Todesstrafe

Schwertfisch

Gast
Heimtückisch vor nem Streit erfüllt ein Mordmerkmal. "Heimtückisch nach nem Streit" ist ein Widerspruch in sich: Manche Gerichte sehen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an, wenn es unmittelbar zuvor einen heftigen Streit gab - u. U. kann also der im Grunde selbe Sachverhalt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.

Bei Deinem bemühten Konstrukt sprachst DU von heimtückisch, nicht ich. Entweder ist er nun HEIMTÜCKISCH oder ein AFFEKT. Und "heimtückisch nach einem Streit" ist keineswegs ein Widerspruch, solange Du nicht sagst, wie viel ZEIT seit dem Streit vergangen ist.

Ich finde, bei einem Urteil, das zu einer Strafe führt, sollte weniger die Schuld des Täters im Vordergrund stehen als vielmehr die Wiederholungsgefahr.

Was Du so findest...

Daher würde ich den Mord als Straftat abschaffen und alle Tötungen (soweit nicht bereits Notwehr/-hilfe, Abtreibung, ect.) als Totschlag behandeln - mit der Folge, dass das Gericht einen größeren Einfluss auf die Strafdauer hat als bisher.

Die "Folge" macht keinen Sinn.

Dadurch hoffe ich, werden Strafen eher nach der individuellen Gefahr bemessen, die von dem Täter ausgeht und (ganz nebenbei) hat noch die individuelle Schuld und die Schwere der Tat einen Einfluss auf die Strafe. Ob man diesen Straftatbestand dann "Mord", "Totschlag", "postnatalen Schwangerschaftsabbruch", "Tötung" oder "Lebensbeendung" nennt, ist mir dann scheißegal.

"Schwere der Schuld" hat bereits einen maßgeblichen Einfluss auf die Strafdauer. Strafen werden bereits nach der "individuellen Gefahr" bemessen, soweit sowas überhaupt messbar ist. Du redest wirklich nur Stuss.
 

simpsons3

Gast
Bei Deinem bemühten Konstrukt sprachst DU von heimtückisch, nicht ich.

Ich weiß. Mir ist aber erst hinterher aufgefallen, dass ich das geschrieben hab.

Und "heimtückisch nach einem Streit" ist keineswegs ein Widerspruch, solange Du nicht sagst, wie viel ZEIT seit dem Streit vergangen ist.

Selbstverständlich richtig. Ich hab das aber im nachfolgenden Post präzisiert und von "unmittelbar" gesprochen.

Die "Folge" macht keinen Sinn.

Entweder reden wir aneinander vorbei oder du schreibst Quatsch. Selbstverständlich macht die Schlussfolgerung Sinn: Totschlag kann mit mindestens fünf Jahren bestraft werden, lebenslänglich ist auch möglich. Ist ein Mordmerkmal erfüllt, kann man nur noch Lebenslänglich verhängen. Würde der Mord abgeschafft und jede Tötung als Totschlag behandelt, hätte das Gericht hier einen viel größeren Einfluss.

"Schwere der Schuld" hat bereits einen maßgeblichen Einfluss auf die Strafdauer. Strafen werden bereits nach der "individuellen Gefahr" bemessen, soweit sowas überhaupt messbar ist.

Die Schwere der Schuld hat einen Einfluss auf die Strafdauer, wenn es sich um einen Totschlag handelt. Wie oben dargelegt, kann bei einem Mord nur in ganz wenigen Ausnahmefällen von einer lebenslänglichen Haft abgesehen werden (§ 211 (1) StGB). Da bleibt dem Richter kaum Spielraum, um hier eine Schwere der Schuld mit einzurechnen.

Und das einzige, was bei einem Mord die individuelle Gefahr berücksichtigt, ist die Sicherungsverwahrung. Die wurde aber von Karlsruhe gekippt - und das nicht zu Unrecht.
 

Schwertfisch

Gast
Totschlag kann mit mindestens fünf Jahren bestraft werden, lebenslänglich ist auch möglich. Ist ein Mordmerkmal erfüllt, kann man nur noch Lebenslänglich verhängen. Würde der Mord abgeschafft und jede Tötung als Totschlag behandelt, hätte das Gericht hier einen viel größeren Einfluss.

Es macht aber einen Sinn, warum zwischen Totschlag und Mord unterschieden wird. Vielleicht solltest Du Dich damit nochmal befassen. Und versuche mal einen Fall zu konstruieren, bei dem ein Richter einen Mord mit weniger als der Mindeststrafe belegen sollen?

Die Schwere der Schuld hat einen Einfluss auf die Strafdauer, wenn es sich um einen Totschlag handelt.

Nein. Schlicht und ergreifend falsch.

Da bleibt dem Richter kaum Spielraum, um hier eine Schwere der Schuld mit einzurechnen.

Weiterhin falsch.

Und das einzige, was bei einem Mord die individuelle Gefahr berücksichtigt, ist die Sicherungsverwahrung. Die wurde aber von Karlsruhe gekippt - und das nicht zu Unrecht.

Die Sicherungsverwahrung wurde von Karlsruhe keineswegs "gekippt". Die NACHTRÄGLICHE Sicherungsverwahrung wurde vom EGMR gekippt und Karlsruhe hat eine deutliche Unterscheidung zwischen "Haft" und "Sicherungsverwahrung" eingefordert. Informier' Dich bitte mal bei Gelegenheit.
 

simpsons3

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Es macht aber einen Sinn, warum zwischen Totschlag und Mord unterschieden wird. Vielleicht solltest Du Dich damit nochmal befassen.

Und ich finde, diese Unterscheidung sollte nicht per Gesetz, sondern vom Richter bei der Straffindung getroffen werden. Hier haben wir halt einfach zwei unterschiedliche Meinungen. Welche die bessere ist, würde sich zeigen, wenn wir beide parallel umsetzen. Da das nicht geschehen wird, macht es keinen Sinn, sich deswegen zu streiten.

Nein. Schlicht und ergreifend falsch.

Dann bring mal was konstruktives hier ein und sag mal, wo das Gericht die Schwere der Schuld bei einem Mord berücksichtigen kann - und damit meine ich jetzt nicht die im Urteil festgestellte besondere Schwere der Schuld, denn die ist nicht direkt für die Strafdauer wichtig (die beträgt immer lebenslänglich), sondern nur für die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.

Die Sicherungsverwahrung wurde von Karlsruhe keineswegs "gekippt". Die NACHTRÄGLICHE Sicherungsverwahrung wurde vom EGMR gekippt und Karlsruhe hat eine deutliche Unterscheidung zwischen "Haft" und "Sicherungsverwahrung" eingefordert. Informier' Dich bitte mal bei Gelegenheit.

Das ist zwar richtig. Du wirst aber kaum bestreiten können, dass das BVerfG-Urteil (das übrigens auch die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung teilweise verbietet) das gesamte Konstrukt der Sicherungsverwahrung infrage stellt und eine die gesamte Sicherungsverwahrung umfassende Diskussion angestoßen hat.
 

Schwertfisch

Gast
Und ich finde, diese Unterscheidung sollte nicht per Gesetz, sondern vom Richter bei der Straffindung getroffen werden. Hier haben wir halt einfach zwei unterschiedliche Meinungen. Welche die bessere ist, würde sich zeigen, wenn wir beide parallel umsetzen. Da das nicht geschehen wird, macht es keinen Sinn, sich deswegen zu streiten.

Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, diese Unterscheidung vorzunehmen. Das hat der Gesetzgeber getan - mit besten Gründen. Ich "streite" auch nicht mit Dir, ich weise Dich auf Deine Fehler hin.

Dann bring mal was konstruktives hier ein und sag mal, wo das Gericht die Schwere der Schuld bei einem Mord berücksichtigen kann - und damit meine ich jetzt nicht die im Urteil festgestellte besondere Schwere der Schuld, denn die ist nicht direkt für die Strafdauer wichtig (die beträgt immer lebenslänglich), sondern nur für die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.

Die Aussage ist weiterhin falsch. Ich frage weiterhin, wieso Du der Meinung bist, ein MORD sollte milder bestraft werden, als es der Gesetzgeber vorsieht. Ich nehme mal an, dass die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag für Dich immer noch nicht wirklich klar ist. Schau Dir die Mordmerkmale an und frag' Dich, wo bei Erfüllung dieser ein Grund für eine mildere Strafe zu finden sein soll.

Das ist zwar richtig. Du wirst aber kaum bestreiten können, dass das BVerfG-Urteil (das übrigens auch die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung teilweise verbietet) das gesamte Konstrukt der Sicherungsverwahrung infrage stellt und eine die gesamte Sicherungsverwahrung umfassende Diskussion angestoßen hat.

Ok, nachdem Du erst eine Falschaussage tätigst, willst Du nun auf Nebenschauplätze ausweichen? Lass es besser sein. Abgesehen davon kann ich mit Gefasel wie "das gesamte Konstrukt der Sicherungsverwahrung infrage stellt" überhaupt nichts anfangen. Ich sehe es auch nicht so, als wäre dadurch dieses "Konstrukt infrage gestellt".
 

simpsons3

Gast
Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, diese Unterscheidung vorzunehmen. Das hat der Gesetzgeber getan - mit besten Gründen. Ich "streite" auch nicht mit Dir, ich weise Dich auf Deine Fehler hin.

Mir geht es auch nicht um den Ist-Zustand, sondern um einen Zustand, wie ich ihn gerne hätte. In meiner Vorstellung hat der Gesetzgeber es eben nicht getan, ergo muss das Gericht diese Unterscheidung treffen.

Die Aussage ist weiterhin falsch. Ich frage weiterhin, wieso Du der Meinung bist, ein MORD sollte milder bestraft werden, als es der Gesetzgeber vorsieht. Ich nehme mal an, dass die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag für Dich immer noch nicht wirklich klar ist. Schau Dir die Mordmerkmale an und frag' Dich, wo bei Erfüllung dieser ein Grund für eine mildere Strafe zu finden sein soll.

Mir fällt auf die Schnelle kein solcher Fall ein. Aber das schließt nicht aus, dass es solche Fälle geben kann.

Ich sehe es auch nicht so, als wäre dadurch dieses "Konstrukt infrage gestellt".

Vielleicht stellt mein liberaler Geist es einfach infrage. :D
 

DeletedUser37828

Gast
ich find auch man hat bei der strafverteilung zwar gut gemacht aber oftmals sind die entscheidungen nicht ok.da das strafmaß alls ansatz dient und jeder richter selbst entscheidet.auserdem sind die meißten morde spontanhandlungen ohne planung.was wiederum heißt das es keine wiederhohlungs fälle giebt.zumindest gering.grade das mit der polizeiflucht wo ne oma umgefahren würde,vom flüchtling,die 20 meter weit flog und er bewährung bekommen hat
 

DeletedUser37828

Gast
und das ist das problem.bei den wenigsten morden passiert das durch die planung zum mord sondern durch spontanhandlungen.kurzschluss was auch immer.auch versteh ich den richter aber sein urteil war nicht ok.da die frau 20 meter geflogen ist hat er sie nicht gerammt sondern umgefahren.ob es nun durch panic war oder nicht.sie ist tot.keine wieder gutmachung vom täter garnichts.nichts was man tut kann die toten zurückhohlen aber sowas geht garnicht.
 

Schwertfisch

Gast
und das ist das problem.bei den wenigsten morden passiert das durch die planung zum mord sondern durch spontanhandlungen.

Dann ist es kein Mord. Morde passieren nicht durch Spontanhandlungen.

aber sein urteil war nicht ok.da die frau 20 meter geflogen ist hat er sie nicht gerammt sondern umgefahren.

Die ballistische Kurve des Opfers ist nicht entscheidend bei der Fragestellung, ob es ein Mord ist.

keine wieder gutmachung vom täter garnichts.nichts was man tut kann die toten zurückhohlen aber sowas geht garnicht.

Warum geht das gar nicht? Wenn Du aus Versehen ein Kind auf einem Zebrastreifen umpölst weil Du an Deinem Radio gespielt hast, solltest Du dann lebenslang einsitzen? So, als wenn Du es absichtlich umgefahren hättest?
 

DeletedUser37828

Gast
ich will jetzt nicht alles raussuchen.aber bin mir sicher das ich gelesen hab das die meisten morde nicht vorsätzlich geschehen.der tathergang ist serwohl wichtig ob es mord ist^^.aber war wohl bloß nen autorennen.und ich würde den atofahrer wegsperen.natürlich keine 15 jahre.aberer hat jemanden getötet und das weis er,und muss draus lernen.so wie bei jeden straftäter
 

Schwertfisch

Gast
ich will jetzt nicht alles raussuchen.aber bin mir sicher das ich gelesen hab das die meisten morde nicht vorsätzlich geschehen

MORDE sind immer vorsätzlich. TÖTUNGEN nicht unbedingt.

.der tathergang ist serwohl wichtig ob es mord ist^^

Ach?

und ich würde den atofahrer wegsperen.natürlich keine 15 jahre.aberer hat jemanden getötet und das weis er,und muss draus lernen.so wie bei jeden straftäter

Wieso keine 15 Jahre, wenn jede Tötung gleich schlimm ist?
 

DeletedUser37828

Gast
das muss man halt sehn^^.er hat getrifft mit dem auto,wuste aber serwohl das dadurch ein unfall sein kann.zebra streifen mit absicht ignoriert da er groß genug ist.schild vorsicht schulkinder war ihm auch egal.alls richter mit den massen an unfällen in deutschland würde ich ihn schon schmoren lassen^^.jede tötung ist nicht gleich schlimm aber ich würde auch keinen mörder der durch unglückliche umstande,elternhaus,gangs oder was nicht noch. 15 jahre geben.
 

simpsons3

Gast
Es ist nicht nur "vermutlich kein Mord", es ist keiner. Es wird schwer, die Tötungsabsicht zu erkennen o_O

Unter ganz widrigen Umständen könnte das ein Mord sein. Zum Beispiel, wenn er danach aussteigt und die Handtasche der Oma klaut. ;) Obwohl es selbst dann schwierig ist, hier anzunehmen, die Tötung sei geschehen, um die Tat (Vermögensdelikt) zu ermöglichen. Es liegt dann eher - buchstäblich ^^ - ein Mitnahmeeffekt vor.

Die ballistische Kurve des Opfers ist nicht entscheidend bei der Fragestellung, ob es ein Mord ist.

Wäre ein interessantes Tatbestandsmerkmal. ;)


Bloß frage ich mich, wie wir von der Diskussion über die Todesstrafe hingekommen sind zur Notwendigkeit der Unterscheidung Mord/Totschlag.
 

Schwertfisch

Gast
Bloß frage ich mich, wie wir von der Diskussion über die Todesstrafe hingekommen sind zur Notwendigkeit der Unterscheidung Mord/Totschlag.

Fragst Du Dich das? Du, der Du mit der Behauptung "jede Tötung ist Mord" die "Diskussion" in diese Richtung gesteuert hast?
 
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