Todesstrafe

Schwertfisch

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Du bist wirklich der Meinung, ein einfacher Parlamentarier ist in der Lage, die Formulierung selber zu wählen :eek:

Ich habe keine Meinung. Es gibt ein Gesetzgebungsverfahren in Deutschland:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)

Es ist auch nicht nötig, dass jeder Parlamentarier an dem Gesetz selbst "mitformuliert" (was ich explizit erwähnte). Wenn Du aber der Meinung sein solltest, dass bei uns die Gesetze NICHT durchs Parlament gemacht werden, dann sollten wir nochmal einen kurzen Grundkurs "Gewaltenteilung in einer Demokratie" machen.
 
hmm..ihr lest nicht wirklich was ich schreibe?
mag der späten Stunde geschuldet sein, ich verzeihe Euch!

Natürlich wird jedes Gesetz in der Legislative verabschiedet, geschrieben wird es aber von den Rechtswissenschaftlern, was ja auch Sinn macht, oder?
 
nun aber wen diese sogenannten gesetze nun aber schon 100 jahre alt sind und genauso immer wieder vorgekaut werden, darf sich doch ein denkender mensch fragen ob das so genau so ist wie ich dadurch verschaukelt werde
:mad:
 

Schwertfisch

Gast
Natürlich wird jedes Gesetz in der Legislative verabschiedet, geschrieben wird es aber von den Rechtswissenschaftlern, was ja auch Sinn macht, oder?

Trotzdem "macht" der Bundestag die Gesetze. Du solltest da weniger "verzeihen" als Dich selbst deutlicher auszudrücken.

nun aber wen diese sogenannten gesetze nun aber schon 100 jahre alt sind und genauso immer wieder vorgekaut werden, darf sich doch ein denkender mensch fragen ob das so genau so ist wie ich dadurch verschaukelt werde
:mad:

Genau! Weil Diebstahl schon seit Jahrhunderten unter Strafe steht, sollten wir jetzt mal drüber nachdenken, ihn straffrei zu stellen. Geile Logik!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Trotzdem "macht" der Bundestag die Gesetze. Du solltest da weniger "verzeihen" als Dich selbst deutlicher auszudrücken.

Ich habe mich - da bin ich recht sicher - in Vertragsdeutsch geäußert.
Da sieht man doch mal wieder, wie unterschiedlich deutsche Sprache ist. Ja, ich werde versuchen, es in Zukunft umgangssprachlich auszudrücken.
 

DeletedUser41351

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Ich war noch nie dabei, bin mir aber recht sicher, dass die von Rechtswissenschaftlern erarbeitet und mühselig formuliert werden, um keinem anderen Gesetz in die Quere zu kommen.

Ähm. Jein, sicherlich arbeiten auch Rechtswissenschaftler mit an der Formulierung.
Was allerdings nicht stimmt ist, dass das ganze mühselig passiert, dafür sind manche Gesetze zu unklar formuliert etc. außerdem kommt es immer wieder vor, dass Gesetze miteinander kollidieren, da ist schon mal ein Indiz dafür, dass es mit der Kontrolle auch nicht so weit her sein kann, zumal es tausende Gesetze gibt, da alles zu überprüfen ist schlicht unzweckmäßig...

Natürlich wird jedes Gesetz in der Legislative verabschiedet, geschrieben wird es aber von den Rechtswissenschaftlern, was ja auch Sinn macht, oder?

Sinn machen würde es schon. Allein schon die Formulierung "von den Rechtswissenschaftlern" finde ich aber schon etwas komisch.
Denkst du wirklich irgendwo sitzen alle Rechtswissenschaftler der BRD zusammen und überlegen wie man denn dies und jenes formulieren/regeln sollte ?

Außer solltest du berücksichtigen, dass die Rechtswissenschaftler sich eher selten einig sein...

Letztlich hängt es wohl davon ab woher denn der Gesetzvorschlag kommt. Kommt er von seiten der Bundesregierung so wurde er meist von einem bestimmten Ministerium und den dort ansässigen Mitarbeitern erarbeitet. Beim Bundesrat dann meist von einem oder mehrern Landesministerien. Und die Abgeordneten selbst haben auch Möglichkeit das nicht selbst alles machen zu müsse.
 

DeletedUser12457

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Als Liberaler bin ich der Meinung: Jeder hat naturgegebene Rechte, zB das Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit und natürlich auch die Menschenwürde.
Hinzu kommen gewisse andere Rechte - ich nenne die jetzt einfach mal "systemische Grundrechte". Die sind in Demokratien notwendig für das Fortbestehen der Demokratie (zB wäre die beste Demokratie am Ende, wenn der Kanzler die Medien zensieren dürfte). Hierzu zählen zB die informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit und - bass uff - die Rezipientenfreiheit. In Diktaturen sind diese Rechte nicht notwendig für das Fortbestehen eines Systems, trotzdem schön, wenn ein Diktator seinen Bürgern diese Rechte zugesteht. Weil ich gegen Diktaturen bin, hoffe ich, dass diese Rechte irgendwann weltweit gelten, auch wenn sie nicht systemisch sind.
Als dritte Gruppe kommen noch ein paar zusätzliche Rechte, zB die Religionsfreiheit und das Recht auf Eigentum. Ist ganz nett, wenn ein Staat diese Rechte einräumt und ich begrüße das ausdrücklich, aber das ist dann weder naturgegeben noch systemisch notwendig.
[...]
1. Ein Mörder kann die Grundrechte nicht mit Füßen treten. Grundrechte gelten nur für das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Menschen, nicht für die Menschen untereinander.

Du setzt den Staat als gegeben voraus (als Finanzbeamter mußt Du das wohl ^^); für die Betrachtung naturgegebener Grundrechte ist es aber hilfreich, vor-staatliche Gesellschaften zu betrachten: Grundrechte gelten sehr wohl von Mensch zu Mensch, denn auch der Staat besteht aus Menschen (Leuten wie Dir halt ^^) und letztendlich ist es immer ein Mensch, der die Menschenrechte eines anderen verletzt: der Henker, der das Lebensrecht des Verurteilten beendet, der Polizist, der die körperliche Unversehrtheit eines flüchtenden Verdächtigen verletzt, der Gefängniswärter, der die Bewegungsfreiheit der Gefangenen einschränkt, und sogar der Finanzbeamte, der die in die Eigentumsrechte der Bürger eingreift und von ihnen verlangt, im Zuge der Steuererklärung ihren Datenschutz aufzugeben. Alle sind Menschen, die sich dafür entschieden haben, im dienste des fiktionalen Konstruktes "Staat" die Rechte ihrer Mitmenschen zu verletzen.

Es ist interessant, daß Du die Unverletzlichkeit des Eigentums als "minder wichtiges nice to have" einstufst, während einer der 10 Grundsätze der vor-staatlichen 12-Stämme-Anarchie des alten Israel lautete "Du sollst nicht stehlen". Es gibt noch andere Ansätze, um Menschenrechte zu begründen - einer davon ist das Konzept des "Selbsteigentums" : Du gehörst nur Dir selbst. Daraus fölgt, daß auch Deine Arbeitskraft nur Dir gehört, und nur Du entscheidest, für wen und zu welchem Lohn Du arbeitest. Ebenso ist alles, was Du mit Deiner Arbeitskraft aus frei verfügbaren Resourcen herstellst, logischerweise Dein Eigentum. Robinson Crusoe konnte sich also auf seiner Insel eine Hütte bauen, die sein Eigentum war, ohne daß irgendein Staat ihm das Eigentumsrecht explizit hätte "gewähren" müssen. Auf diesem Axiom "Dein Körper ist Dein Eigentum (mit dem Du tun kannst, was Du willst, solange Du nicht in das Eigentum eines anderen eingreifst)" kann man eine komplette Philosophie und Ethik der natürlichen Rechte und Freiheiten aufbauen.

Über das Strafrecht (also darüber, was mit Leuten zu geschehen hat, die sich eben doch unethisch verhalten) kann diese Philosophie naturgemäß nichts aussagen:Jede Strafe greift in die Rechte, d.h. in das Selbsteigentum des Bestraften ein. Man kann mich nicht zwingen, eine Geldstrafe zu bezahlen, ohne in mein Eigentum einzugreifen, und wenn mich jemand in's Gefängnis steckt, dann bemächtigt er sich sogar meines Körpers - wenn mir das Recht genommen wird, spontan in die freie Natur hinauszuspazieren, ist es mir relativ schnurz, ob mir ersatzweise ein "Recht auf TV" zugesprochen wird (davon hab ich auch in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" nichts gelesen) - die Öffentlich-Rechtlose Volksverdummung tu ich mir schon lange nicht mehr an.

Insofern, zu den natürlichen Rechten gehört mehr, als Du meinst, aber verletzt werden diese bei jeglicher Bestrafung ohnehin, daher kann man bestimmte Strafen nicht nur deswegen ablehnen, weil sie "die natürlichen Rechte des Bestraften verletzen" - dann müßte man das Strafrecht und den Staatsapparat als ganzes ablehnen. Strafrecht ist immer willkürlich, in dem Punkt stimme ich Dir zu.
 

simpsons3

Gast
Du setzt den Staat als gegeben voraus (als Finanzbeamter mußt Du das wohl ^^); für die Betrachtung naturgegebener Grundrechte ist es aber hilfreich, vor-staatliche Gesellschaften zu betrachten: Grundrechte gelten sehr wohl von Mensch zu Mensch, denn auch der Staat besteht aus Menschen (Leuten wie Dir halt ^^) und letztendlich ist es immer ein Mensch, der die Menschenrechte eines anderen verletzt: der Henker, der das Lebensrecht des Verurteilten beendet, der Polizist, der die körperliche Unversehrtheit eines flüchtenden Verdächtigen verletzt, der Gefängniswärter, der die Bewegungsfreiheit der Gefangenen einschränkt, und sogar der Finanzbeamte, der die in die Eigentumsrechte der Bürger eingreift und von ihnen verlangt, im Zuge der Steuererklärung ihren Datenschutz aufzugeben.

Du bist ein Psychopath: Das da alles ist nur ein einziger (!) Satz! ;)

Du schreibst sehr viel richtiges in diesem Beitrag. Ich hab für meine Betrachtung der Menschenrechte den Staat natürlich als gegeben vorausgesetzt, weil meine ganze Betrachtung nur innerhalb eines staatlichen Systems funktioniert. Selbstverständlich gelten außerhalb des Staates ganz andere Menschenrechte (was du z. B. weiter unten beschreibst). Menschenrechte sind in nichtstaatlichen Verhältnissen aber nirgendwo explizit mit Bindungswirkung festgehalten und existieren daher auf einer ganz anderen Ebene - nämlich als gesellschaftliche Konvention und sind daher in verschiedenen Kreisen total unterschiedlich, das kann sogar von Familie zu Familie abweichen.

Dass der Staat letztlich auch aus Menschen besteht - ob das jetzt die Bürger sind oder wie du sagst eher die öffentlichen Bediensteten sei mal dahingestellt -, ist natürlich richtig. Die Bindungswirkung der Menschenrechte für das Über-/Unterordnungsverhältnis ist aber enorm wichtig angesichts der Tatsache, dass der Staat das Gewaltmonopol hat (bzw. haben sollte) und infolgedessen theoretisch als einziger überhaupt in der Lage ist, Menschenrechte zu verletzen. Für das Verhältnis der Menschen untereinander gelten die Menschenrechte nicht - dafür sorgt aber hier der Staat durch das StGB dafür, dass nur wenige sich gegenseitig die Köpfe einschlagen.

Gäbe es den Staat nicht, würden die Menschenrechte direkt unter den Menschen gelten, weil es kein Gewaltmonopol mehr gibt, sondern das "Gewaltmultipol" - und da jeder befähigt ist, Gewalt auszuüben, ist jeder an die Grundrechte gebunden.

Alle sind Menschen, die sich dafür entschieden haben, im dienste des fiktionalen Konstruktes "Staat" die Rechte ihrer Mitmenschen zu verletzen.

Aus persönlicher Erfahrung muss ich sagen: Ich setze das Gut eines stabil finanzierten Staates über die Eigentumsgarantie, weil ich hoffe, dass jeder Cent davon am Wende wieder der überwiegenden Mehrzahl der Menschen zugute kommt. Dass das im Moment nicht so ist, weiß ich auch, deswegen bin ich ja nebenbei auch noch politisch aktiv.

Wie schon Spock sagte: "Das Wohl vieler ist wichtiger als das Wohl weniger oder eines Einzelnen." ;)

Es ist interessant, daß Du die Unverletzlichkeit des Eigentums als "minder wichtiges nice to have" einstufst, während einer der 10 Grundsätze der vor-staatlichen 12-Stämme-Anarchie des alten Israel lautete "Du sollst nicht stehlen".

Ich halte das Eigentumsrecht in einer freien Marktwirtschaft zwar für systemisch wichtig - kann aber in Deutschland keinen verfassungsrechtlichen Zwang zum freien Markt erkennen. In der sozialen Marktwirtschaft, die in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. in Art. 51 S. 1 LV-RLP) sieht das mit dem Eigentumsrecht anders aus: Hier kann es notwendig werden, das Eigentum einzuschränken, z. B. um die Privatisierung der Grundversorgung oder der Infrastruktur zu verhindern, in Bezug auf die Zwangsverstaatlichung von Banken oder um im Katastrophen- oder Notstandsfall eine schnelle Enteignung der Grundbesitzer sicherzustellen (z. B. wäre es sinnvoll, manchen Bauer an der Elbe zu enteignen, um seine Felder jetzt als Ablauffläche für Hochwasser zu nutzen). Sogar die CDU (!) forderte in den Gründungsjahren noch die Verstaatlichung von Schlüsselindustrien und der Rohstoffe.

Wo wir wieder bei Spock wären. Und was ich von den zehn Geboten halte, hab ich schonmal irgendwo geschrieben.

Es gibt noch andere Ansätze, um Menschenrechte zu begründen - einer davon ist das Konzept des "Selbsteigentums" : Du gehörst nur Dir selbst. Daraus fölgt, daß auch Deine Arbeitskraft nur Dir gehört, und nur Du entscheidest, für wen und zu welchem Lohn Du arbeitest. Ebenso ist alles, was Du mit Deiner Arbeitskraft aus frei verfügbaren Resourcen herstellst, logischerweise Dein Eigentum. Robinson Crusoe konnte sich also auf seiner Insel eine Hütte bauen, die sein Eigentum war, ohne daß irgendein Staat ihm das Eigentumsrecht explizit hätte "gewähren" müssen. Auf diesem Axiom "Dein Körper ist Dein Eigentum (mit dem Du tun kannst, was Du willst, solange Du nicht in das Eigentum eines anderen eingreifst)" kann man eine komplette Philosophie und Ethik der natürlichen Rechte und Freiheiten aufbauen.

Und das klingt sogar wie ein sehr interessanter Ansatz - der im Übrigen auch die Unsinnigkeit der Todesstrafe begründet.

wenn mir das Recht genommen wird, spontan in die freie Natur hinauszuspazieren, ist es mir relativ schnurz, ob mir ersatzweise ein "Recht auf TV" zugesprochen wird (davon hab ich auch in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" nichts gelesen) - die Öffentlich-Rechtlose Volksverdummung tu ich mir schon lange nicht mehr an.

Das Recht auf TV ist, wie schon gesagt, Bestandteil der Rezipientenfreiheit. Und die steht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht, im Grundgesetz, in der EMRK und überall sonst drin.

Insofern, zu den natürlichen Rechten gehört mehr, als Du meinst, aber verletzt werden diese bei jeglicher Bestrafung ohnehin, daher kann man bestimmte Strafen nicht nur deswegen ablehnen, weil sie "die natürlichen Rechte des Bestraften verletzen" - dann müßte man das Strafrecht und den Staatsapparat als ganzes ablehnen. Strafrecht ist immer willkürlich, in dem Punkt stimme ich Dir zu.

Ich sehe das Strafrecht allgemein kritisch. Man kann aber vor allem entscheiden, ob eine Strafe angemessen ist und ob man sie jederzeit beenden kann (deswegen bin ich gegen die Todesstrafe und gegen Experimente wie "Vergewaltigern die Eier abschneiden"). Außerdem muss man sicherstellen, dass der Vollzug so wenig Grundrechte beschneidet wie möglich. In einer Haft nach meinen Vorstellungen wären alleine das Grundrecht auf Freizügigkeit und auf Eigentum eingeschränkt - es gäbe also nur Türen und die Täter sollten sich (soweit das finanziell möglich ist) an den Vollzugskosten beteiligen.
 

Moribund

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Darf ich was fragen?
Sicher doch.
Ich kann mich dunkel erinnern, dass mir mein Vater sagte, dass man die Grundrechte nach der Haft verlieren kann, wenn Sie einem aufgrund des Urteils entzogen wurden.
Das betrifft zwei Aspekte.
Ja, bis in die sechziger Jahre standen Strafgefangene in einem besonderen Gewaltverhältnis, faktisch ohne Grundrechte. Und ja, die Grundrechte können entzogen werden, aber, nur von dem Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt.
Ist das so, war das nur früher so und hat sich geändert und haben diese Personen dann nur einfach das Wahlrecht verloren,[...]
s. Wahlrechtsausschluss.
[...]oder dürfen sie auch z.B. keine Sozialhilfe mehr beantragen?
SGBII.

Der meinte unter Anderem Grundrechte kann man einschränken ;)
Du solltest „Deinem“ Prof. doch genauer zuhören!
Klabautermann, die Grundrechte sind doch schon eingeschränkt (z.B. Freiheitsentzug, Postgeheimnis)!!!
 
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DeletedUser41351

Gast
Du scheinst nicht zu verstehen was ich sagte.
Aber das bin ich ja mittlerweile von dir gewöhnt...
 

DeletedUser39518

Gast
Weil auch Kriminelle Menschen sind.

Straftaten (für die man ins Gefängnis kommt) sind ein von Menschen gemachtes Konstrukt und vollkommen willkürlich, sowohl der Strafbarkeit als auch dem Strafmaß nach.
In China zB bekommt man für Drogenhandel sehr lange Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. In vielen arabischen Ländern wird Homosexualität mit dem Tod oder mit langen Haftstrafen geahndet. Da rollen sich uns (weil wir es nicht so gewohnt sind) die Zehennägel auf, wenn wir das hören - den Chinesen oder den Arabern rollen sich aber die Zehennägel auf, wenn sie hören, dass Drogenhandel bei uns relativ niedrig und Homosexualität gar nicht bestraft wird.
Wie willst du jetzt beurteilen, dass unser Strafrecht richtig oder falsch ist? Das kannst du nicht objektiv beurteilen. Am Ende hat jeder Mensch also zuerst mal "nichts schlimmes" gemacht - weil man "schlimm" nicht objektiv festlegen kann. Und einem Menschen, der nichts schlimmes getan hat, willst du also seinen Grundbedarf absprechen? Nicht mit mir. Dass überhaupt Freiheitsstrafen verhängt werden, ist schon grenzwertig und alleine deshalb überhaupt hinnehmbar, weil man die Menschen jederzeit wieder freilassen kann (könnte). Bei der Todesstrafe geht das nicht. Und den Grundbedarf zu streichen ist auch ein nicht hinnehmbarer Einschnitt.

Anderes Beispiel: Mord. Dafür bekommt man bei uns immer lebenslänglich. Aber es gibt Ausnahmen: Notwehr und Nothilfe sind für Zivilisten und Polizisten interessant und Soldaten im Krieg erschießen auch sporadisch mal Menschen (daher "Soldaten sind Mörder"), aber straffrei. Wieso maßt sich jemand an zu sagen: Auf Taliban zu schießen ist ok, aber Bankangestellte umzubringen nicht? Bei Notwehr/Nothilfe haben wir das Problem, dass die Maßnahme (also der Mord) angemessen sein muss - aber wer kann schon objektiv bewerten, ob ein Mord angemessen ist? Die Lösung ist auch hier: Wir regeln gesetzlich, was man darf. Wer etwas tut, das man nicht darf, wird weggesperrt, aber behält seine Grundrechte.

Und genau dieser Aspekt mit dem "gesetzlich regeln" wird mir in der Todesstrafen-Debatte zu oft vergessen. Gesetze kann man ändern, Gesetze sind nichts gottgemachtes. Was heute erlaubt ist, kann morgen schon verboten sein; und was heute verboten ist, kann morgen schon legal sein. Nur weil eine Gruppe aus 600 Anzugträgern entscheidet, das Beschneidung erlaubt ist, muss Beschneidung auch richtig sein? Und nur weil diese Gruppe findet, dass Mehrehe verboten sein sollte, ist Mehrehe auch gleich falsch? Diese relativ willkürlich festgelegten Kriterien dürfen nie darüber entscheiden, ob ein Mensch lebt oder stirbt.

Du willst also einen Mörder nicht einsperren?
Du willst also jemanden, der Kinder entführt und sie zu Tode quält frei laufen lassen?
Wenn das so wäre, würde es dich wahrscheinlich gar nicht geben.
Damit erlaubst du ja indirekt den Mord und von daher würdest du oder ein Vorfahre von dir sicherlich schon längst ermordet, missbraucht, bestohlen etc. sein.
Überhaupt schon dass du es in Ordnung findest, dass solche kriminelle noch wie im 4-Sterne-Hotel leben, sit merkwürdig, aber jeder hat seine Meinung (aber du bezahlst das ganze übrigens über die Steuer), aber dass die noch nichtmal eingesperrt werden sollten ... lächerlich.
Und du bist auch nicht der Meinung, dass man Mord nicht generell als "schlimm" bezeichnen kann, egal ob "schlimm" eindeutog definiert oder relativ ist? Schon komisch, deine Meinung.
 

simpsons3

Gast
Du willst also einen Mörder nicht einsperren?
Du willst also jemanden, der Kinder entführt und sie zu Tode quält frei laufen lassen?

Zwischen "nicht umbringen" und "nicht einsperren" ist ein klitzekleiner Unterschied. Und der liegt nicht nur in der Wortwahl. Das mit den Wörtern im Mund rumdrehen kannst du aber ruhig weiter probieren.

Und einsperren finde ich auch immer ein bisschen dumm. Am besten wäre natürlich ein Strafvollzug ganz ohne Gitter, ganz ohne Schlüssel. Aber ich verstehe, dass sowas nicht geht - das ist Problem ist da übrigens weniger der Familienvater, der seine Familie auslöscht, sondern ich mache mir da mehr Sorgen um organisierte Kriminalität, um Serientäter und auch um Kleinkriminelle.

Überhaupt schon dass du es in Ordnung findest, dass solche kriminelle noch wie im 4-Sterne-Hotel leben, sit merkwürdig, aber jeder hat seine Meinung (aber du bezahlst das ganze übrigens über die Steuer), aber dass die noch nichtmal eingesperrt werden sollten ... lächerlich.

Interessant, das Bezahl-Argument. Die Idee hinter dem Konzept "Luxus-Knast" ist aber dagegen ganz interessant: Je besser es den Leuten im Vollzug geht, desto weniger groß ist die Motivation, aus dem Knast auszubrechen. Die Bewachung der Gefangenen kostet mehr Geld als ein paar Fernseher und bunte Wände anstelle von tristem Weiß. Dass man auf Mauern nicht verzichten kann, bezweifle ich ja nicht.

Außerdem geht es darum, Konflikte zwischen den Häftlingen zu verhindern. Das schafft man offensichtlich nicht durch einen brutalen Knast - Beweis: USA. Das schafft man, indem man den Gefangenen möglichst viele Freiheiten, Privatsphäre, Rückzugsräume und sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.

Das wirklich Schlimme und Bestrafende am Gefängnis ist ja nicht das Gitter vorm Fenster. Das Schlimme ist das Wissen, dass man nicht weg kann.

Und du bist auch nicht der Meinung, dass man Mord nicht generell als "schlimm" bezeichnen kann, egal ob "schlimm" eindeutog definiert oder relativ ist? Schon komisch, deine Meinung.

Sicher ist Mord schlimm. Wir haben in Deutschland aber zum Beispiel die lustige Situation: Tötung ist nicht gleich Tötung. Die Unterscheidung in schlimm und weniger schlimm treffe nicht ich, die hat der Gesetzgeber bereits vor geraumer Zeit getroffen. Aber dass die Festlegung von Straftatbeständen und Strafen willkürlich ist, kannst du kaum bezweifeln.
 

Schwertfisch

Gast
Wir haben in Deutschland aber zum Beispiel die lustige Situation: Tötung ist nicht gleich Tötung. Die Unterscheidung in schlimm und weniger schlimm treffe nicht ich, die hat der Gesetzgeber bereits vor geraumer Zeit getroffen. Aber dass die Festlegung von Straftatbeständen und Strafen willkürlich ist, kannst du kaum bezweifeln.

Für Dich ist es also identisch, ob ich jemandem von Hinten überraschend mit einer Axt den Schädel absichtlich spalte, oder ob mir aus Versehen ein Blumentopf vom Balkon fällt und jemand dadurch stirbt? Wirklich? Warum sollte die Unterscheidung "willkürlich" sein?
 

simpsons3

Gast
Für Dich ist es also identisch, ob ich jemandem von Hinten überraschend mit einer Axt den Schädel absichtlich spalte, oder ob mir aus Versehen ein Blumentopf vom Balkon fällt und jemand dadurch stirbt? Wirklich? Warum sollte die Unterscheidung "willkürlich" sein?

Es ist kein Unterschied, ob ich dich heimtückisch vor nem Streit oder heimtückisch nach nem Streit umbringe - für den Richter aber schon. Tot ist tot, da dürften wir uns einig sein.
 

Schwertfisch

Gast
Es ist kein Unterschied, ob ich dich heimtückisch vor nem Streit oder heimtückisch nach nem Streit umbringe - für den Richter aber schon. Tot ist tot, da dürften wir uns einig sein.

Nein, heimtückisch vor oder nach einem Streit macht keinen Unterschied. Hör' auf Dir Sachen aus der Nase zu ziehen. Auch ist "tot gleich tot", sicherlich richtig, aber die persönliche SCHULD eines "Täters" soll bestraft werden - dabei steht die Frage des angerichteten Schadens in soweit hinten an, weil man hinterfragen muss, ob der Täter davon ausgehen KONNTE oder MUSSTE, dass z.B. ein Todesfall die Folge wäre. Wenn Dich jemand in der S-Bahn-Station anrempelt und durch Dein Dagegenhalten ins Straucheln kommt, die Rolltreppe herunterfällt und unglücklich so mit dem Kopf aufschlägt, dass er zu Tode kommt, KANNST SELBST DU nicht behaupten, Dich würde die gleiche SCHULD treffen, als wenn Du den Typen mutwillig vor einen Zug geworfen hättest.

Lass es gut sein, bei rechtlichen Fragestellungen warst Du schon immer etwas..."schlicht" und ich hoffe, Du wirst in der Beziehung noch mehr Ausbildung erfahren, Staatsangestellter.
 

simpsons3

Gast
Heimtückisch vor nem Streit erfüllt ein Mordmerkmal. "Heimtückisch nach nem Streit" ist ein Widerspruch in sich: Manche Gerichte sehen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an, wenn es unmittelbar zuvor einen heftigen Streit gab - u. U. kann also der im Grunde selbe Sachverhalt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.

Ich finde, bei einem Urteil, das zu einer Strafe führt, sollte weniger die Schuld des Täters im Vordergrund stehen als vielmehr die Wiederholungsgefahr. Daher würde ich den Mord als Straftat abschaffen und alle Tötungen (soweit nicht bereits Notwehr/-hilfe, Abtreibung, ect.) als Totschlag behandeln - mit der Folge, dass das Gericht einen größeren Einfluss auf die Strafdauer hat als bisher. Dadurch hoffe ich, werden Strafen eher nach der individuellen Gefahr bemessen, die von dem Täter ausgeht und (ganz nebenbei) hat noch die individuelle Schuld und die Schwere der Tat einen Einfluss auf die Strafe. Ob man diesen Straftatbestand dann "Mord", "Totschlag", "postnatalen Schwangerschaftsabbruch", "Tötung" oder "Lebensbeendung" nennt, ist mir dann scheißegal.
 
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