Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

MDGeist74

Gast
Hast genau die richtigen Wort gefunden..Danke
smiley_emoticons_thumbs-up_new.gif


N8ti
Hui Buh
 

DeletedUser54031

Gast
wo kämen wir denn hin wenn jeder x-beliebige angeben könnte das jemand verstorben ist. Ich hab auf FB Leute in meiner FL die kenne ich überhaupt nicht und ich wette da geht es Millionen nicht anders.
 
Puh... Ihr wart ja fleißig

Arbeiten wir uns mal von hinten nach vorne ;)

Wenn man es genau nimmt ist das rechtswidrig

Nein, das ist nicht so.
Richtig ist es, dass alleine die Anzeige - meistens im zuständigen Amtsblatt - Tageszeitung - reicht aus, um bei Behörden/ Banken auch dem Finanzamt etc. Vorgänge in Bewegung zu setzen. Ich vermute FB hat sich da einfach angelehnt, weil es das einfachste ist.

Mal ein ganz dummer Gedanke:
Vielleicht ist diese Nachricht genau auf dem Facebookaccount.
Die Eltern hatten ja das Passwort.

Wenn die Eltern das Passwort hatten, verstehe ich die Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht.
Denn es war offensichtlich der Wille der Tochter, das die Eltern zugriff haben.
Vielleicht sollte man da mal ein bisschen runterfahren. FB hat sich den Account wohl sehr genau angesehen
RBB schrieb:
Die Anwältin betont, dass man nicht aus Trotz die Daten der Mutter nicht geben wolle. Dem Unternehmen sei die Tragik des Falls bewusst sei. Es sei klar, dass es hier um den Tod eines Kindes gehe.
Doch bietet sich dieser Fall natürlich für FB an, um im europäischen Raum Rechtssicherheit zu erhalten.
Musterprozess mit Grundsatzentscheidung
Zwei Meter neben Simone W.s Anwalt sitzt die Rechtsanwältin von Facebook. Man nickt sich zu. Die Fotografen knipsen. Es ist ein Musterprozess, an dessen Ende eine Grundsatzentscheidung stehen wird - die weltweit erste, sagt die Facebook-Vertreterin im Prozess: Haben die Erben Minderjähriger ein Recht auf den digitalen Nachlass aus den sozialen Netzwerken der verstorbenen Kinder?

Und auch das will ich nochmal aufgreifen, da bei mir nach Moribunds Beitrag sofort ein Kopfkino einsetzte. Religionen, Vereine, usw. Ich kenne einen Erbfall, wo es rund 42 Erben gab ;)
Übrigens: § 1922 - amtlicher Titel: Gesamtrechtsnachfolge.
In diesem Paragraphen wird auf Vermögen Bezug genommen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

DeletedUser54031

Gast
Nein, das ist nicht so.
Richtig ist es, dass alleine die Anzeige - meistens im zuständigen Amtsblatt - Tageszeitung - reicht aus, um bei Behörden/ Banken auch dem Finanzamt etc. Vorgänge in Bewegung zu setzen. Ich vermute FB hat sich da einfach angelehnt, weil es das einfachste ist.
Mal ganz ehrlich ist das dein ernst Behörden Banken und weiß der Geier wer noch werden sich hüten auf Grund von Hörensagen irgend etwas zu unternehmen und nichts anderes ist das ganze was wir hier diskutieren. Tageszeitung echt jetzt ich schreib morgen einen Nachruf in der Bild für Angela Merkel mal schauen wie viel Klagen das im nach hinein sich zieht. Die ganzen Behörden Banken usw machen nämlich gar nichts so lange ein Totenschein nicht vorliegt glaub mir ich weiß Bescheid ich hab in den letzten 2 Jahren drei Personen aus dem nächsten Verwantenkreis unter die Erde gebracht und kenne die Wege die man machen muss bevor überhaupt etwas passiert
 
Die machen nichts für die Erben, das ist richtig. Gesperrt werden die Konten aber schon ;)

Du musst dabei immer die Sichtweise berücksichtigen, die genannten Behörden haben eine andere Sichtweise (Schutz des Geldes für alle Erben - Meldung ans Finanzamt zur Errechnung der Erbschaftssteuer und Vermeidung von Steuerhinterziehung etc.) als Du als Angehöriger. Sie sind tatsächlich verpflichtet dazu.
 
Richtig, man muss die beglaubigte Sterbeurkunde vorlegen. Man kann als Inhaber einer Generalvollmacht (oder aber auch mit einer Bankvollmacht über den Tod hinaus) zwar weiterhin Zugriff auf das Konto haben, allerdings hinterfragt das Gericht den genauen Stand des Kontos am Sterbetag, dieses muss auch von der Bank beziffert werden. Sollte jemand über eine Vollmacht einen Erben geprellt haben, so kommt das direkt raus. Das wird nicht ohne Folgen bleiben.
 

DeletedUser18860

Gast
den betreffenden fall kenne ich nur flüchtig.......und fern von allem rechtskram...


ich finde, das ganze hat einfach etwas mit respekt zu tun.
nach dem tod von geliebten menschen, gibt es immer offene fragen - auf die man nie eine antwort bekommt. jedoch möchte ich nicht auf alles eine antwort haben,selbst wenn es mich doch interessieren würde.
nachdem meine bessere hälfte verstarb, kam niemand auf die idee groß zu schnüffeln. gut, ich war auch da - doch kann bzw will ich nicht auf jede gestellte fragen antworten. selbst wenn ich die antwort kenne.

es hat schon seine gründe, warum ich die fakten kannte und alle anderen nur die illusion.
selbst die menschen die uns am nähsten stehen, können u.o. möchten wir nicht absolut alles anvertrauen. nicht ,weil wir sie weniger lieben würden,sondern weil wir unsere ganz eigenen gründe dafür haben. das kann mangelndes verständis sein... womöglich behalten wir gewisse dinge für uns, nur um den anderen zu schützen... unsicherheit ... usw

darum halte ich die unwissenheit für ein geschenk
die wahrheit tut bekanntlich weh und fakten wiegen schwer


ich hab zu der zeit lange mit mir gerungen, ob ich denn nun reden kann oder schweigen sollte.
doch letzlich hatte mich doch zu einer womöglich unbefriedigen und doch hoffnungsvollen antwort entschieden.
zwar waren wir in jeder hinsicht grundverschieden und unter normalen umständen hätte sich nichts entwickeln können, doch waren es gerade die selben erlebnisse ,die uns verbanden. wir konnten über eben diese gewissen dinge reden,wie andere über das wetter und mussten nicht befürchten dadurch ablehnung zu erfahren. daraus folgten wunderbare jahre und trotz des tragischen endes, bleibt einem selbst die erinnerung.

tatsächlich liegt es an den menschen selbst, in wie weit sie sich uns öffnen.
solange sie leben,repektieren wie dies. warum nicht auch dann, wenn sie sterben ?

-wenn ich sterbe, hoffe ich sehr dass mein umfeld ähnlich mit meinen hinterlassenschaften umgehen.
schließlich sollen sie sich an mich erinnern wie ich war und wofür ich einstand - das negative darf ruhig in vergessenheit geraten.
manchmal ist unwissenheit etwas sehr schönes
 

DeletedUser55593

Gast
Mal ein ganz dummer Gedanke:
Vielleicht ist diese Nachricht genau auf dem Facebookaccount.
Die Eltern hatten ja das Passwort

Dann seh ich da auch gar kein Problem. Wenn die Tochter den Eltern eigenwillig Zugriff auf ihre Accounts überlässt, indem sie den Eltern z.B. das PW hinterlässt, dann sollten die meiner Meinung nach auch da drauf Zugriff haben. Mir ging es nur darum, dass die Eltern ohne die Einverständnis ihrer Tochter kein Recht auf Zugriff haben sollten.
 
Mich hat an der bisher bekanntgewordenen Argumentation des BGH gestört, dass diese die Privatsphäre von den Kontakten der Person für nicht sonderlich schützenswert gehalten hat. Der Vergleich mit Briefen zeigt eine völlige Ignoranz neuen Technologien gegenüber, da über Dienste wie Facebook deutlich mehr Informationen geteilt werden, deutlich mehr Bilder geteilt werden und vor allem alle Nachrichten ausnahmslos aufgehoben werden.

Bin auf die genaue Urteilsbegründung gespannt.
 

DeletedUser58159

Gast
Ein interessantes und mittlerweile sehr aktuelles Thema. Wenn es so weit ist, bekommen meine angehörigen ein Testament mit der Bitte alle meine Accounts in sozialen Netzwerken zu entfernen. Dazu ein Blatt mit Passwörtern.
Leider muss man sich dazu Gedanken machen und seriöse Entscheidungen treffen, denn dies ist auch unser Gut, auch wenn es virtuell ist.
 
Oben