... Später kann ja jeder selbst entscheiden, ob für die selbst gewählte Religion ein Stück Haut dran glauben muss...
Ich habe trotzdem (als überzeugter Atheist, Freund der Wissenschaft und notorischer Zweifler) Achtung von den Bräuchen der Religionen, jedoch müssen Sie mit den allgemeinen Menschenrechten wie das Recht auf körperliche Unversehrheit vereinbar sein, denn diese stehen auf jeden Fall darüber.
Meine Meinung