Möchte mal Kritik loswerden!

Lord Cracker

Gast
Ich hoffe dies stellt dich vorerst zufrieden.

Hausrecht bei Boards, Chats, Foren usw.

Entsprechend dem Grundgedanken des § 903 BGB steht auch dem Betreiber eines Boards, Chats oder Forums das Hausrecht zu. Er kann somit grundsätzlich bestimmen, wer daran teilnehmen darf und wer nicht, d.h. er kann bestimmte Personen von der Nutzung ausschließen.

Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine wichtige Einschränkung: Nach Ansicht der Rechtsprechung (1. Instanz: LG Bonn, Urt. v. 10.11.1999 - Az.: 10 O 457/99); 2. Instanz: OLG Köln, Beschl. v. 25.08.2000 - Az.: 19 U 2/00) darf der Betreiber sein Hausrecht aber nicht willkürlich ausüben. Denn auf der einen Seite gestatte der Betreiber jedermann den Zugang, auf der anderen Seite will er willkürlich Leute ausschließen. Tue er dies, so die Richter, liege ein widersprüchliches Verhalten vor, das gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße.

Ein Ausschluß kommt danach - in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB - nur bei rechtswidriger Nutzung durch den Teilnehmer in Frage.

Quelle:
http://www.dr-bahr.com/infos/rechts-faq/recht-der-neuen-medien.html#RechtderNeuenMedien_id11

Mich braucht nichts zufrieden zu stellen - ich bin mit der Rechtslage ja vertraut. Innogames handelt auch keinesfalls "willkürlich" - sondern auf Grundlage der Forenregeln.

Du machst es Dir definitiv arg zu einfach, wenn Du im Internet auf die Jagd nach Schnipselchen gehen, die eventuell Deiner Meinung Recht geben würden, diese aber nicht konsequent auf ihre Stichhaltigkeit überprüfst. So wäre hier eine Überlegung mehr zum Thema "Willkür" angebracht gewesen. Auch muss man hier im Weiteren unterscheiden, in wie weit Innogames überhaupt hier "angesprochen" ist, denn Innogames stellt zwar ein Forum für die Benutzer von Grepolis und anderer Spiele zur Verfügung, ist aber grundlegend kein "Forenbetreiber" im Sinne der Rechtssprechung. So meldet man sich hier nicht primär an, weil man zur Teilnahme an einem Diskussionsforum oder eines Blogs/Chats eingeladen wurde.

Der Unterschied wird Dir vielleicht nicht klar sein, er ist aber von feiner Bedeutung.
 

Lestor

Gast
Mich braucht nichts zufrieden zu stellen - ich bin mit der Rechtslage ja vertraut. Innogames handelt auch keinesfalls "willkürlich" - sondern auf Grundlage der Forenregeln.

Du machst es Dir definitiv arg zu einfach, wenn Du im Internet auf die Jagd nach Schnipselchen gehen, die eventuell Deiner Meinung Recht geben würden, diese aber nicht konsequent auf ihre Stichhaltigkeit überprüfst. So wäre hier eine Überlegung mehr zum Thema "Willkür" angebracht gewesen. Auch muss man hier im Weiteren unterscheiden, in wie weit Innogames überhaupt hier "angesprochen" ist, denn Innogames stellt zwar ein Forum für die Benutzer von Grepolis und anderer Spiele zur Verfügung, ist aber grundlegend kein "Forenbetreiber" im Sinne der Rechtssprechung. So meldet man sich hier nicht primär an, weil man zur Teilnahme an einem Diskussionsforum oder eines Blogs/Chats eingeladen wurde.

Der Unterschied wird Dir vielleicht nicht klar sein, er ist aber von feiner Bedeutung.

Dann missverstehst du irgendwie mein Anliegen. Mir geht es nicht darum hier gerade Irgendjemandem Schuldzuweisungen zuzuschreiben sondern darum, dass ein Nutzer eines Forums durchaus das Recht hat seine Meinung frei äußern zu können ohne dafür mit Restriktionen des Betreibers rechnen zu müssen. Und das auch unter gesetzlichem Schutz. Wie oben bereits beschrieben kann der Betreiber nicht einfach willkürlich jemanden sperren oder herauswerfen ohne das der Nutzer rechtswidrig gehandelt hat.

Und du hast geschrieben, dass der Betreiber das Hausrecht genau so nutzen kann! Die Rechtssprechung sieht aber genau das anders und widerlegt dich!

Wenn du also mich fragst ob ein Betreiber eines Forums jemanden die Meinungsfreiheit zugestehen muss, dann ist die Antwort darauf, dass er dies nur verhindern kann indem er diese in seinen Forenregeln generell ausschließt. Und spätestens dies wäre nicht Grundgesetzeskonform.
 

Lord Cracker

Gast
Dann missverstehst du irgendwie mein Anliegen. Mir geht es nicht darum hier gerade Irgendjemandem Schuldzuweisungen zuzuschreiben sondern darum, dass ein Nutzer eines Forums durchaus das Recht hat seine Meinung frei äußern zu können ohne dafür mit Restriktionen des Betreibers rechnen zu müssen. Und das auch unter gesetzlichem Schutz. Wie oben bereits beschrieben kann der Betreiber nicht einfach willkürlich jemanden sperren oder herauswerfen ohne das der Nutzer rechtswidrig gehandelt hat.

..oder er entsprechend gegen die Regeln des Forums verstoßen hat. Diese Regeln sehen zum Beispiel auch vor, dass man Moderationsanweisungen Folge zu leisten hat. Diese Regeln mögen hier unsinnig erscheinen - aber sie wurden nun einmal BEIDERSEITS als für die Benutzung des Forums geltend anerkannt. Es gibt keine darüber hinaus "schützende" Rechtsnorm.

Wenn du also mich fragst ob ein Betreiber eines Forums jemanden die Meinungsfreiheit zugestehen muss, dann ist die Antwort darauf, dass er dies nur verhindern kann indem er diese in seinen Forenregeln generell ausschließt. Und spätestens dies wäre nicht Grundgesetzeskonform.

Ich habe Dir im obigen Absatz bereits aufgezeigt, was die Grundlage des "Miteinanders" hier ist. Es sind einzig und allein die Forenregeln. Dir wird die Nutzung des Forums gestattet - im Rahmen der dafür seitens des Betreibers festgelegten Regeln. Das Grundgesetz spielt hierbei immer noch keine Rolle, da es nicht einmal eine Frage der "freien Meinungsäußerung" ist.

Du hast Beispiele aufgeführt:

- Darfst Du über eine Firma eine Bewertung abgeben (auf einem anderen Internetportal) oder hat der Betreiber der Firma dann wiederum das Recht, diese Bewertung entfernen zu lassen? Nein, so lange die Bewertung keine strafbare Handlung beinhaltet, hat er dazu nicht das Recht (üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, etc.). Hätte der Betreiber des Portals selbst das Recht diesen Beitrag zu entfernen? Ja, das hätte er. Könnte sich der Bewertende selbst gegen diese Löschung wehren, in dem er auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung pocht? Nein, könnte er nicht.

Auch wenn Du es weiterhin vehement verneinen möchtest: Das Recht der freien Meinungsäußerung bezeichnet ein bürgerliches Grundrecht, welches Dich als Bürger vor Einschränkungen durch den Staat schützen soll. Nichts anderes regelt das Grundgesetz - die Beziehung zwischen Bürgern und dem Staat.

Schauen wir uns doch noch mal Art.5 GG genau an:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dieses Recht wird Dir für den öffentlichen Raum gewährt. Und nur für den öffentlichen Raum. Betrittst Du privaten Raum, greift zuerst das Hausrecht des Eigentümers. Du kannst Dich nicht auf die "freie Meinungsäußerung" berufen, wenn Du an einem privaten Ort eine dem Eigentümer nicht gefällige Schrift aushängst, etc. Da wo Plakatieren aber nicht verboten ist, kannst Du im öffentlichen Raum aber aufhängen, was Du möchtest (wobei Du natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen musst [Urheberangaben, ViSdP, etc.), Du kannst Zeitschriften herausgeben, all das wird Dir erlaubt. Es wird Dir allerdings nicht das Recht eingestanden, diese Zeitschriften wiederum in Kneipen o.ä, auszulegen, solange der Betreiber dies nicht wünscht.
 

Lestor

Gast
- Darfst Du über eine Firma eine Bewertung abgeben (auf einem anderen Internetportal) oder hat der Betreiber der Firma dann wiederum das Recht, diese Bewertung entfernen zu lassen? Nein, so lange die Bewertung keine strafbare Handlung beinhaltet, hat er dazu nicht das Recht (üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, etc.). Hätte der Betreiber des Portals selbst das Recht diesen Beitrag zu entfernen? Ja, das hätte er. Könnte sich der Bewertende selbst gegen diese Löschung wehren, in dem er auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung pocht? Nein, könnte er nicht.

Ich zitiere nur das, da ich dir in allem anderen natürlich vollkommen recht gebe!

Auch in diesem Abschnitt stimme ich dir so wie er dasteht vollkommen zu. Dies ist genau das Plakatbeispiel, also völlig richtig von dir!
Mir ging es eher darum, dass Nutzer aufgrund einer Bewertung/eines Posts(zb. von ihrer freien Meinung) nicht einfach "willkürlich" ausgeschlossen werden könnten. Und ich wollte nur deutlich machen das man davor geschützt ist.
Ich wollte nicht sagen, dass der Betreiber diese Posts nicht löschen darf, sondern eher darum, dass der Schreiber dieser deshalb nicht von ihm ausgeschlossen werden könnte. Das wäre in dem Fall dann Willkür.
 
Ich zitiere nur das, da ich dir in allem anderen natürlich vollkommen recht gebe!

Auch in diesem Abschnitt stimme ich dir so wie er dasteht vollkommen zu. Dies ist genau das Plakatbeispiel, also völlig richtig von dir!
Mir ging es eher darum, dass Nutzer aufgrund einer Bewertung/eines Posts(zb. von ihrer freien Meinung) nicht einfach "willkürlich" ausgeschlossen werden könnten. Und ich wollte nur deutlich machen das man davor geschützt ist.
Ich wollte nicht sagen, dass der Betreiber diese Posts nicht löschen darf, sondern eher darum, dass der Schreiber dieser deshalb nicht von ihm ausgeschlossen werden könnte. Das wäre in dem Fall dann Willkür.

Werden sie auch nicht solange sie nicht gegen die Regeln verstoßen.
 

Cocochannel

Gast
hallo miteinander.. unterhalten sich jetzt hier juristen..oder spieler die einfach nur ein wenig spielspass wollen..übertreibt ihr es jetzt hier nicht ein wenig?..ein wenig ist das was hier meinen manche veranstalten zu müssen schon ein wenig übertrieben..anstatt sich im spiel ein wenig zu bekriegen versuchen sie sich hier gegenseitig die hirnmasse hin und her zu werfen..ist ja fast wie nach dem motto: "wer hat den größten".. wenn man nicht das gefühl bekäme, manche meinen das tatsächlich auch ernst was sie hier so veranstalten, könnte man glatt darüber "wiehern"..aber der respekt gegenüber dem "unbekannten" verbietet es mir..daher nur ein kleines "schmunzeln"..und leute..es ist nur ein spiel..:)
 

Poe.

Gast
merry christmas usw..

..anstatt sich im spiel ein wenig zu bekriegen versuchen sie sich hier gegenseitig die hirnmasse hin und her zu werfen..
Naja, dieses Spiel scheint "diese Tage" ja so einige aus ihren spielbezogenen Accounts in dieses Forum zu treiben.

leute..es ist nur ein spiel..
Nur ist diese "kognitive Doppelbelastung" der jeweilligen Hirnmasse leider nicht immer jedermans Ding?!

Wobei manche mitunter ja auch einfach nur um den jeweilligen Diskussionsverlauf verlegen sind, weil sich dieser schon über 3+ Folgebeiträge erstreckt und hier einfach eine kleine Zusammenfassung fehlt:

Nur für den Fall, dass dies auch bei Dir der auslösende Faktor zu diesem, inhaltlich vollkommen überflüssigen Kommentar war:

Stell Dir doch einfach mal folgende Situation vor:

Der Forennutzer "KölnischWasser" gerät mit Forennutzer "Kekskopp" aneinander, weil Letzterer ihm mal so richtig übel(Details entfernt) - "vor aller Augen" sowie in krassem Gegensatz zu den Forenregeln - mitgespielt hat und nun als ganz großer Meister da steht.

Das kann der Freund der senilen Düfte natürlich nicht einfach auf sich sitzen lassen und versucht mittels deutlich reduziertem, da (foren)regelkonformer Wortwahl dagegen, ähm anzustinken.

Nur leider schreitet genau in diesem Moment ein pflichtvergessener Forenmoderator ein, löscht sämtliche Aussagen des Angeklagten, entbindet diesen von etwaigen Folgeaussagen mittels Verwarnung+Punktesystem aber lässt im Gegenzug sämtliche Anschuldigungen des eigentlichen Unruhestifters unangetastet im Raume stehen.
:eek:


Tja hm.. dumm gelaufen oder doch eher eine gewisse Form der "Willkür durch Dritte", dass der Forennutzer KölnischWasser nun folglich als der ewige Idiot da steht? Diskussionswürdig?

Und, so richtig lustig wird`s dann ja auch erst, wenn der vermeintliche Delinquent sich dann doch nochmal berappelt und der Sache ein erneutes Mal beizukommen versucht.


Dieses Mal allerdings spart sich der übereifrige Forenmod einfach die Verwarnung, löscht wieder sämtliche Versuche zur Richtigstellung seines Anliegens und entbindet den lästigen Nörgler einfach permanent seiner technischen Möglichkeiten, sich in diesem Forum zu artikulieren.

Und, es war schon fast zu erwarten: Auch dieses Mal bleibt unser "Freund der verbalen Fäkaliensuppe" vollkommen unangetastet. Dieser wird eher noch zum "nationalen Volkshelden" erklärt und darf - quasi als doppelte Belohnung - noch kurz als ehrenamtlicher Notar im Sinne des Volkes fungieren und bspw. über die Umfrage zur "großen 2.0 Umstellung" wachen.

Obendrein eingesetzt und feierlich beglaubigt von keinem Geringeren als dem Big Boss..erm Erschaffer von Grepolis^^ persönlich!



Und in Anbetracht der Tatsache, dass dieses kleine, inhaltlich zwar leicht "verfremdete" aber insich vollkommen authentische Beispiel lediglich eines von vielen darstellt... welche sich in diesem Rahmen beinahe täglich wiederholen...

Wer seine Aussagen nicht beweisen kann, sollte diese lieber stecken lassen. Ansonsten gibt es rechtliche Möglichkeiten.

Also der bisherige Verlauf dieser Diskussion hat schon eine gewisse Wertigkeit.

Das Dumme daran ist nur, dass Forennutzer Lestor scheinbar schon (wieder) die Flinte ins Korn geworfen hat und dies in einem Moment, in welchem es doch gerade erst angefangen hat, interessant zu werden...

Vermutlich gerade im Kurzurlaub auf den Lofoten?

Mir ging es eher darum, dass Nutzer aufgrund einer Bewertung/eines Posts(zb. von ihrer freien Meinung) nicht einfach "willkürlich" ausgeschlossen werden könnten. Und ich wollte nur deutlich machen das man davor geschützt ist.
Ich wollte nicht sagen, dass der Betreiber diese Posts nicht löschen darf, sondern eher darum, dass der Schreiber dieser deshalb nicht von ihm ausgeschlossen werden könnte. Das wäre in dem Fall dann Willkür.
Letztlich sowie gemessen an den bisherigen, irgendwie immergleichen Stimmen an dieser Stelle, dürfte es sich bei dieser kleinen Einlage aber wohl nur wieder um eine, durch den Betreiber erwünschte Showeinlage handeln, um den allg. Brechreiz zur Weihnachtszeit im Hause Grepolis zu schüren.

"Rechtslage zu kompliziert - Cracker wird`s schon wissen - Ist halt so."

Andernfalls wäre hier ja auch schon lange (wieder) zu.

Was irgendwie schade ist,

Mich braucht nichts zufrieden zu stellen - ich bin mit der Rechtslage ja vertraut. Innogames handelt auch keinesfalls "willkürlich" - sondern auf Grundlage der Forenregeln.
Könnte man doch (allein)diesen Schmarn in wenigen Minuten mittels fix zusammengesuchter Forenlinks quasi adhoc widerlegen, gäbe es hierzu nur genügend allg. Interesse.

;)
 

DeletedUser7533

Gast
Ihr belegt eure Thesen so schön mit Paragrafen und Links, dagegen kann ich leider nicht ankommen aber ich versuchs mal so ;)

Vielleicht kennen einige ja die Serie Boston Legal? In der vorletzten Folge verklagte ein Moderator seinen Arbeitgeber (einen Radiosender). Dieser hatte ihn rausgeworfen weil er in einer Sendung eine kontroverse Aussage genau über die Zielgruppe des Senders getätigt hatte.

Der Radiosender hat als Privat geführtes Unternehmen jedes Recht, seine eigenen Angestellten zu zensieren.
(Zugegeben es ist ne Serie, und USA = nicht Deutschland, ist aber auch nicht so extrem anders geregelt).

Wie Lord Cracker sagt regelt die Presse- und Meinungsfreiheit lediglich das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern.

Die "Meinungsfreiheit" hat ebenso wie die "Pressefreiheit" nichts mit den Beziehungen zwischen Privatleuten zu tun. Genau so wenig wie z.B. die Religionsfreiheit .....

Da bin ich nicht ganz sicher. Es ist doch einer Firma nicht erlaubt jemanden aufgrund seiner Religion zu entlassen oder?


Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine wichtige Einschränkung: Nach Ansicht der Rechtsprechung (1. Instanz: LG Bonn, Urt. v. 10.11.1999 - Az.: 10 O 457/99); 2. Instanz: OLG Köln, Beschl. v. 25.08.2000 - Az.: 19 U 2/00) darf der Betreiber sein Hausrecht aber nicht willkürlich ausüben. Denn auf der einen Seite gestatte der Betreiber jedermann den Zugang, auf der anderen Seite will er willkürlich Leute ausschließen. Tue er dies, so die Richter, liege ein widersprüchliches Verhalten vor, das gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße.

Auch dazu mein ich mal was gelesen zu haben. Deine Aussage trifft da eventuell zu, aber es gibt natürlich eine Ausnahme. Der Betreiber des Forums könnte den Zugang limitieren. Eventuell in dem er selber die Teilnehmer im Forum freischaltet oder ähnliches.
Dadurch würde er diesen allgemeinen Zugang limitieren und dürfte die Leute wiederum absolut willkürlich ausschließen.
Aber hier ist dann von Seiten der Forennutzer zu überlegen, ob sie dies wirklich wollen.
 

Lord Cracker

Gast
Da bin ich nicht ganz sicher. Es ist doch einer Firma nicht erlaubt jemanden aufgrund seiner Religion zu entlassen oder?

Richtig. Das wäre Diskriminierung. Nur ist die rechtliche Grundlage hierfür nicht das Grundgesetz (da dies nur auf die Beziehung zwischen Bürger und Staat unmittelbare Gültigkeit besitzt), sondern das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). WÄRE der Anspruch auf Gleichbehandlung durch das Grundgesetz gegeben, WÜRDE es gar kein AGG geben. Dabei stellen diesen beiden Gesetze keineswegs ein Synonym dar: Im AGG ist zum Beispiel die Frage der Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft nicht beinhaltet, im Grundgesetz ist das der Fall. Es hat wiederum seinen Grund, warum Verstöße gegen das AGG vor dem BGH und nicht dem BVerfG verhandelt werden (letztinstandlich).
 

Sysysy

Gast
Und darf ich aus meiner Wohnung den Angehörigen einer anderen Religion, "Rasse", Gesinnung, ethnischen Zugehörigkeit hinauswerfen, weil mir dies just nicht passt?
 
Und darf ich aus meiner Wohnung den Angehörigen einer anderen Religion, "Rasse", Gesinnung, ethnischen Zugehörigkeit hinauswerfen, weil mir dies just nicht passt?

Du darsft mir Ausnahme der Polizei (wenn sie dienstlich da ist) alle aus der Wohnung werfen wenn sie dir nicht passen oder du grade kein Bock auf Besuch hast.
 

x rey89

Gast
Du darsft mir Ausnahme der Polizei (wenn sie dienstlich da ist) alle aus der Wohnung werfen wenn sie dir nicht passen oder du grade kein Bock auf Besuch hast.


merk ich mir, wenn die bucklige verwandtschaft zu weihnachten an der tür klopft

:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

spock013

Gast
und wenn ich dann das was ich darüber gelesen habe...(nein ich werde jetzt nicht irgendwelche links posten)...richtig verstanden habe ist dieses forum KEIN öffentlicher raum womit dann inno das recht hat meinungen und auch personen genauso auszuschließen wie ich das in meiner wohnung machen kann...
 

Agamon Bane

Gast
Kannst du nicht ^^

Versuch mal einen aus einer WG zu schmeißen wenn du Bock hast. Die Leute haben auch Rechte, immerhin bezahlen wir alle INNO damit sie das Spiel für uns betreiben und nicht anders herum.
 

Lord Cracker

Gast
Kannst du nicht ^^

Versuch mal einen aus einer WG zu schmeißen wenn du Bock hast. Die Leute haben auch Rechte, immerhin bezahlen wir alle INNO damit sie das Spiel für uns betreiben und nicht anders herum.

Nur das in einer WG üblicherweise alle Mitbewohner die gleichen Rechte haben (was es übrigens eher zu einer GbR macht) - der Vergleich ist bescheuert.
 

Agamon Bane

Gast
So bescheuert ist der Vergleich auch wieder nicht und es ist nicht gesagt das alle in einer WG die selben Rechte haben. Es kommt immer darauf an wie es vertraglich geregelt ist. Der Wohnungsinhaber kann z.B. Teil der WG sein und hat andere Rechte als die Mitbewohner.

In einer WG hat man zB. Regeln an die man sich halten muß, genauso wie hier im Forum. Man kann keinen so einfach ausschließen solang er nicht gegen die Regeln verstößt.
 
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Lord Cracker

Gast
So bescheuert ist der Vergleich auch wieder nicht und es ist nicht gesagt das alle in einer WG die selben Rechte haben.

In einer WG hat man zB. Regeln an die man sich halten muß, genauso wie hier im Forum. Man kann keinen so einfach ausschließen solang er nicht gegen die Regeln verstößt.

Nur sind die Bewohner einer WG gemeinsame Träger des Hausrechts. Und es gibt vertragliche Regelungen - vergleichbar mit den Forenregeln hier. Würde in dieser vertraglichen Regelung festgelegt, dass bei Verstößen gegen die Wohnungsordnung die Kündigung ausgesprochen werden kann und würde eine Instanz bestehen, die die Einhaltung der Regeln überwacht und sanktioniert, dann hättest Du den passenden Vergleich. Ansonsten ist es etwas unlauter, die NUTZER eines Forums als gleichberechtigte "Geschäftspartner" dem INHABER zur Seite stellen zu wollen.
 

Agamon Bane

Gast
Du mußt aber auch bedenken das deine angeführte Instanz den gleichen Regeln im Forum unterworfen ist wie die Nutzer desdeselben. Ich glaube nicht das sich INNO Mitarbeiter über die Forenregeln hinweg setzen können und z.B. Beleidigungen ohne Konsequenzen bleiben. In der Hinsicht sind INNO Mitarbeiter auch nur Forennutzer und unterliegen den selben Regeln.

Was aber vom Thema abschweift. Du wirst mir aber zustimmen, dass man keinen Forennutzer bestrafen kann der sich über keine Regel hinweg gesetzt hat. Das meinte ich eigentlich mit dem Vergleich um spocks Aussage zu wiederlegen das INNO willkürlich Meinungen oder Personen ausschließen kann.

INNO kann keinen des Forums verweisen oder in irgendeiner Weise bestrafen wenn er nicht gegen die Regeln verstößt.

und wenn ich dann das was ich darüber gelesen habe...(nein ich werde jetzt nicht irgendwelche links posten)...richtig verstanden habe ist dieses forum KEIN öffentlicher raum womit dann inno das recht hat meinungen und auch personen genauso auszuschließen wie ich das in meiner wohnung machen kann...
 
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Lord Cracker

Gast
INNO kann keinen des Forums verweisen oder in irgendeiner Weise bestrafen wenn er nicht gegen die Regeln verstößt.

Doch, können sie. Warum sollten sie es NICHT können? Welche rechtliche Hürde sollte es da geben? Mal abseits davon, dass sich die Frage stellt, warum sie es tun SOLLTEN...aber dürfen, dürften sie.

Und das die Mitarbeiter von Innogames den gleichen Forenregeln unterliegen und daher sehr wohl ein CM und letztendlich im Zweifelfall ein Mitarbeiter der GF den Ausschluss vom Forum entscheiden könnte, liegt auf der Hand. Unnötig, dies irgendwie zu diskutieren - denn Inhaber (Betreiber) des Forums sind nun einmal nicht die freiwilligen Hilfssklaven oder die Mitarbeiter von Innogames.
 
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