LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

AbbyHexe

Gast
Wie lange ist das her? Ich habe selbst erst vor kurzem mit den Wachturm-Vertretern eine lange diskussion gehabt über Darwin und Dawkins und haben uns darauf geeinigt, das wenn es einen Gott gibt wir nach dem Weltuntergang zusammen einen Kaffe schlürfen. Vor 10 Jahren hätten die mir noch die Hölle prophezeit...

Unser Sohn ist Jahrgang '84, die Tochter Jahrgang '87.

Und die Zeugen laufen hier bei uns in der Provinz immer noch frei rum.....
 
Stimmt, aber die Menschenrechte garantieren JEDEM Menschen körperliche Unversehrtheit.

Sind Säuglinge oder gar Minderjährige keine "Menschen", nur weil sie einen Vormund haben und männlich sind?

Gut, wenn sie einen Vormund haben, besser wenn sie eine Vorhaut haben...

Also ist eine Aufhebung von Grundrechten für dich immer nicht "human", auch wenn das ganze auf Grundlage von kollidierenden Rechten geschieht?
Damit gehe ich nicht konform
 

Zimmermädchen

Gast
Unser Sohn ist Jahrgang '84, die Tochter Jahrgang '87.

Und die Zeugen laufen hier bei uns in der Provinz immer noch frei rum.....

Unsere sind gut 10 Jahre jünger und haben bis jetzt dadurch keine Nachteile, vielleicht war das ja schonmal ein einschlagendes Zeitfenster. Sogar die Neuapostolen dürfen schon Fernsehen und die Kinderheime sind auch nicht mehr so voll von entarteten muslimischen Mädchen...
 

AbbyHexe

Gast
Also ist eine Aufhebung von Grundrechten für dich immer nicht "human",

JA, DEFINITIV JA.

Grundrechte sind GRUNDRECHTE, weil diese UNANTASTBAR und UNVERÄUSSERLICH sind.


auch wenn das ganze auf Grundlage von kollidierenden Rechten geschieht?

Egal WELCHE RECHTE (?) mit den unveräusserlichen Grundrechten kollidieren, Grundrechte bleiben Grundrechte. Falls Du anderer Meinung bist, die Sharia ist in vielen Ländern auch geltendes Recht, allerdings ist die Sharia unvereinbar mit den Menschenrechten oder den Grundrechten eines Menschen (beides ist eigentlich gleichbedeutend).

Sorry.


Damit gehe ich nicht konform

Dein Problem.

Wieder sorry.
 

DeletedUser5306

Gast
Nein, ich glaube definitiv NICHT, daß sich VIELE Menschen wegen einer religiösen Erziehung einer Religion anschließen. Es sind die MEISTEN, eigentlich FAST ALLE religiösen Menschen. Kinder, die ohne religiöse Erziehung aufwachsen, werden Atheisten. Ich kann Dir etliche Beispiele aufzeigen, inklusive meiner Brut.
Deine empirischen Beobachtungen spielen sich hauptsächlich in Deinem Kopf ab...
Du nimmst alles genau so wahr wie Du es brauchst um Deine Positionen zu stützen. Deine Beispiele brauchst Du also nicht zu nennen.
Und wenn Deine Kinder zugeben würden, dass sie in die Kirche gehen wäre sie schön blöd :)
Dann könnten sie sich nämlich warm anziehen....

Ach, der Herr Fachmann möchte für alle männlichen Kids und Jugendlichen ein medizinisches und psychologisches Gutachten erstellen.
Vergiss es, Kleiner. Es ist und bleibt eine Körperverletzung. Nach dem Grundgesetz und nach den unveräusserlichen Menschenrechten.
Am Ende wirst Du es vergessen müssen, Süße! Diejenigen die das GG auslegen werden sich nicht wie Du sondern richtig entscheiden.

Und wieder: orientiere Dich doch nicht nach den dümmsten Menschen, die Du aufstöbern kannst. Da kannst Du Dich zwar mal überlegen fühlen, allerdings bist Du es nicht.
Ich fühle mich selten überlegen. Vor allem Deine Gewissheit im Recht zu sein und Dein Sendungsbedürfnis fehlen mir.

Wer sagt denn, daß ich mich NICHT nach solchen Regeln richte? Blup blup........
War das "Weib" jetzt wirklich Deine letzte Rettung mir noch rgendwie zu widersprechen? Sieh es ein. Die Regeln passen in jede Zeit und sind sinnvoll.
 
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DeletedUser5306

Gast
Am Ende reagierst Du immer mit solchem hochgewürgten Buchstabenmüsli.
Manchmal glaube ich Du magst mich nicht....
 
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JA, DEFINITIV JA.

Grundrechte sind GRUNDRECHTE, weil diese UNANTASTBAR und UNVERÄUSSERLICH sind.




Egal WELCHE RECHTE (?) mit den unveräusserlichen Grundrechten kollidieren, Grundrechte bleiben Grundrechte. Falls Du anderer Meinung bist, die Sharia ist in vielen Ländern auch geltendes Recht, allerdings ist die Sharia unvereinbar mit den Menschenrechten oder den Grundrechten eines Menschen (beides ist eigentlich gleichbedeutend).

Sorry.




Dein Problem.

Wieder sorry.

Du hast 2 Probleme in deiner Argumentation.
1. stellt z.B. das Verbot der Beleidigung eine Einschränkung der Grundrechte ein, da die Beleidigung zwar eine Meinungsäußerung ist aber sehr verletzend und daher andere Grundrechte einschränkt.
Ein anderes bsp. Ist das ein Arzt dir im Notfall auch eine spritze ohne deine Zustimmung setzen darf.
Grundrechte kollidieren also so ständig mit einander und daher ist seine aussage falsch.
Dazu scheinst du den Gesetzesvorbehalt nicht zu kennen.
 

Karl.

Gast
Du hast 2 Probleme in deiner Argumentation.
1. stellt z.B. das Verbot der Beleidigung eine Einschränkung der Grundrechte ein, da die Beleidigung zwar eine Meinungsäußerung ist aber sehr verletzend und daher andere Grundrechte einschränkt.
Ein anderes bsp. Ist das ein Arzt dir im Notfall auch eine spritze ohne deine Zustimmung setzen darf.
Grundrechte kollidieren also so ständig mit einander und daher ist seine aussage falsch.
Dazu scheinst du den Gesetzesvorbehalt nicht zu kennen.

Du missverstehst die Grundrechte. Sie regeln des Verhältnis zwischen Staat und Individuum, nicht zwischen Individuen und anderen (rechtlich gleichen) Individuen.
 

DeletedUser5306

Gast
Du missverstehst die Grundrechte. Sie regeln des Verhältnis zwischen Staat und Individuum, nicht zwischen Individuen und anderen (rechtlich gleichen) Individuen.

Denk da lieber nochmal drüber nach....

edit: Oh, ich muss da selber auch nochmal drüber nachdenken, denn ich hab ne Quelle gefunden, die das genauso sieht wie Karl.
Jedenfalls die Grundrechte (um die es hier in dem Fall ja geht) habe ich immer als unmittelbar verbindlich auch unter Privatpersonen gehalten.
 
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AbbyHexe

Gast
Du hast 2 Probleme in deiner Argumentation.

Nöö.


1. stellt z.B. das Verbot der Beleidigung eine Einschränkung der Grundrechte ein, da die Beleidigung zwar eine Meinungsäußerung ist aber sehr verletzend und daher andere Grundrechte einschränkt.

Eine Beleidigung ist nicht durch das Recht der freien Meinungsäusserung gedeckt. Alleine schon, weil diese als Verletzung der Grundrechte der beleidigten Person gedacht ist.


Ein anderes bsp. Ist das ein Arzt dir im Notfall auch eine spritze ohne deine Zustimmung setzen darf.

Darf er erst einmal nicht. Erst wenn eine medizinische Indikation gegeben ist und Du nicht in der Lage bist dieser Behandlung zuzustimmen, sei es durch Bewusstlosigkeit oder durch andere Umstände, welche Deine freie Willensäusserung verhindern, erst DANN darf der Doc Dir die Spritze setzen. Solltest Du in der Lage sein, Deinen freien Willen zu äussern und die vorgeschlagene oder gar notwendige Behandlung verweigerst, warum auch immer, dann wird man Dir flugs einen Wisch unter die Nase halten, den Du unterschreiben sollst. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du, daß DU SELBER es warst, der die Behandlung verweigert hat. Damit erteilst Du dem Doc also die Absolution...

/Edit:

Soviel zu dem Beispiel mit dem Doc...

Grundrechte kollidieren also so ständig mit einander und daher ist seine aussage falsch.
Dazu scheinst du den Gesetzesvorbehalt nicht zu kennen.

Ich bleibe bei meiner Aussage. Und wenn ausnahmsweise mal zwei Grundrechte miteinander kollidieren, dann muß man eben abwägen, welches Grundrecht vorzuziehen ist. Wenn z.B. das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit kollidiert, so ist das Grundrecht des Kindes klar vorzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Beleidigung ist nicht durch das Recht der freien Meinungsäusserung gedeckt. Alleine schon, weil diese als Verletzung der Grundrechte der beleidigten Person gedacht ist.

Wenn ich sage, ich denke das du ein Vollidiot bist, dann wäre das eine Meinungsäußerung, aber ich würde damit deine Grundrechte verletzen.
Daher ist es richtig, dass die Beleidigung nicht durch die Meinungsäußerung gedeckt wird, aber eben nur weil Grundrechte mit einander kollidieren.

Darf er erst einmal nicht. Erst wenn eine medizinische Indikation gegeben ist und Du nicht in der Lage bist dieser Behandlung zuzustimmen, sei es durch Bewusstlosigkeit oder durch andere Umstände, welche Deine freie Willensäusserung verhindern, erst DANN darf der Doc Dir die Spritze setzen. Solltest Du in der Lage sein, Deinen freien Willen zu äussern und die vorgeschlagene oder gar notwendige Behandlung verweigerst, warum auch immer, dann wird man Dir flugs einen Wisch unter die Nase halten, den Du unterschreiben sollst. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du, daß DU SELBER es warst, der die Behandlung verweigert hat. Damit erteilst Du dem Doc also die Absolution...

/Edit:

Soviel zu dem Beispiel mit dem Doc...

Im Notfall darf er dir ohne Zustimmung eine Spritze setzen!
Das war was ich sagte und das bedeutet, dass er dir z.B. eine Spritze setzen darf, wenn du nicht in der Lage bist zuzustimmen, es aber als Lebenserhaltend eingestuft wird!

Ich bleibe bei meiner Aussage. Und wenn ausnahmsweise mal zwei Grundrechte miteinander kollidieren, dann muß man eben abwägen, welches Grundrecht vorzuziehen ist. Wenn z.B. das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit kollidiert, so ist das Grundrecht des Kindes klar vorzuziehen.

Du wiedersprichst dir!
Deine Aussage war das Grundrechte nie mit einander kollidieren und im nächsten Schritt sagst du das die doch mit einander kollidieren ^^

Das was du meinst nennt sich in Deutschland kollidierendes Verfassungsrecht und das ist die Aufgabe des BVerfG. Ohne kollidierendes Verfassungsrecht bräuchte man das BVerfG eig. nicht ^^
Ich will dir da auch keinen reinwürgen oder so aber ist es so schwer zu sagen, da habe ich was falsches gesagt?

PS: Es wurde das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit den Erziehungsrecht nach GG Art. 6 abgewogen. Mitnichten mit der freien Religionsausübung nach Art. 4 GG
 
Zuletzt bearbeitet:
Du missverstehst die Grundrechte. Sie regeln des Verhältnis zwischen Staat und Individuum, nicht zwischen Individuen und anderen (rechtlich gleichen) Individuen.

Jup! Das zeigt sich z.B. bei Gesetzen, die z.B. die Beleidigung verbieten oder den Arzt die Möglichkeit gibt im Notfall Lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.
 

AbbyHexe

Gast
Wenn ich sage, ich denke das du ein Vollidiot bist, dann wäre das eine Meinungsäußerung, aber ich würde damit deine Grundrechte verletzen.
Daher ist es richtig, dass die Beleidigung nicht durch die Meinungsäußerung gedeckt wird, aber eben nur weil Grundrechte mit einander kollidieren.

Wenn Du sagst "Ich denke, Du bist ein Vollidiot", dann ist das eine erlaubte freie Meinungsäusserung. Wenn Du aber sagst "Du bist ein Vollidiot", dann mag das zwar Deine Meinung widerspiegeln, ist aber verboten.


Im Notfall darf er dir ohne Zustimmung eine Spritze setzen!
Das war was ich sagte und das bedeutet, dass er dir z.B. eine Spritze setzen darf, wenn du nicht in der Lage bist zuzustimmen, es aber als Lebenserhaltend eingestuft wird!

Das habe ich so geschrieben. Trotzdem DARF er es eigentlich nicht, nur unter der Prämisse, daß Du Deinen freien Willen nicht äussern kannst und der Doc davon ausgeht darf, daß Du eigentlich am Leben bleiben möchtest, nur dann ist diese "Körperverletzung" nicht strafbewehrt. Es wäre mal interessant zu wissen, wie dieser Fall bei einem offensichtlichen Selbstmordversuch einzuschätzen ist. Der verhinderte Selbstmörder hat ja seinen Willen kundgetan, eben NICHT mehr leben zu wollen...

^^


Du wiedersprichst dir!
Deine Aussage war das Grundrechte nie mit einander kollidieren und im nächsten Schritt sagst du das die doch mit einander kollidieren ^^

Ich redete eher von der Kollision Grundrecht mit Recht. Daher auch das Beispiel mit der Sharia.


PS: Es wurde das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit den Erziehungsrecht nach GG Art. 6 abgewogen. Mitnichten mit der freien Religionsausübung nach Art. 4 GG

Das Kürzel "z.B.", wie von mir verwendet, bedeutet voll ausgeschrieben "zum Beispiel", ich bezog mich auf keinen konkreten Fall, sondern konstruierte einfach ein Fallbeispiel...

^^
 
Abby manchmal sollte man echt einfach einsehen das man unrecht hatte. Schade das du das nicht kannst

Grundrechte kollidieren ständig und ununterbrochen mit einander!
In jedem Gesetz werden Grundrechte mit einander abgewogen!

Mit so einen verhalten machst du dich nur diskussionsunwürdig bei Menschen die deine Meinung durch aus schätzen und das aus vollkommend unnötigen Fällen heraus ...
Schade
 

AbbyHexe

Gast
Abby manchmal sollte man echt einfach einsehen das man unrecht hatte. Schade das du das nicht kannst

Grundrechte kollidieren ständig und ununterbrochen mit einander!
In jedem Gesetz werden Grundrechte mit einander abgewogen!

Mit so einen verhalten machst du dich nur diskussionsunwürdig bei Menschen die deine Meinung durch aus schätzen und das aus vollkommend unnötigen Fällen heraus ...
Schade

Ach Quallie, ich habe Dir bei der Kollision zwischen Grundrechten doch schon Recht gegeben, daher auch mein Beispiel bzgl. Religionsausübung und Kinderverstümmelung. Ich habe doch lediglich "nachgeschoben", daß ich bei meinem von Dir anfänglich beanstandeten Posting von der Kollision zwischen sogenanntem "Recht" und den Grundrechten gesprochen habe. Und nochmals: daher der Vergleich zwischen der Sharia und den Grundrechten.


Ts, ts, ts....

-_-
 
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