Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Ich sage es nochmal solange man es nicht akzeptiert wird man darunter leiden.


Vielleicht kann man es leichter akzeptieren, wenn man den Grund dafür - wo auch immer - findet. Wenn sich jemand jeden Tag die Frage stellt, war es meine Schuld? fällt es der Person vermutlich schwerer, als wenn sie weiß, es war jemand anderer Hauptverantwortlicher.

Für mich stellt sich eher die Frage: Warum will die Mutter überhaupt in den Account rein?

Steht doch hier schon überall. Um Wissen zu erlangen. Und Wissen ist Macht.

Mal ganz ehrlich was hat ein Mensch für eine Beziehung zu jemandem wenn er über die Gründe wieso er sich eher für den Tod entscheidet nicht mit dem Partner oder Eltern darüber reden kann.

Ich kenn Leute, die können nicht mal Bitte und Danke sagen, andere können nicht mal Personen, denen sie täglich begegnen grüßen, wieder andere trauen sich/können bei ihren täglich sehenden Kollegen nicht mal nach Blatt Papier fragen.
 

DeletedUser28628

Gast
Vielleicht kann man es leichter akzeptieren, wenn man den Grund dafür - wo auch immer - findet. Wenn sich jemand jeden Tag die Frage stellt, war es meine Schuld? fällt es der Person vermutlich schwerer, als wenn sie weiß, es war jemand anderer Hauptverantwortlicher.
Gewissheit, kann erleichterung schaffen muss es aber nicht.

Ich kenn Leute, die können nicht mal Bitte und Danke sagen, andere können nicht mal Personen, denen sie täglich begegnen grüßen, wieder andere trauen sich/können bei ihren täglich sehenden Kollegen nicht mal nach Blatt Papier fragen.
Das kann schwer sein als es ist, so was kostet mich auch jedesmal einiges an überwindung.
 
Bietest du dich dafür an mir eins zu schreiben? xD
In Deutschland ein Testament zu schreiben ist im Grunde einfach (abgesehen von der Form, die relativ streng ist). Das schaffst du auch gaaanz locker alleine. :D

Nicht jede Hinterlassenschaft ist für die Erben geeignet
Durchaus nicht! Aber ganz wichtig ist, dass man dies dann auch zu Lebzeiten testamentarisch festhält. Nach dem Tode kann man die gesetzliche Erbfolge nämlich nicht mehr ausschließen.

und ich als Counterpart erwarte, dass meine Daten, die ich mal mit dem/der Verstorbenen ausgetauscht habe, geschützt werden.
Bei Facebook scheint dies ja z.B. zu geschehen. Aus diesem Grund wird den Eltern der Zugriff auf den Account nicht gewehrt (nicht aber, weil der Facebook-Account der Verstorbenen zu persönlich gewesen wäre). Intime Briefe jedoch, die du an den Verstorbenen geschickt hast und die dieser aufbewahrt hat, sind Teil seines Vermögens und werden vererbt - die Erben können sie lesen. Und genau hier sehe ich aus rechtspolitischer Sicht dann auch den Widerspruch.
 

Moribund

Gast
Vielleicht kann man es leichter akzeptieren, wenn man den Grund dafür - wo auch immer - findet. Wenn sich jemand jeden Tag die Frage stellt, war es meine Schuld? fällt es der Person vermutlich schwerer, als wenn sie weiß, es war jemand anderer Hauptverantwortlicher.



Steht doch hier schon überall. Um Wissen zu erlangen. Und Wissen ist Macht.

Hallo, lieber Diodemus!

Es tut mir leid, ich möchte da auch nicht untergriffig gegenüber betroffenen Personen sein, aber es ist nicht die Aufgabe (in diesem Fall) von Gerichten für die psychische Gesundheit Sorge zu tragen. Das Gericht urteilt nicht nach dem Für-Wahr-Halten (wahr/unwahr) der Beweggründe der Eltern.
 
Durchaus nicht! Aber ganz wichtig ist, dass man dies dann auch zu Lebzeiten testamentarisch festhält. Nach dem Tode kann man die gesetzliche Erbfolge nämlich nicht mehr ausschließen.
Wenn die Angelegenheit nicht so traurig wäre :( würde ich mich gerade köstlich über dein Posting amüsieren. ;)

Ich sprach davon, dass nicht jede Hinterlassenschaft für die Erben geeignet ist
z.B. Geht aus den Unterlagen hervor, dass der Verstorbene in der Nordsee Atommüll verklappt hätte (nur Beispiel)

und Du führst die gesetzliche Erbfolge an.
Die besagt, dass immer die Erben in gerade Linie erben,​

in unserem Beispiel Mutter
--> Ehepartner (falls noch lebt) zu 50%
--> alle Kinder (falls noch lebt) zu 50%​

danach Kindeskinder anteilig... oder falls es keine Nachkommen gibt, die Eltern oder deren Nachkommen (auch außereheliche etc.)

Ist irgendwie etwas völlig anderes, oder?

du glaubst das doch nicht wirklich oder? xD
Ich glaube dem, was ich gelesen habe. Und...dann haben diese Leute aber einen Meineid geleistet. Immerhin konnten Sie nachweisen, dass sie das Passwort wußten.

Befinden wir uns jetzt hier im Land der Sagen und Spekulationen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sprach davon, dass nicht jede Hinterlassenschaft für die Erben geeignet ist
z.B. Geht aus den Unterlagen hervor, dass der Verstorbene in der Nordsee Atommüll verklappt hätte (nur Beispiel)
Puh, was ein Brainlag, du hast natürlich recht, das hat wirklich überhaupt nichts mit gesetzlicher Erbfolge zu tun. :D Was ich eigentlich sagen wollte: nach dem Tod wird gänzlich in die Rechtsstellung des Erblassers eingetreten. Damit die Briefe nicht gelesen werden können, sollte man sich für sein Testament entsprechend etwas einfallen lassen, um dies auszuschließen.
 
Was ich eigentlich sagen wollte: nach dem Tod wird gänzlich in die Rechtsstellung des Erblassers eingetreten. Damit die Briefe nicht gelesen werden können, sollte man sich für sein Testament entsprechend etwas einfallen lassen, um dies auszuschließen.
Grundsätzlich erstmal richtig ;)

Allerdings, und nu kommen wir mal wieder zu unserem Facebookfall zurück, was ist denn mit den Daten der Leute, die noch leben.

Stehen diese den Erben des einen Teilnehmers zu (? O)oder haben diese das Recht auf Datenschutz?
 
Ja, dieser Schutz der Daten der Gesprächsteilnehmer ist ja ins Feld geführt worden, um die Entscheidung zu begründen, keinen Zugriff auf den Facebook-Account zu gewehren.
 
Kennst Du eine Person die eine Kirchengliedschaft geerbt hat?
Nein.

Übrigens: § 1922 - amtlicher Titel: Gesamtrechtsnachfolge.
Und nein, mehr als Happen bekommst du nicht - du pickst dir ja auch welche raus. ;)

selbstverständlich könnt Ihr Euch hier auch die Paragraphen um die Ohren hauen
Es tut mir leid, Mim, dass es nun soweit gekommen ist! Ich gestehe eine Teilschuld ein. War keine Absicht, ich wollte das nicht! ;)
 
Also ich denke hier geht es nicht um Paragraphen, sondern um persönliche Meinungen, deshalb...

Geisti hat natürlich recht das man sich als Eltern immer fragen wird warum das eigenen Kind den Freitod gewählt hat, aber ich sehe es trotzdem als Sache der Polizei in so einem Fall zu ermitteln.
Wenn die Eltern die Vermutung haben das ein Kontakt aus dem Internet eine Mitschuld tragen könnte, dann sollten die Eltern diesen Verdacht gegenüber der Polizei erwähnen.
Sich selbst als Eltern daran zu setzen um das zu ermitteln birgt m.M.n. Gefahren.
Zum einen könnten Sie einen Sachverhalt falsch interpretieren und dann evtl. Richtung Selbstjustiz tendieren und zum anderen möchte ich mir gar nicht ausmalen wie es den Eltern dabei gehen würde wenn Sie lesen das das Kind sich in seiner Familie nicht wohl gefühlt hat...
Dieser Fall betrifft eine pubertierende Jugendliche!
So manches mal empfinden Kinder in dieser Phase des Lebens Dinge, die eigentlich nicht schlimm sind, als absolut dramatisch und steigern sich tw. sehr in etwas hinein.
Wenn die Eltern, die sich ganz klar in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden, nun im Internet nach jedem Strohhalm suchen, um jemandem die schuld zu geben, dann kann das einen ganz üblen Verlauf nehmen.

Diesen Gedenkzustand bei FB halte ich für totalen Müll!!!
Wenn jemand verstorben ist, dann sollte dieser Mensch auch virtuell "sterben dürfen".
Wenn sogar Freunde diesen Zustand herstellen können, dann möchte ich gar nicht darüber nachdenken was damit für Quatsch angestellt werden kann.
Unter Jugendlichen ist nicht immer alles nett und wenn jemand sich einen üblen Spaß machen möchte, dann könnte der ja sein Mobbingopfer bei FB für Tod erklären.
Diesen Gedanken finde ich ziemlich gruselig wenn ich ehrlich bin.
 
Zuletzt bearbeitet:

DeletedUser55593

Gast
habe null Ahnung ob Du eignene Kinder hast. Was würdest Du Alles unternehmen um heraus zufinden, wieso den Kind plötzlich den Freitod gewählt hat?
smiley_emoticons_confusednew.gif

Wir reden hier nicht von automatischen Besitz, reden hier über die Bindung von Ihren Eltern zu Ihrem eigenem Kind. Zwischen Eltern und Ihren Kindern gibt es ein unsichtbares Band. Diese Band ist stärker als der Tod ich kann die Gefühle der Eltern verstehen. Sie wollen einfach Gewissheit haben wieso Ihre Tochter den Freitod gewählt hat.

Wenn dieses Band von dem du redest existieren würde, dann hätte die Tochter den Eltern eine Nachricht o.ä. hinterlassen wo ihre Entscheidung begründet wird. Ist das nicht der Fall wird es schon seine Gründe haben, weshalb die Eltern nicht bescheid wissen. Da zwanghaft und im Prinzip gegen ihren Wille einen Grund finden zu wollen, auch in ihrer Privatsphäre, ist meiner Meinung nach unberechtigt. Natürlich würde ich als Elternteil, wenn ich Kinder hätte, ebenfalls versuchen herauszufinden warum mein Kind diese Entscheidung getroffen hat. Ich würde Freunde fragen und nach Hinweisen suchen, aber ich würde auch ihre Privatsphäre respektieren und nicht darin rum schnüffeln. Ich finde damit geht auch eine gewisse Würde verloren, die man dem Kind damit nimmt.

Aber jeder kann da seine eigene Meinung dazu haben :)
 
Wenn dieses Band von dem du redest existieren würde, dann hätte die Tochter den Eltern eine Nachricht o.ä. hinterlassen wo ihre Entscheidung begründet wird.

Mal ein ganz dummer Gedanke:
Vielleicht ist diese Nachricht genau auf dem Facebookaccount.
Die Eltern hatten ja das Passwort.

Wenn die Eltern das Passwort hatten, verstehe ich die Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht.
Denn es war offensichtlich der Wille der Tochter, das die Eltern zugriff haben. Solange die Tochter lebt wären die Rechte Dritter irrelevant gewesen.
Jetzt wo die Tochter tot ist, spielen sie auf einmal eine Rolle ?
 

Moribund

Gast
Nein.

Übrigens: § 1922 - amtlicher Titel: Gesamtrechtsnachfolge.
Und nein, mehr als Happen bekommst du nicht - du pickst dir ja auch welche raus. ;)

Wenn Du Deinen selbstgefälligen Unterton beiseite lässt erläutere ich Dir gerne mit einer juristischen Denkübung warum ich das Urteil des KG für problematisch halte, gerne auch via PN. Denn bei dem was Du für einen „Happen“ hälst, hat das KG ja eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen. DAS habe ich versucht zu verdeutlichen (#50), sinngemäß am Beispiel: erlischt die Rechtsposition (Kirchengliedschaft/höchstpersönliches Recht) mit dem Tod, oder geht sie an den Erben?



Mal ein ganz dummer Gedanke:
Vielleicht ist diese Nachricht genau auf dem Facebookaccount.
Die Eltern hatten ja das Passwort.

Wenn die Eltern das Passwort hatten, verstehe ich die Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht.
Dieser Punkt war wohl strittig zwischen den Parteien, Einzelheiten dazu kenne ich nicht.

Ein schönes Wochenende!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser54031

Gast
Ich muss hier jetzt mal eine ganz blöde Frage stellen: Woher hatte FB eigentlich Kenntnis über den Tod der Tochter?
 

MDGeist74

Gast
Ich muss hier jetzt mal eine ganz blöde Frage stellen: Woher hatte FB eigentlich Kenntnis über den Tod der Tochter?
2012 wird eine Jugendliche an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt hat und fordern von Facebook einen Zugang etwa zu den Chat-Nachrichten des Kontos. Laut der Richter vom Kammergericht kann es auch darum gehen, ob der Teenager gemobbt worden war.

Facebook beruft sich dagegen auch auf den Datenschutz. Der US-Konzern argumentiert unter anderem, dass von der Offenlegung von Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten - in der Annahme, dass die Inhalte privat bleiben.

Die Mutter hatte nach eigenen Angaben sogar die Zugangsdaten zu dem Account. Allerdings war das Netzwerk von einem Nutzer, der mit der Tochter auf Facebook befreundet gewesen ist, auf deren Tod hingewiesen worden - woraufhin ihr Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzt worden war.
 

DeletedUser54031

Gast
Wenn man es genau nimmt ist das rechtswidrig da der Account auf Hörensagen "gesperrt wurde". Allein die direkten Nachfahren, Angehörige oder eben Erben haben das Recht/Pflicht auf einen Tod hinzuweisen. Sollte es keine Nachfahren oder sonstige Angehörige geben so fällt die Pflicht an den Staat der ja als letzter Erbe immer da ist.
 
Oben