Sag nein zu ACTA

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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Das etwas "zulässig" ist, sagt doch nicht gleichsam aus, dass man ein Recht darauf hat.

Nochmal: Ein Recht ist eine "positive" Eigenschaft, etwas was ich einfordern kann, notfalls einklagen, etwas, dass mir von staatlicher Seite zugesichert und auch gewährt werden muss. Wenn es also heißt, dass jedes Kind in Deutschland Anrecht auf einen Kita-Platz hat, dann muss der Staat zusichern, dass für jedes Kind ein Kita-Platz zur Verfügung steht, er muss die Inanspruchnahme ermöglichen.

Wenn etwas "zulässig" ist, heißt es nur, dass Du das machen kannst, wenn es möglich ist - aber nicht, dass Du ein RECHT darauf hättest, es zu tun.

Du erwirbst auch mit dem Kauf einer Musik-CD keine Nutzungsrechte.

Ist es jetzt verboten und wenn ja wieso
 

Lord Cracker

Gast
Ist jetzt "was" verboten? Das Du eine Kopie von einer Musik-CD für den Eigengebrauch ziehst? Nein.
 

DeletedUser29666

Gast
Und Dir ist es als Privatperson dennoch erlaubt, Dir eine Kopie zu erstellen: Denn es bleibt nach §108b UrhG straffrei, "wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht"

Also nochmal: Es ist trotz Kopierschutz erlaubt, eine Kopie zu erstellen, aber wegen dem Kopierschutz verboten, eine zu erstellen. Achso ... -.-
Geschrieben nach der Sprache ... wahaha ^^
 

Lord Cracker

Gast
Also nochmal: Es ist trotz Kopierschutz erlaubt, eine Kopie zu erstellen, aber wegen dem Kopierschutz verboten, eine zu erstellen. Achso ... -.-

Es ist nicht erlaubt eine Kopie zu erstellen, wenn ein technischer Kopierschutz vorliegt - aber es bleibt straffrei, wenn Du dies im erwähnten Rahmen des Gesetzes tust. ERLAUBT und STRAFFREI sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Geschrieben nach der Sprache ... wahaha ^^

What?
 

AbbyHexe

Gast
Nutzungsrecht ist kein BEnutzungsrecht - vgl. §31 UrhG

OK,

Nehmen wir mal an, ich kaufe eine CD. Somit erwerbe ich ein Nutzungsrecht, d.h. ich darf im Sinne einer privaten Nutzung mir den Inhalt zu Gemüte führen.

Dürfte ich dieses, aus welchen Gründen auch immer, nicht, so hätte ich doch immer noch ein Benutzungsrecht dieser CD, d.h. ich darf diese an die Wand nageln, diese als Frisbee Scheibe oder Spiegel verwenden, oder zur Not, falls doch nix erlaubt wäre, zu schreddern und zu entsorgen...

:p
 

Lord Cracker

Gast
Also ich kann keine Strafe dafür bekommen wenn ich mir eine solche Kopie aus einen öffentlichen Vorlage erstelle?

Wenn Du unter öffentlicher Vorlage das verstehst, was ich mir gerade denke, kann ich die Frage nicht beantworten, da ich mir nicht sicher bin, ob Du mittlerweile selbst über den Urheberrechtlichen Status informiert sein musst.
 

Lord Cracker

Gast
Eine öffentliche Vorlage wäre Youtube

Da youtube keine Rechte an den eingestellten Werken hat: Nein, es ist nicht erlaubt. Die Werke dürften da gar nicht erscheinen, es sei denn, der Urheber hat sie selbst hochgeladen und sie sind entsprechend ausgewiesen.

Was meinst du mit deinen 2. Teil?

Das ich mir nicht sicher bin, ob Du Dich strafbar machst, wenn Du Dich nicht selber versicherst, ob der "Anbieter" im Besitz der Nutzungsrecht war.
 
Da youtube keine Rechte an den eingestellten Werken hat: Nein, es ist nicht erlaubt. Die Werke dürften da gar nicht erscheinen, es sei denn, der Urheber hat sie selbst hochgeladen und sie sind entsprechend ausgewiesen.



Das ich mir nicht sicher bin, ob Du Dich strafbar machst, wenn Du Dich nicht selber versicherst, ob der "Anbieter" im Besitz der Nutzungsrecht war.

Wäre das nicht eine öffentliche Quelle?
Und das bedeutet doch per se das das verboten ist?
 

Lord Cracker

Gast
Wäre das nicht eine öffentliche Quelle?
Und das bedeutet doch per se das das verboten ist?

Sobald sich Youtube und die GEMA geeinigt haben, kann Youtube alles mögliche reinstellen und Du kannst alles mögliche runterladen - das ist doch der Knackpunkt im Moment: Seit 2009 besteht kein gültiger Vertrag mehr zwischen der GEMA und Youtube.
 
Sobald sich Youtube und die GEMA geeinigt haben, kann Youtube alles mögliche reinstellen und Du kannst alles mögliche runterladen - das ist doch der Knackpunkt im Moment: Seit 2009 besteht kein gültiger Vertrag mehr zwischen der GEMA und Youtube.

Aber Youtube wäre doch weiterhin "eine öffentliche Vorlage" auch wenn sie dann keine "offensichtlich rechtswiedrige" mehr.
§53 UrhG schrieb:
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
 

Lord Cracker

Gast
Aber weiterhin eine "öffentlich zugängliche" - das Gesetz sagt ja nicht "offensichtlich rechtswidrige UND öffentlich" oder "offensichtlich rechtswidrige öffentliche" ;)
 

DeletedUser26243

Gast
QW schrieb:
Also ich kann keine Strafe dafür bekommen wenn ich mir eine solche Kopie aus einen öffentlichen Vorlage erstelle?

Doch, natürlich. Auch wenn du ein öffentliches Pissbecken nachbaust und verkaufst jibbet Ärger. Noch mehr ärger gibt es, wenn du es direkt abschraubst und verkaufst.

Wer Pissbecken nachbaut oder fälscht oder nachgebaute oder gefälschte Pissbecken in Umlauf bringt wird mit Gefängnisstrafe nicht unter... aber das kennen Sie ja.

Mir ist völlig unverständlich, warum es so schwierig ist, geistiges Eigentum als Eigentum zu akzeptieren und den Diebstahl von geistigem Eigentum als Diebstahl zu sehen. Mannmann!

Ein Schaufenster ist öffentlich einzusehen. Ich darf alles anschauen, aber nichts herausnehmen, um es woanders anzusehen, natürlich auch dann nicht, wenn keine Glasscheibe davor ist. Ich muss allerdings nicht damit rechnen, in diesem Schaufenster gestohlene Dinge vorzufinden und es kann auch nicht von mir verlangt werden, dass ich die ausgestellte Ware auf rechtmäßiges Eigentum des Ladeninhabers prüfe, bevor ich sie anschaue.

Also: alles was ich auf youtube vorfinde darf ich anschauen, ganz allein deswegen, weil es auf youtube vorzufinden ist. Da sind die deutschen Gerichte doch sehr pragmatisch und sehen ganz klar, dass die Urheberrechte von einem internet user nicht überprüft werden können und das reine Ansehen der Inhalte deswegen straffrei bleibt. Up- and downloads sind ganz anders zu betrachten.
 
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