Strafrechtlich geht das schonmal gar nicht
Zum Glück hab ich ausdrücklich vom Zivilrecht geredet. Was du natürlich gekonnt unterschlagen hast.
Und Zivilrechtlich auch nicht
§ 199 (2) BGB.
Du bist lustig!
Das du nicht lesen kannst ist bedauerlicherweise kein Einzelfall
Aber es ist dein Glück. Weil es viele Menschen betrifft gibt es Hilfe für diese Menschen!
Welch herrliche Ironie, dass gerade DU mich des Analphabetismus bezichtigst.
Einen Paragraphen schnell überfliegen, im Gesetzbuch nicht vor- oder zurückblättern, den Blick nur stur auf das eigene Ziel richten, ohne Rücksicht auf die Fakten, stattdessen die eigene Meinung angeblich fundiert in den Raum stellen und mit Beleidigungen um sich schießen. Typische Abwehrhaltung von jemandem, der sich unterlegen fühlt.
Was du nicht kannst! Das Leben ist eben kein Wunschkonzert.
Ich kanns zumindest versuchen. Daher kandidiere ich für die Kandidatur zum Bundestag.
Was meine Aussage nicht wirklich betrifft aber nur zu ^^
Du hast doch schließlich behauptet, ein Gesetz wäre gestern verfassungskonform und morgen verfassungswidrig, nur weil heute ein Richter das sagt.
Sofern das BVerfG nicht eindeutig klarstellt, dass ein verfassungswidriges Gesetz bis zu einem Stichtag angewendet werden darf, ist es durchgehend verfassungswidrig. Wie Manfräd richtig klargestellt hat, gibt es mehrere Formen der Verfassungswidrigkeit, es ergibt sich daher aus dem genauen Urteilstext, wie mit dem Gesetz umgegangen wird.
Ich zitiere mal aus den Urteil
Blubb.
Zum Glück hab ich extra gesagt, dass imo seit Urteilsspruch kein Verbotsirrtum mehr bestehen kann - wird interessant im Fall Goldstein.
Du führst jetzt extra LG Ebene an weil du weisst das das AG das anders sah....
Nein, ich führe die LG-Ebene an, weil mir ein erstinstanzliches Urteil egal ist, wenn der selbe Fall später in zweiter Instanz anders beurteilt wurde, und weil das LG Köln meines Wissens nach das höchste Gericht ist, das bisher geurteilt hat.
Offen gesagt sprechen für mich die Gesetze eine ganz klare Sprache: Beschneidung = verboten. Das Urteil des AG kann ich nicht nachvollziehen, vielleicht werde ich in den nächsten Tagen mal die Urteilsbegründung im Wortlaut lesen, wenn ich das Urteil finde.
Ich sehe aber auch ohne Urteilsbegründung, was das Problem ist: Sozialadäquanz der Körperverletzung. Das sehe ich schlicht moralisch ganz anders als viele Richter - die zum Teil ja auch eine ganz andere Lebenserfahrung und ein vollkommen anderes familiäres Umfeld (v. a. im Bezug auf die religiöse Erziehung) haben als ich. Ich bin der Meinung, dass ein Kind die vollen Menschenrechte hat - alles andere ist verfassungswidrig. Diese müssen in gewissen Schranken treuhänderisch durch die Eltern ausgeübt werden, z. B. in Bezug auf freie Teilhabe am Wirtschaftsleben. Aber: Auf keinen Fall sollten die Eltern - meiner Meinung nach - die Hoheit über die körperliche Gesundheit des Kindes haben, abgesehen von medizinisch notwendigen Eingriffen. Viele "alte" Richter kennen noch eine Erziehung, die tendenziell eher autoritär ausgerichtet ist und sind daher bereit, den Eltern mehr Rechte in Bezug auf die Erziehung der Kinder einzuräumen. Das sehe ich - und vermutlich auch das LG Köln - aber anders.
einen drittklassigen Sänger namens "Michael Jackson"
Das riecht extrem nach Ignore. Du befindest dich auf dünnem Eis!