DeletedUser37828
Gast
hier was aus wiki wo gezeigt wird das nichts besonderes an dein sharia ist:Für das Bankgeschäft ist das Zinsverbot (Sure 2, Vers 278 u.a.; ربا riba, in engerer Auslegung ‚Wucher‘) von besonderer Wichtigkeit. Im weiteren Sinne darf man nicht mit Geld Geld verdienen.
Eine daraus schon sehr früh resultierende Praxis wird von manchen Kritikern als Umgehungsgeschäft betrachtet: Statt dem Käufer einen Kredit zu gewähren, kauft die Bank die Ware direkt beim Verkäufer und verkauft sie zu einem höheren Preis an den Käufer, der seinen Kaufpreis in Raten abbezahlt. Dabei wechselt die Ware die Eigentumsverhältnisse, aber nicht den Besitz bei gleichzeitiger Geldauszahlung.
Es gibt zwei Betrachtungsweisen dieses Geschäftes: Die erste Gruppe meint, dass die Gelddifferenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreis ökonomisch mit einem Zinskredit vergleichbar sei. Sie schreiben dieses Geschäft den so genannten Rechtskniffen (حيلة hīla; pl. حيل hiyal) zu, die sich in der islamischen Rechtspraxis häufig finden. Sie seien eines der inhärenten Mittel der Schari'a, sich Gegebenheiten legitim anzupassen. Die zweite Gruppe meint, dass das Resultat dieses Geschäfts mit einem verzinsten Kredit nicht vergleichbar sei, denn der wesentliche Unterschied zwischen dem islamischen Geschäftsmodell und dem Zinsgeschäft liege darin, dass der Kaufbetrag sich im Vergleich zum Zinsgeschäft nicht vermehrt und konstant bleibt. Die Bank nehme hier lediglich die gleichen Rechte wie Händler wahr, zu kaufen und wieder zu verkaufen. Die Differenz stelle hier bloß die Gewinnmarge dar. Da Handel im Islam ausdrücklich erlaubt und erwünscht, Zins jedoch verboten ist, sei die Transaktion legitim.
Eine daraus schon sehr früh resultierende Praxis wird von manchen Kritikern als Umgehungsgeschäft betrachtet: Statt dem Käufer einen Kredit zu gewähren, kauft die Bank die Ware direkt beim Verkäufer und verkauft sie zu einem höheren Preis an den Käufer, der seinen Kaufpreis in Raten abbezahlt. Dabei wechselt die Ware die Eigentumsverhältnisse, aber nicht den Besitz bei gleichzeitiger Geldauszahlung.
Es gibt zwei Betrachtungsweisen dieses Geschäftes: Die erste Gruppe meint, dass die Gelddifferenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreis ökonomisch mit einem Zinskredit vergleichbar sei. Sie schreiben dieses Geschäft den so genannten Rechtskniffen (حيلة hīla; pl. حيل hiyal) zu, die sich in der islamischen Rechtspraxis häufig finden. Sie seien eines der inhärenten Mittel der Schari'a, sich Gegebenheiten legitim anzupassen. Die zweite Gruppe meint, dass das Resultat dieses Geschäfts mit einem verzinsten Kredit nicht vergleichbar sei, denn der wesentliche Unterschied zwischen dem islamischen Geschäftsmodell und dem Zinsgeschäft liege darin, dass der Kaufbetrag sich im Vergleich zum Zinsgeschäft nicht vermehrt und konstant bleibt. Die Bank nehme hier lediglich die gleichen Rechte wie Händler wahr, zu kaufen und wieder zu verkaufen. Die Differenz stelle hier bloß die Gewinnmarge dar. Da Handel im Islam ausdrücklich erlaubt und erwünscht, Zins jedoch verboten ist, sei die Transaktion legitim.