Kuldigar
Gast
@Kaleva:
Sehr gut beobachtet, ein weiteres (!) Problem bei Selbstjustiz ist, dass selbst wenn es Regeln gibt niemand deren Überwachung garantieren kann.
@Dimmu-Borgir:
Hast du eigentlich den bisherigen Thread gelesen? Unabhängig davon ein paar kurze Anmerkungen:
Erstens sind das Verbrechen und keine Vergehen. (Die Unterscheidung findet sich im Strafgesetzbuch, Vergehen sind solche mit geringerem Strafrahmen).
Zweitens bedeutet deine Einteilung den Verlust von Wertungsmöglichkeiten.
Wenn auf Vergewaltigung "jeglicher Art" die Todesstrafe stünde, dann bedeutet das im Ergebnis, dass du Vergewaltigern empfehlen würdest, ihr Opfer umzubringen. Denn bei deinem Konzept haben sie ja keine härtere Strafe zu fürchten, ob sie nun einmal oder mehrmals vergewaltigen und ob sie ihr Opfer dabei besonders quälen, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt - für dich ist das alles das Gleiche.
Unser Strafrechtssystem möchte da hingegen den Unrechsgehalt unterscheiden und wendet unterschiedliche Strafhöhen an, um das zu erreichen.
Weiterhin GEFÄHRDEST du mit dieser Strafdrohung die Opfer von sexuellen Gewalttaten.
Die Kriminologie zeigt, dass viele Sexualtäter in einer Art "Rauschzustand" handeln, d.h. sie lassen ihre perversen Gelüste die Kontrolle über ihre Handlung ausüben. Meistens kommen sie nach der Tat wieder zur Besinnung (Ausnahmen existieren natürlich).
Stellen wir uns diese Situation einmal bildlich vor:
Sexualstraftäter X hat seine Tat am Opfer O vollbracht, es liegt vor ihm, noch hilflos. Er kommt zur Besinnung und denkt nach. Gesetzt er weiß (was vielen Sexualtätern bekannt sein dürfte) dass die Wahrscheinlichkeit seiner Entdeckung bei einem LEBENDEN Opfer etwa doppelt so hoch ist, wie wenn er das Opfer tötet und verscharrt. Was wird er deiner Meinung nach vernünftigerweise tun, wenn die Strafe für SexualMORD die gleiche ist wie für Vergewaltigung?
Zur Beihilfe:
Es ist eine Grundunterscheidung des Strafrechts, zwischen MITTÄTERN und TEILNEHMERN abzugrenzen. Ein Mittäter wird (wie auch ein Anstifter) gleich dem Täter bestraft. Wer hingegen nur Beihilfe leistet wird milder bestraft. Warum das ändern?
Und was genau würde das bewirken, bzw. bringen?
Außer, dass der Staat Folter anwenden würde und dies eine bedenkliche Präzendenz im Umgang mit Bürgern bedeutet?
Außer, dass es gegen Grund- und Menschenrechte verstößt, unsere Gesellschaft verroht und entwürdigt?
Und natürlich dass es den oben genannten Effekt hätte.
Bist du wirklich so wenig für einen Schutz der Opfer?
Du bist NIE zu 100% sicher, dass jemand, den du verurteilst auch der Täter ist.
Selbst bei Geständnissen kannst du es nicht sicher wissen. Fehlurteile passieren und man kann schon froh sein, wenn die Quote unter 5% liegt - was immer noch heißt, dass jeder 20. Insasse eines Gefängnisses unschuldig sein wird.
Justiz wird von Menschen durchgeführt und ist entsprechend fehlbar.
Aber wenn du sagst, bei GESTÄNDIGEN Tätern ist doch zumindest eine gewaltige Wahrscheinlichkeit da, dass sies wirklich waren (was übrigens so nicht ganz stimmt), dann bedeutet das nur, dass es in Zukunft keine Geständnisse mehr geben würde bei den Taten, auf denen die Todesstrafe stünde - wenn sie nur bei Geständigen verhängt würde und im Gegensatz zur jetzigen Situation aus dem Geständnis keine Milde oder Erleichterung folgen würde...
Also, dein Konzept leidet leider an fehlender Praktikabilität. Trotzdem frohe Ostern
Sehr gut beobachtet, ein weiteres (!) Problem bei Selbstjustiz ist, dass selbst wenn es Regeln gibt niemand deren Überwachung garantieren kann.
@Dimmu-Borgir:
Hast du eigentlich den bisherigen Thread gelesen? Unabhängig davon ein paar kurze Anmerkungen:
bei vergehen wie
- mord jeglicher art
- vergewaltigung jeglicher art
- beihilfe zum mord
Erstens sind das Verbrechen und keine Vergehen. (Die Unterscheidung findet sich im Strafgesetzbuch, Vergehen sind solche mit geringerem Strafrahmen).
Zweitens bedeutet deine Einteilung den Verlust von Wertungsmöglichkeiten.
Wenn auf Vergewaltigung "jeglicher Art" die Todesstrafe stünde, dann bedeutet das im Ergebnis, dass du Vergewaltigern empfehlen würdest, ihr Opfer umzubringen. Denn bei deinem Konzept haben sie ja keine härtere Strafe zu fürchten, ob sie nun einmal oder mehrmals vergewaltigen und ob sie ihr Opfer dabei besonders quälen, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt - für dich ist das alles das Gleiche.
Unser Strafrechtssystem möchte da hingegen den Unrechsgehalt unterscheiden und wendet unterschiedliche Strafhöhen an, um das zu erreichen.
Weiterhin GEFÄHRDEST du mit dieser Strafdrohung die Opfer von sexuellen Gewalttaten.
Die Kriminologie zeigt, dass viele Sexualtäter in einer Art "Rauschzustand" handeln, d.h. sie lassen ihre perversen Gelüste die Kontrolle über ihre Handlung ausüben. Meistens kommen sie nach der Tat wieder zur Besinnung (Ausnahmen existieren natürlich).
Stellen wir uns diese Situation einmal bildlich vor:
Sexualstraftäter X hat seine Tat am Opfer O vollbracht, es liegt vor ihm, noch hilflos. Er kommt zur Besinnung und denkt nach. Gesetzt er weiß (was vielen Sexualtätern bekannt sein dürfte) dass die Wahrscheinlichkeit seiner Entdeckung bei einem LEBENDEN Opfer etwa doppelt so hoch ist, wie wenn er das Opfer tötet und verscharrt. Was wird er deiner Meinung nach vernünftigerweise tun, wenn die Strafe für SexualMORD die gleiche ist wie für Vergewaltigung?
Zur Beihilfe:
Es ist eine Grundunterscheidung des Strafrechts, zwischen MITTÄTERN und TEILNEHMERN abzugrenzen. Ein Mittäter wird (wie auch ein Anstifter) gleich dem Täter bestraft. Wer hingegen nur Beihilfe leistet wird milder bestraft. Warum das ändern?
bei vergewaltigungen an frauen und kindern gehört die zelle die im ersten poast abgebildet ist noch mehr verkommen gelassen.
Und was genau würde das bewirken, bzw. bringen?
Außer, dass der Staat Folter anwenden würde und dies eine bedenkliche Präzendenz im Umgang mit Bürgern bedeutet?
Außer, dass es gegen Grund- und Menschenrechte verstößt, unsere Gesellschaft verroht und entwürdigt?
Und natürlich dass es den oben genannten Effekt hätte.
Bist du wirklich so wenig für einen Schutz der Opfer?
und es sollte immer zu 100% sichergestellt sein das der angeklagte auch der täter ist, nicht wie in den staaten drüben wo schon dutzende male herausgekommen ist das der täter nicht der hingerichtete war.
Du bist NIE zu 100% sicher, dass jemand, den du verurteilst auch der Täter ist.
Selbst bei Geständnissen kannst du es nicht sicher wissen. Fehlurteile passieren und man kann schon froh sein, wenn die Quote unter 5% liegt - was immer noch heißt, dass jeder 20. Insasse eines Gefängnisses unschuldig sein wird.
Justiz wird von Menschen durchgeführt und ist entsprechend fehlbar.
Aber wenn du sagst, bei GESTÄNDIGEN Tätern ist doch zumindest eine gewaltige Wahrscheinlichkeit da, dass sies wirklich waren (was übrigens so nicht ganz stimmt), dann bedeutet das nur, dass es in Zukunft keine Geständnisse mehr geben würde bei den Taten, auf denen die Todesstrafe stünde - wenn sie nur bei Geständigen verhängt würde und im Gegensatz zur jetzigen Situation aus dem Geständnis keine Milde oder Erleichterung folgen würde...
Also, dein Konzept leidet leider an fehlender Praktikabilität. Trotzdem frohe Ostern