von Marek
Zu omegas "Willkür" ......
Man kann doch auch willkürlich eine bestimmte Gruppe attackieren. Bitte stellt euch nicht absichtlich engstirniger, als ihr seid
Marek, natürlich kann man auch willkürlich eine bestimmte Gruppe attackieren!
Alleine schon “das Heraussuchen” einer bestimmten Gruppe und diese dann “als Feind” zu bestimmen ist willkürlich!
Wenn dann innerhalb dieser bestimmten Gruppe wieder einzelne “Ziele” herausgesucht werden ist das auch willkürlich!
Um dieses “willkürlich” jetzt in Zusammenhang mit dem Thema “linker Terrorismus / rechter Terrorismus” zu bringen folgendes:
Soweit ich informiert bin, gibt es keine weltweite einheitliche Definition von Terrorismus!
Der Gesetzgeber in der BRD hat nach irgendwelchen Kriterien festgelegt, ab wann eine Organisation als Terroristische Vereinigung gilt!
In einem X-beliebigen Staat kann das schon wieder ganz anders sein!
Nach Deutschem Recht muß eine Vereinigung, um als Terroristische Vereinigung zu gelten aus mindestens 3 Personen bestehen. Daneben müssen auch noch andere Kriterien erfüllt sein, die Du im §129a StGB nachlesen kannst!
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie diese “Zwickauer Terrorzelle” (NSU) bzw. die Einzige Überlebende (Frau Tschärper) nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung wird belangen können, da sie ihr die nicht wird nachweisen können!
Der Gesetzgeber der BRD hat auch eine Definition geschaffen, ab wann jemand ein Terrorist ist, nämlich u.a. dann, wenn er ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist!
Ich habe für mich eine ganz eigene Definition von terroristischer Vereinigung bzw. Terrorist( siehe in diesem Zusammenhang mein Recht auf Meinungsfreiheit).
Lord Cracker hat z.B. in einem Beitrag folgendes geschrieben:
Ich finde es nur erstaunlich, dass Du fortlaufend an von Dir selbst an sich bereits entkräfteten Begriffen festhalten willst. Du sagst selbst, dass "die (rechts, links, oben, unten) zwar XYZ nicht sind, ich sie aber weiterhin so bezeichnen werde". Warum eigentlich? Wenn es bei der "NSU" nicht zur Feststellung einer terroristischen Vereinigung ausreicht, dann sind sie halt offensichtlich keine terroristische Vereinigung - was ja keineswegs gleichzusetzen ist mit "sind keine Terroristen".
Diese Aussage von Lord Cracker halte ich aber (nach Deutschem Recht) für grundsätzlich falsch!
Wenn es tatsächlich so ist, dass man dieser Frau Tschärper eine Bildung einer terroristischen Vereinigung nicht nachweisen wird können, dann handelt es sich bei dieser NSU auch nicht um eine terroristische Vereinigung, da eine solche (nach Deutschem Recht) eben aus mindestens 3 Personen bestehen müßte!
Wenn aber erst gar nicht eine terroristische Vereinigung gegründet wurde, dann kann auch niemand ein Mitglied in einer Nicht vorhandenen Organisation sein!
Ergo können die Mitglieder der NSU auch nicht als Terroristen gelten!
Nach meiner Definition, die nur für mich Gültigkeit hat handelt es sich umgangssprachlich bei der NSU aber trotzdem um Terroristen bzw. um eine Terrororganisation!
Im Fall des “Benno Ohnesorg” z.B. haben die zuständigen Gerichte (soweit ich weiß gab es damals eine Berufung gegen das Erstinstanzliche Urteil) entschieden, dass es sich weder um einen Mord noch um eine vorsätzliche Tötung gehandelt hat!
Nach geltendem deutschen Recht ist deswegen der Polizist Herr Kurras (der die tödlichen Schüsse abgab) auch kein Mörder, da er nicht als Mörder verurteilt wurde!
Umgangssprachlich bzw. nach meiner ganz persönlichen Meinung würde ich aber im Fall des “Benno Ohnesorg” von einem klassischem Fehlurteil (aus welchen Gründen auch immer) sprechen.
Laut deutschem Recht ist ein Kriterium, um die Tötung eines Menschen als Mord einzustufen das Tatmerkmal der Heimtücke!
Da ich bei der Tötung von Herrn Ohnesorg nicht dabei war kann ich mich nur auf das berufen, was ich irgendwo gelesen habe und das dann glauben oder auch nicht!
Benno Ohnesorg wurde durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet!
Er konnte den unmittelbar bevorstehenden Schußwaffengebrauch gar nicht erkennen und damit steht für mich fest, dass er heimtückisch ermordet wurde, zumal der Todesschütze laut Zeugenaussagen gar nicht in Bedrängnis gewesen sein soll und sich “aus Versehen” ein Schuß gelöst habe!
In diesem Zusammenhang sei auch noch erwähnt, dass schon damals der Polizist Herr Kurras als IM vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR finanzielle Leistungen erhalten hat!
In Bezug auf die RAF folgendes:
Soweit ich weiß, wurden die Terrorgesetze (u.a. §129a StGB “Bildung einer terroristischen Vereinigung”) erst nach der Gründung der RAF eingeführt.
Nach geltendem deutschem Recht ( Keine Strafe ohne Gesetz) hätten die Gründungsmitglieder der RAF diese auch nicht als terroristische Vereinigung gründen können, da es diesen Straftatbestand noch gar nicht gab!
Aus diesem Grund hätte also kein RAF-Mitglied wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung belangt werden dürfen.
Bezüglich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhält es sich dagegen ein wenig anders als z.B. bei der NSU, da ja die RAF zumindest aus mehr als 3 Personen bestand!
Mag sein, dass sich die Mitglieder (zumindest die der 1. Generation) selber als “Freiheitskämpfer”, als “Stadtguerilla” ansah, die das Volk “befreien” wollen, was an sich schon mehr als anmaßend und überheblich war.
Da haben sich eine Gruppe von wenigen Dutzend Menschen “auserkoren” gefühlt, die restlichen 60 Millionen Deutschen “befreien” zu wollen!
Vor wem oder was wollten sie das Volk befreien?
Von den gewählten Vertretern, die das Volk bzw. irgendwelche Aktionäre (auch Teile vom Volk) gewählt haben?!
Wollte das Volk überhaupt “befreit” werden?
Oder wollten da nicht einige Wenige der breiten Masse ihren Willen aufzwingen?
Dagegen mußte “der Staat” angehen!
Die Regierung, die gewählten Volksvertreter mußten die breite Masse und das von der breiten Masse gewollte Rechtssystem schützen!
Zum Schutz wurden dann eben u.a. die Terrorgesetze eingeführt und die RAF zu einer terroristischen Vereinigung erklärt, deren Mitgliedschaft eben auch unter Strafe steht!
Mögen die RAF - Mitglieder ursprünglich auch noch so “Edle” Gedanken gehabt haben, letztendlich zählt das, was sie getan haben!
Die BRD ist nun mal ein Rechtsstaat!
Wenn sich die APO oder später die RAF ungerecht behandelt gefühlt hat, dann hätte ihnen der Rechtsweg offen gestanden!
Aber auch ein Rechtsstaat kann Letztinstanzlich (bei 2 streitenden Parteien -abgesehen von Ausnahmen-) nicht jeder Partei Recht geben!
Die unterlegene Partei, die sich womöglich immer noch im Recht glaubt wird sich dann wohl ungerecht behandelt fühlen, muß dann aber trotzdem diese Letztinstanzliche Entscheidung hinnehmen!
Es gibt ihm aber nicht das Recht, sein angebliches Recht mit Gewalt einzutreiben!
Wer damit nicht leben kann soll sich ein anderes Land suchen, das ihm mehr zusagt!
Sinngemäß habe ich mal folgendes gelesen (Quelle kann ich jetzt nicht angeben):
“ Ein Terrorist will die Gedanken der Menschen erobern. Ein Guerilla will das Land erobern!”
Und Marek, da ich “das Rechte Gesindel” (aus welchen Gründen auch immer) zutiefst verachte kannst Du dem nächsten “Rechten”, dem Du begegnest, von mir eine “reinhauen”, ich geb` es Dir dann bei Gelegenheit zurück!
Abschließend noch an “Unsere Linken” hier im Forum:
Der eine oder andere von Euch sollte sich vlt. mal “das Richtiglesen” angewöhnen!
Ich zumindest habe keinem anderen Foristen hier unterstellt, dass er das Thema RAF “schönreden” will!
Diesbezüglich beachte man das Fragezeichen am Ende des betreffenden Satzes!