Todesstrafen in Europa

Lord Cracker

Gast
da es sich hier einige, vor allem aber die Moderation, ein wenig zu einfach machen, sei noch einmal der Hinweis gestatten, dass es sich bei der Forderung "Todesstrafe für Kinderschänder" nicht um eine vermeintliche Meinungsäußerung handelt sondern die Straftat der Volks verhetzung vorliegt. Was nun wohl Äußerungen wie ein von Crime in diesem Zusammenhang sind, kann man sich wohl an 3 Fingern abzählen. Aber lieber einen vielleicht unbequemen User sperren anstatt sich mal wirklich mit den Anforderungen an die eigene Tätigkeit befassen. Anbei eine kleine Exkursion: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-Hetze-verfassungswidrig-__f148010.html
 

Sanjara

Gast
Ja - das beste ist, InnoGames stellt Anwälte an als Teammitglieder. Super`.
 

deepfinder

Gast
Schön dass die Diskussion teils in Meinungsfreiheit abgleitet - wo die Grenzen dieser doch in manchen Ländern - zur Todesstrafe führen.

Nur wer entscheidet was "super ganz böse ist". Nenne was grausames und ich nenne was viel grausameres. Und wer beurteilt ob verhungern lassen nicht genau so schlimm ist wie Misshandlung - wir lassen verhungern. Letztlich stolpert man über ethische Grundsatzfragen von Überbevölkerung und ökologischem Kollaps als Recht.
Die Beurteilung was besonders böse ist schwankt nicht ganz so schnell wie die Mode, doch auch nicht viel langsamer. Da wird verteufelt was vorher hoch gelobt wird und umgekehrt. Ein bisschen radioaktiv verseuchen ist ok, ein wenig Plastik verbrennen tut den Kindern nicht weh, Genetische Qual kann man ja nicht sehen. Für Parteien zu stimmen die die Existenz vernichten ist erlaubt, hier nennt man sie Partei, in anderen Ländern ist es das Kartell oder die Mafia. Nur hier nicht, Finger weit weg zeigen und nur nicht unter dem eigenen Teppich kehren. Wer weg guckt und mit macht ist ja kein Teil davon. Und wenn mit unseren exportierten Waffen ein paar Menschen umgebracht werden fragen wir auch nicht nach Todesstrafe für die die daran verdienen und ganz genau wissen was mit ihren Produkten gemacht wird.

Nur zur Verteidigung - nur zur Abschreckung - nein wir sind nicht mündig über Leben und Tod Anderer zu entscheiden.

Und vergesst nie: ALLE Information die ihr bekommt anhand der ihr jemandem den Galgen wünscht kommt über Kanäle die von berauschender Information leben! Verhältnismäßig leicht zu manipulierende Kanäle die selbst Vorurteilen unterliegen.
 

DeletedUser26243

Gast
Wer weg guckt und [nicht] mit macht ist ja kein Teil davon.
hab mal ein wichtiges Wort eingefügt, sonst gäbe es keinen Sinn. Wer mitmacht ist immer ein Teil von dem, bei dem er mitmacht.
Ansonsten kann ich schon folgen, allerdings kann ich mir keinen Zustand folgen, in dem menschn mündig wären, über Leben und Tod zu entscheiden. Das ist auch sowieso keine Frage von "Mündigkeit", sondern eher von logischer Ethik (oder umgekehrt?).
 

DeletedUser28601

Gast
Man sollte aber auch miteinbezihen das Menschen erst nach ca.15 Jahren (in den USA) die Todesstrafe bekommen und in dieser Zeit müssen sie unter unvorstellbaren Qualen leben.
Wenn man die Menschen einem Tag nach der Todesstrafe wieder freilässt würden etwa 90% so etwas nie wieder tun.
 

simpsons3

Gast
Man sollte aber auch miteinbezihen das Menschen erst nach ca.15 Jahren (in den USA) die Todesstrafe bekommen und in dieser Zeit müssen sie unter unvorstellbaren Qualen leben.
Wenn man die Menschen einem Tag nach der Todesstrafe wieder freilässt würden etwa 90% so etwas nie wieder tun.

Ich glaube, es wären sogar ziemlich genau 100 %.
 

DeletedUser28601

Gast
Ganz banal: Deine gegebenen Rechte können von einem Gericht (oder auch von einem Individuum) genommen werden, sobald man das beschließt.

Etwas weiter: "Rechte" an und für sich, gibt es nicht. Deine Rechte sind ein gegebener Zustand, in welchem man dich verweilen lässt, solange bis man andere Pläne hat.
Andere "Rechte" basieren einzig und allein auf Macht und Einfluss und nicht darauf, dass man Mensch ist ;)[/QUOTE]


Das ist in allen Punkten vollkommen korrekt.
Die Todesstrafe verinnerlicht ein autoritäres System, ist somit hinfällig und wird von der Regierung bestimmt.
 

AbbyHexe

Gast
Man sollte aber auch miteinbezihen das Menschen erst nach ca.15 Jahren (in den USA) die Todesstrafe bekommen und in dieser Zeit müssen sie unter unvorstellbaren Qualen leben.
Wenn man die Menschen einem Tag nach der Todesstrafe wieder freilässt würden etwa 90% so etwas nie wieder tun.

ERST bekommen?
 
Weil sie verboten ist. Die Todesstrafe ist abgeschafft.

In Hessen steht die noch in der Verfassung. :mad:

@ ares8

Die Todesstrafe wird eher verhängt, es kann 15 Jahre dauern bis sie vollstreckt wird, solange bis alle Berufungsmöglichkeiten erschöpft sind.

Und dann macht die Todesstrafe auch keinen Sinn mehr, kann man gleich Lebenslänglich verhängen.
 

Bloodhunter

Gast
Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund der Bundesverfassung auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG).

Siehe Wiki. Wenn auch nicht immer als Quelle für derartiges geeignet, indem Fall doch zulässig, wenn man sich die Quellen auf Wiki ansieht.
 

DeletedUser28663

Gast
Also besteht die Möglichkeit der Todesstrafe auch in Hessen nicht.
 

Bloodhunter

Gast
Korrekt. Ich bezog mich mit der Quelle nur auf die von dir zitierte Aussage Spocks, die hiermit als bestätigt gelten dürfte. ^^
 

DeletedUser23618

Gast
Siehe Wiki. Wenn auch nicht immer als Quelle für derartiges geeignet, indem Fall doch zulässig, wenn man sich die Quellen auf Wiki ansieht.

Dann solltest du wohl nicht Wiki als Quelle angeben :supermad:.

Schon interessant, wie die Leute denken, dass es stimmt, nur weil unten ne marginale Buchliste steht.
Der Witz ist, dass vermutlich fast alle, niemals eines dieser aufgeführten Bücher gelesen haben werden, um es auch nur ansatzweise als Quelle angeben zu dürfen.

Erbärmlich, du Schaumschläger :).
 

DeletedUser27873

Gast
Wenn die Leute hier nur posten würden, wenn sie wirklich Ahnung von der Sache hätten, dann wäre wohl min. die Hälfte des Speicherplatzes wieder frei!
Laut Grundgesetz der BRD (Quelle: GG) ist die Todesstrafe abgeschafft!
 

NomDeGuerre

Gast
In Hessen steht die noch in der Verfassung. :mad:
in hessen kann die polizei als mittel des unmittelbare zwangs auch handgranaten einsetzen. die hessischen horden sind nicht zurechnungsfähig.

Wenn die Leute hier nur posten würden, wenn sie wirklich Ahnung von der Sache hätten, dann wäre wohl min. die Hälfte des Speicherplatzes wieder frei!
Laut Grundgesetz der BRD (Quelle: GG) ist die Todesstrafe abgeschafft!
hat ja auch niemand bestritten.
 
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