Möchte mal Kritik loswerden!

Agamon Bane

Gast
Dann zeig mir mal in der AGB den Abschnitt der das behandeln soll. Ich habe nichts gefunden und was darin nicht festgehalten ist ist strittig.

Wär ja genauso als wenn sie mich im Game grundlos löschen könnten.
 

Lord Cracker

Gast
Dann zeig mir mal in der AGB den Abschnitt der das behandeln soll. Ich habe nichts gefunden und was darin nicht festgehalten ist ist strittig.

Witzig, oder? Innogames hat Dir das VORHANDENSEIN eines Forums nicht einmal vertraglich zugesichert. Die können das Forum genau so gut morgen einfach schließen und löschen. Dann sind alle User "ausgeschlossen" - das Forum ist nicht einmal BESTANDTEIL Deines Vertrages mit Innogames...

Wär ja genauso als wenn sie mich im Game grundlos löschen könnten.

Kennst Du die Laufzeit Deines Vertrages mit Innogames? Die Löschung Deines Accounts ingame entspricht nichts anderem als der Vertragskündigung seitens Innogames. Du kannst Deinen Account ja auch jederzeit löschen.
 

Riechnix

Gast
da du dich hier anmelden musst um am forumsleben teilhaben zu DÜRFEN und dann einen freischaltungslink bekommst,befindest du dich definitiv nicht mehr in einem öffentlichen raum sondern auf privatebene wo der forumsbetreiber tun und lassen kann was er will!
er benötigt keinerlei begründung oder gründe sondern kann nach belieben die leute sperren und kicken!:eek:
 

DeletedUser27873

Gast
Witzig, oder? Innogames hat Dir das VORHANDENSEIN eines Forums nicht einmal vertraglich zugesichert. Die können das Forum genau so gut morgen einfach schließen und löschen. Dann sind alle User "ausgeschlossen" - das Forum ist nicht einmal BESTANDTEIL Deines Vertrages mit Innogames...



Kennst Du die Laufzeit Deines Vertrages mit Innogames? Die Löschung Deines Accounts ingame entspricht nichts anderem als der Vertragskündigung seitens Innogames. Du kannst Deinen Account ja auch jederzeit löschen.
Nachfolgend habe ich Textpassagen aus den Forenregeln eingefügt.
Nach diesen Regeln besteht eben die Möglichkeit, dass Forenteilnehmer (in Ausnahmefällen) ausgeschlossen werden können!
Da nicht explizit festgestellt ist, wann ein Ausnahmefall ein Ausnahmefall ist, kann das willkürlich entschieden werden!


Forenregeln

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Konsequenzen
Bei Verstößen gegen diese Forenregeln können Verwarnungen ausgesprochen bzw. im Wiederholungsfall oder bei extremen Regelverstößen temporärer Entzug der Schreibrechte verhängt werden. Das Verwenden anderer Forenaccounts um diese Sperre zu umgehen (sogenannte "Fake-Accounts") ist nicht gestattet und kann eine Verlängerung der Sperre zur Folge haben. In Ausnahmefällen werden auch permanente Forensperren oder Strafen im Spiel verhängt.



Fortbestand des Forenaccount:
Dieses Forum dient in erster Linie der Kommunikation der Spieler untereinander. Grundsätzlich wird eine rege Beteiligung an den Foren begrüßt. Ein Anspruch auf Fortbestand des Forenaccounts, ohne aktive Teilname am Spielgeschehen, besteht jedoch nicht.

Die Moderatoren (Mods) haben unter anderem das Recht Beiträge zu löschen, zu editieren und Themen zu schließen.



Die Moderatoren können in Ausnahmefällen Forenteilnehmer ausschließen, auch wenn sie nicht gegen die oben genannten Forenregeln verstoßen haben.




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Geändert von Atomhund (21.09.09 um 23:20 Uhr
 

DeletedUser7533

Gast
Du darsft mir Ausnahme der Polizei (wenn sie dienstlich da ist) alle aus der Wohnung werfen wenn sie dir nicht passen oder du grade kein Bock auf Besuch hast.

Ich meine doch man darf selbst die Polizei vor die Türe setzen wen sie dir aktuell nicht passt oder irre ich mich?

Wüsste nur 2 Situationen in denen dies nicht geht. Es besteht "Gefahr im Verzug" oder wie das heißt oder sie haben einen Durchsuchungsbefehl.

Wäre beispielweise nur die Musik zu laut. Besteht kein Grund für sie die Wohnung zu betreten. Sie können dir ein Bußgeld auferlegen aber zuerst einmal haben sie nichts in deiner Wohnung zu suchen.

Lord Cracker, richtig? Falsch? ;)

Und darf ich aus meiner Wohnung den Angehörigen einer anderen Religion, "Rasse", Gesinnung, ethnischen Zugehörigkeit hinauswerfen, weil mir dies just nicht passt?

Wieso hinauswerfen? Du brauchst sie nur darauf hinweisen dass sie nicht willkommen ist. Das hinauswerfen darf die Person schön selbst übernehmen, ansonsten begeht sie nämlich Hausfriedensbruch.
Damit hättest du eine Handhabe die Polizei zu rufen und in dem Fall wäre dir diese auch willkommen und die würden dann die Person hinauswerfen.
 

Lord Cracker

Gast
Ich meine doch man darf selbst die Polizei vor die Türe setzen wen sie dir aktuell nicht passt oder irre ich mich?

Wüsste nur 2 Situationen in denen dies nicht geht. Es besteht "Gefahr im Verzug" oder wie das heißt oder sie haben einen Durchsuchungsbefehl.

Wäre beispielweise nur die Musik zu laut. Besteht kein Grund für sie die Wohnung zu betreten. Sie können dir ein Bußgeld auferlegen aber zuerst einmal haben sie nichts in deiner Wohnung zu suchen.

Lord Cracker, richtig? Falsch? ;)

Richtig. Siehe §31 Polizeigesetz.

http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html
 
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