Möchte mal Kritik loswerden!

Bloodhunter

Gast
Das was du unter freier Meinungsäußerung verstehst, ist allgemein hin aber eher als Narrenfreiheit zu verstehen.

Grundsätzlich mal darfst du hier alles posten. Nur steht es den Mitarbeitern von InnoGames eben zu, diese Posts (und ggf auch dich) aus diesem Forum zu entfernen.

Das kannst du 1:1 auf euer nettes Plakatbeispiel übertragen. Verstehst du den Punkt jetzt?
 

Lestor

Gast
Du kannst da auch immer sagen, was Du willst. Nur darf Dein Nachbar - genau wie Innogames - Dir sagen "Deine Meinung passt mir nicht" und Dich anschließend zur Tür begleiten.

Gebe ich dir 100% Recht...aber er darf mich nicht bestrafen dafür!

Du kannst in einem Forum genau so lange und genau so viel schreiben, wie Dich der Inhaber des Forums lässt. Du hast keinerlei Rechtsanspruch darauf, überhaupt in einem Forum schreiben zu dürfen.

Gebe dir hier nicht Recht! Durch die Anmeldung im Forum ist ein Vertrag zustande gekommen der beidseitig angenommen wurde!

Versuch' mal gegen die Zurückweisung an der Tür Deiner Wahldiskothek vor Gericht zu klagen :) Da lernst Du dann mal den Unterschied zwischen Deinem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung bei der Wahl Deines Schuhwerks und dem Recht darauf, privaten Grund zu betreten.

Gebe dir hier nur zu 50% Recht...je nach Begründung des Besitzer kann dies ziemlich teuer für ihn werden. Abgesehen davon bin ich in unserem Fall schon drin! Und das Beispiel ist ungünstig, wenn auch clever bedacht, gewählt. Ich kann ihn aber jederzeit mit meinem Erfahrungsbericht in jedem Forum legal kritisieren!

Die Frage der Normenhierarchie stellst sich hier überhaupt nicht. Aber wenn Du dann mal ein wenig firm mit der Juristerei geworden bist, können wir uns sicherlich weiterhin unterhalten.

Das sehe ich etwas anders! Wie gesagt gelten die AGB' eines Unternehmens nur solange sie konform mit dem Gesetz laufen, welches nunmal über Ihnen steht!

Auch wenn du hier viele schöne Bsp. anbringst gilt das GG auch in diesem Forum...da beisst die Maus keinen Faden ab!
 
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Lord Cracker

Gast
Auch wenn du hier viele schöne Bsp. anbringst gilt das GG auch in diesem Forum...da beisst die Maus keinen Faden ab!

Schön, dass Du mangels der Möglichkeit auf die angeführten Aussagen entsprechend zu reagieren, Deine Eingangsthese aufgibst. Das zeigt Einsichtsfähigkeit.
 

Lestor

Gast
Das was du unter freier Meinungsäußerung verstehst, ist allgemein hin aber eher als Narrenfreiheit zu verstehen.

Grundsätzlich mal darfst du hier alles posten. Nur steht es den Mitarbeitern von InnoGames eben zu, diese Posts (und ggf auch dich) aus diesem Forum zu entfernen.

Das kannst du 1:1 auf euer nettes Plakatbeispiel übertragen. Verstehst du den Punkt jetzt?

Gebe ich dir auch !fast! völlig Recht! Aber die Bestrafung wird damit geäußert, das man seine freie Meinung äußerte. Und freie Meinungsäußerung im Rahmen des GG, innerhalb der Gesetze, ist nicht strafbar!
( Ich will erinnern: Wenn dem wirklich so war!??...hier gehts nur um grundsätzliches!)

Und nein grundsätzlich darf ich rein gesetzeswegens hier nicht alles posten!
Alles was von Gesetz her strafbar ist, ist verboten! Du kannst es...aber du darfst es nicht. Das ist ein Unterschied!
Aber ja ich verstehe natürlich Euren Punkt!

lg
 

Lord Cracker

Gast
Ich habe eigentlich nie etwas anderes behauptet! Du warst doch der Meinung dass es nicht gilt?! ;)

Und ich wiederhole: Das Recht des "Inhabers" hier steht über Deinem Recht zur freien Meinungsäußerung UND es gibt keine Instanz im Deutschen Bundestag, an die man sich wenden könnte, wenn man der Meinung wäre, hier würden Post "unrechtmäßig" gelöscht. Vielleicht schaust Du Dir den genauen Diskussionsverlauf doch noch einmal an.

Art.5 GG benennt ganz klar, dass keine Zensur und keine Einschränkung der Meinungsfreiheit DURCH DEN STAAT erfolgt. Selbiges gilt auch für die Pressefreiheit. Dein "Grundrecht" auf "freie Meinungsäußerung" endet an der Tür zu Privaträumen, egal ob diese reeller oder virtueller Natur sind. Du hast KEINEN Rechtsanspruch darauf, in einem Internetforum zu posten.

Gerne auch zur weiteren Lektüre:

http://www.e-recht24.de/forum/13418-sperren-zensur-foren.html
http://www.e-recht24.de/news/sonstige/410.html
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=613
 

Bloodhunter

Gast
Gebe ich dir auch !fast! völlig Recht! Aber die Bestrafung wird damit geäußert, das man seine freie Meinung äußerte. Und freie Meinungsäußerung im Rahmen des GG, innerhalb der Gesetze, ist nicht strafbar!

Du wirst ja auch nicht verhaftet. Es wird nur dein Post gelöscht oder du wirst aus dem Forum geworfen. Kleiner Vergleich, um es für dich anschaulicher zu machen.

Du gehst in eine Bar, sagst dem Barkeeper dass dir sein Shirt oder was auch immer nicht gefällt, oder noch besser, du übst Kritik an einem seiner Produkte. Er wirft dich daraufhin raus. Darf er das? Immerhin hast du doch nur deine Meinung geäußert. Ja, darf er. Er dürfte dich sogar rauswerfen, ohne dass du ihn kritisiert hast. Er muss dafür nichtmal einen Grund angeben, da er das Hausrecht besitzt. Genauso sieht es hier im Forum aus.

Und nein grundsätzlich darf ich rein gesetzeswegens hier nicht alles posten!
Alles was von Gesetz her strafbar ist, ist verboten! Du kannst es...aber du darfst es nicht. Das ist ein Unterschied!

Ich dachte eigentlich, ein wenig Vernunft und Verstand würden das ohnehin schonmal voraussetzen. Hab mich wohl geirrt und werde das zukünftig extra anmerken müssen - für die ganz schlauen.

E://

Nur falls jetzt gleich der Vergleich "Ich hab aber für meinen Drink/Eintritt gezahlt..." kommt. Das ist in dem Fall völlig egal. Das Forum existiert unabhängig vom Spiel, auch wenn es vom gleichen Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Du hast nichts gezahlt um hier zu sein. Du hast also de facto nichtmal das Recht hier zu sein und der Betreiber kann dich ohne Angaben von Gründen aus dem Forum entfernern. Genauso sieht es natürlich auch für jegliche Posts aus die du hier verfasst.

Fängst du, in einer Rocker-Bar, plötzlich an im Diskostil zu tanzen oder schmeißt plötzlich laute Technomusik an, kann dich der Besitzer auch wegen unpassendem verhalten rauswerfen. Da ist es scheißegal ob es dein freies Recht ist, zu machen was du willst, sofern es nicht gegen die Gesetze verstößt. Es ist einfach unpassend und wird entfernt. In jedem Fall bestimmt der Betreiber was "passend" und was "unpassend" ist.
 
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Die Strafgesetzbuch (*hust*) spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Mir fallen da § 185 ff ein und noch paar mehr.

Du gehst in eine Bar, sagst dem Barkeeper dass dir sein Shirt oder was auch immer nicht gefällt, oder noch besser, du übst Kritik an einem seiner Produkte. Er wirft dich daraufhin raus. Darf er das? Immerhin hast du doch nur deine Meinung geäußert. Ja, darf er. Er dürfte dich sogar rauswerfen, ohne dass du ihn kritisiert hast. Er muss dafür nichtmal einen Grund angeben, da er das Hausrecht besitzt. Genauso sieht es hier im Forum aus.

Kommt gleich wieder ein ja aber, wetten.

Finds aber interressant das gestern noch verlangt wurde das es mehr Zensur geben soll und heute taucht wieder so ein Thread auf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lord Cracker

Gast
Mir fallen da § 185 ff ein und noch paar mehr.

Darum geht es immer noch nicht. Es geht erst einmal um die grundsätzliche Frage, ob hier ÜBERHAUPT ein Recht auf "Freie Meinungsäußerung" besteht. Dem ist nicht so. Dass darüber hinaus Postings keine strafrechtlich relevanten Inhalte haben dürfen, ist eine ganz andere Fragestellung.
 

Bloodhunter

Gast
Spielt in diesem Fall hier trotzdem keine Rolle. Immerhin ging es hier um das Hausrecht und das Recht der freien Meinungsäußerung. Dass du die Rechte eines anderen dabei nicht verletzen darfst, ist klar. Die Konsequenz einer solchen Verletzung ist hierbei dennoch total irrelevant und absolut überflüssig.
 

Lestor

Gast
Darum geht es immer noch nicht. Es geht erst einmal um die grundsätzliche Frage, ob hier ÜBERHAUPT ein Recht auf "Freie Meinungsäußerung" besteht. Dem ist nicht so. Dass darüber hinaus Postings keine strafrechtlich relevanten Inhalte haben dürfen, ist eine ganz andere Fragestellung.

Und das ist schlichtweg einfach falsch! falsch! falsch!

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt natürlich auch in einem Internetforum!

http://www.praetoria-legal.com/aktu...ntiert-Recht-auf-Anonymitaet-im-Internet.html

http://www.berger-law-koeln.de/aktuelles/Die-Grenzen-der-Meinungsfreiheit-im-Internet.7ecbf.php

http://www.verbraucherrecht-ratgeber.de/verbraucherrecht/warenkritik_bewertung/index.html

Das ist auch schlichtweg falsch!!! Art 5 GG ist auch auf Privatrecht anwendbar!! Zum Beweis Urteil des Bundesverfassungsgerichts!

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html#
 

Lord Cracker

Gast

Hier geht es um die Forderung eines Dritten, nicht des Forenbetreibers.


Hier steht die Frage der üblen Nachrede im Raum.


Hier steht die Frage einer Beleidigung im Raum

Das ist auch schlichtweg falsch!!! Art 5 GG ist auch auf Privatrecht anwendbar!! Zum Beweis Urteil des Bundesverfassungsgerichts!

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html#
[/quote]

"1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt."

In dem von Dir von einem anderen Forum kopierten Teil betreffend des "allgemeinen Missverständnisses" sei Dir noch die weitere Lektüre des entsprechenden Forenthreads nahe gelegt. Die Grundrechte erstrecken sich eben nicht auf die Beziehungen zwischen "Privaten" (was sowohl Privatleute als auch Unternehmen betrifft) sondern auf die Beziehung zwischen Bürgern und Staat. Die Frage der "Sittenwidrigkeit" von Vertragspassagen ist so geregelt, dass bei der Frage was sittenwidrig ist, auf die Grundrechte verwiesen wird. Hier wird der Passus der Sittenwidrigkeit rechtlich mit "Leben" gefüllt. Du versuchst den Unkehrschluss, der nicht zulässig ist.
 

Lord Cracker

Gast
10.05.2011 · Veröffentlichungen im Internet sind genauso vom Grundgesetz geschützt wie in Presse, Funk und Fernsehen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...verfassung-schuetzt-das-internet-1641299.html

Und wieder schaffst Du es nicht, eine für die hier im Raum stehende Frage relevante Quelle zu geben.

Vielleicht solltest Du noch einmal genauer jene Texte durchlesen, die Du einfach mal so reinschmeißt?

In dem nun von Dir wiederum als Schnellschuss gelieferten Link geht es wiederum nicht um die Frage, ob der Betreiber eines Forums verpflichtet ist, Usern das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuräumen.
 

Lestor

Gast
Und wieder schaffst Du es nicht, eine für die hier im Raum stehende Frage relevante Quelle zu geben.

Vielleicht solltest Du noch einmal genauer jene Texte durchlesen, die Du einfach mal so reinschmeißt?

In dem nun von Dir wiederum als Schnellschuss gelieferten Link geht es wiederum nicht um die Frage, ob der Betreiber eines Forums verpflichtet ist, Usern das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuräumen.

Der Betreiber kann nichts einschränken, was einem die Verfassung des Landes garantiert!
Sonst wäre dieses Forum ein rechtsfreier Raum, in welchem nur die Regeln des Betreibers gelten würden sprich eigentlich selbst sonst gesetzeswidrige Kommentare möglich wären!
Es stellt sich gar nicht die Frage ob er Sie mir einräumen muss! Die Frage ist, ob er Sie mir streitig machen kann! Und darauf ist die Antwort klar Nein!
 
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Lord Cracker

Gast
Der Betreiber kann nichts einschränken, was einem die Verfassung des Landes garantiert!

Um Dir aufzuzeigen, wie falsch diese Denkweise ist, habe ich Dir bereits das Beispiel mit der Zutrittsverweigerung bei einer Diskothek aufgezeigt. Du irrst hier gewaltig.

Sonst wäre dieses Forum ein rechtsfreier Raum, in welchem nur die Regeln des Betreibers gelten würden sprich eigentlich selbst sonst gesetzeswidrige Kommentare möglich wären!

Auch das ist wiederum falsch. Die Frage nach der "Rechtsfreiheit" stellt sich nicht. So ist es Dir auch weiterhin in Privaträumen nicht erlaubt Straftaten zu begehen. Auch wenn Du bei Dir in Deiner eigenen Wohnung eine Sprengstoffexplosion hervor rufst, machst Du Dich strafbar. Vergewaltigst Du in Deinen Privaträumen jemanden, machst Du Dich strafbar. Untersagst Du einem Dritten in Deinen Privaträumen die freie Religionsausübung machst Du Dich NICHT strafbar, denn dies stellt keine Straftat dar. Anders sieht es zum Beispiel mit Beleidigungen gegenüber Dritten in einem Internetforum aus - hierbei machst Du Dich strafbar.

Du solltest das noch ein wenig für Dich sortieren - so langsam wird es nämlich ermüdend, Dich permanent auf die gleichen Fehler hinzuweisen.
 

spock013

Gast
ich habe immer gedacht das inno als betreiber dieses forums die regeln aufstellt...so wie ich bei mir zu hause....was dann für mich heisst das natürlich das grundgesetzt gilt ich allerdings selber entscheid ob in dem bereich in dem ich das hausrecht, laut gg, ausübe andere meinungen zu lasse...wenn mir die meinung meines nachbarn in meiner wohnung nicht passt dann fordere ich ihn auf zu gehen, was er dann auch tun muss....was dann hier in diesem forum für mich heisst das wenn inno meine meinung nicht passt sie das recht haben zu sagen jetzt wollen wir dich nicht mehr hier haben....denn ich habe ja keinen rechtsanspruch darauf mich in diesem forum äussern zu dürfen....so wie ich entscheide was ich an meinungen in meiner wohnung zu lasse hat inno doch das recht zu sagen deinen meinung passt uns nicht und wir haben hier das recht zu entscheiden welche meinung uns passt und können damit sagen du bleibst draussen.....ich sehe da keinen wiederspruch zu unserem gg sondern sogar eine bestätigung....diese seite ist innoseite und somit haben die das sagen und wem das nicht passt der kann ja weg bleiben...es wird ja niemand gezwungen da zu bleiben wo einem die meinung des betreibers (inhabers) nicht passt....
 

Lestor

Gast
Ich hoffe dies stellt Euch vorerst zufrieden.

Hausrecht bei Boards, Chats, Foren usw.

Entsprechend dem Grundgedanken des § 903 BGB steht auch dem Betreiber eines Boards, Chats oder Forums das Hausrecht zu. Er kann somit grundsätzlich bestimmen, wer daran teilnehmen darf und wer nicht, d.h. er kann bestimmte Personen von der Nutzung ausschließen.

Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine wichtige Einschränkung: Nach Ansicht der Rechtsprechung (1. Instanz: LG Bonn, Urt. v. 10.11.1999 - Az.: 10 O 457/99); 2. Instanz: OLG Köln, Beschl. v. 25.08.2000 - Az.: 19 U 2/00) darf der Betreiber sein Hausrecht aber nicht willkürlich ausüben. Denn auf der einen Seite gestatte der Betreiber jedermann den Zugang, auf der anderen Seite will er willkürlich Leute ausschließen. Tue er dies, so die Richter, liege ein widersprüchliches Verhalten vor, das gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße.

Ein Ausschluß kommt danach - in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB - nur bei rechtswidriger Nutzung durch den Teilnehmer in Frage.

Quelle:
http://www.dr-bahr.com/infos/rechts-faq/recht-der-neuen-medien.html#RechtderNeuenMedien_id11
 
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