Todesstrafe

AltairAhad

Gast
Ich bin von Ländern ausgegangen, wo Todesstrafe und Folter bereits vorhanden ist. In Deutschland könnte man gar keine einführen, da das Grundgesetz es verbietet und dieses nicht geändert werden kann.
 

Kaleva

Gast
Hört sich für mich nach einem super System an!

"Du bist schuld."
"Bin ich nicht?"
"Und ein Lügner noch dazu! Zu Notiz, waterboarding wird angeordnet."
"Nein!"
*Waterboarding durchgeührt, Wille nicht gebrochen."
"Du willst es wohl nicht anders. In Isolationshaft mit ihm, danach Finger sowie Fußnägel entfernen"
"Bitte nicht!"
*Folter wird angewendet*
"Okay ich gebe es zu, ich war es."
"So, jetzt richten wir dich hin!"

Also, ich frage mich warum so etwas nicht in Deutschland angewendet wird, dann würden die Juden, Negger und Komunisten hier weniger Streß machen!!1
und das rote und das kackbraune Gesocks wären auch kein Problem mehr...
 
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Kuldigar

Gast
Ich bin von Ländern ausgegangen, wo Todesstrafe und Folter bereits vorhanden ist. In Deutschland könnte man gar keine einführen, da das Grundgesetz es verbietet und dieses nicht geändert werden kann.

Das stimmt allerdings nicht.

Die Todesstrafe ist in Deutschland nach Art. 102 GG abgeschafft.

Gemäß Art. 79 GG kann das Grundgesetz geändert werden, mit Ausnahme der in Art. 79 Absatz 3 genannten Artikeln (sog. Unabänderlichkeit). Die Unabänderlichkeit bezieht sich nur auf die Artikel 1 und 20, die Gliederung des Bundes und der Länder und der wesentlichen Inhalte der Grundrechte (Rückschluss aus Art. 19 i.V.m. 20 GG).

Beweis:
Text Art. 79 III GG aus dejure.org
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Übrigens WURDE vor Eintritt des GG in mehreren deutschen Bundesländern noch eine Todesstrafe verhängt - die letzte wurde 1949 in Baden-Württemberg vollstreckt.
 

Kaleva

Gast
z.B. in Hessen gibt es die Todesstrafe immer noch in der Landesverfassung :)
 

Kuldigar

Gast
Nicht nur in Hessen, auch in Rheinland-Pfalz und anderen Ländern.

Aber:

Durch Einführung des Grundgesetzes sind diese Vorschriften außer Kraft (siehe Art. 102 GG), daher hat sich niemand die Mühe gemacht, sie zu streichen.
 

DeletedUser7152

Gast
Also ich würde, über Jahre hinweg nicht zu wissen, ob, wann genau und wie man mir das Leben nimmt schon als......nun.....FOLTER bezeichnen. Die Urteile werden nie direkt vollstreckt, die meisten sitzen mehrere Jahre, ich glaube es gibt sogar ein Mindestmaß und oft wird die Hinrichtung dann aufgeschoben.
Das ist schon recht bitter.
 

Kuldigar

Gast
Der häufigste Grund für die Aufschiebung von Hinrichtungen in den USA ist ein Antrag des Sträflings. Insofern denke ich, dass das Gefühl im Falle des Verschiebens des Termins (der übrigens mitgeteilt wird, sobald er gemacht ist) eher eine Erleichterung sein dürfte.

Dennoch ist der PROZESS einen Menschen angekündigt umzubringen für diesen natürlich eine Qual. Soll es wohl auch sein - es soll ja eine STRAFE sein.

Die Alternative in der Liga der großen Staaten die regelmäßig Todesurteile vollstrecken ist da sehr viel humaner. In China werden Todesurteile teilweise am Tag des Urteils vollstreckt, im Geheimen. Fändest du das angenehmer?


Jenseits dieses Sarkasmus:

Tatsächlich ist einer der (vielen) Punkte die gegen die Todesstrafe sprechen die Würde des Täters. Allerdings werden hier warscheinlich viele keifend widersprechen (a la "der hat doch keine Rechte mehr!").
 

DeletedUser5430

Gast
ich kenne keinen Punkt der für die Todesstrafe spricht und haben in diesen ganzen Thread auch keinen einleuchtendes Argument dafür gefunden

eigentlich kann der Thread zu - Todesstrafe ist unmenschlich - fertsch
 

Kuldigar

Gast
Naja, vielleicht sollte man auch das, was man im Ergebnis ablehnt nicht pauschal ablehnen, aber im Ergebnis stimme ich dir zu, wenn nicht jemand das "pro" übernimmt, erübrigt sich weitere Diskussion hierzu.
 

DeletedUser1899

Gast
???

Hört sich für mich nach einem super System an!

"Du bist schuld."
"Bin ich nicht?"
"Und ein Lügner noch dazu! Zu Notiz, waterboarding wird angeordnet."
"Nein!"
*Waterboarding durchgeührt, Wille nicht gebrochen."
"Du willst es wohl nicht anders. In Isolationshaft mit ihm, danach Finger sowie Fußnägel entfernen"
"Bitte nicht!"
*Folter wird angewendet*
"Okay ich gebe es zu, ich war es."
"So, jetzt richten wir dich hin!"

Also, ich frage mich warum so etwas nicht in Deutschland angewendet wird, dann würden die Juden, Negger und Komunisten hier weniger Streß machen!!1


Todesstrafe ist ein cooles Thema.Kenne dich nicht -hoffe aber das du TALENT ZUR IRONIE/SARKASMUS hast,denn wenn du das so meinst wie ich es lese -tust du mir einfach nur LEID.
 

Kaleva

Gast
Ich habe auch mal so gedacht, wie Du es im letzten Absatz kolportiert hast. Mittlerweile habe ich durch einen Kumpel, der 3 Jahre für nichts und wieder nichts (naja es war nicht wirklich nichts, aber im Vergleich zu dem Strafmaß, das für wirklich heftige Dinger verhängt wird, war es nichts) gebrummt hat, eine ganz andere Perspektive auf das Thema Haft und Lebenslänglich, Todesstrafe, Sicherheitsverwahrung undundund... bekommen und mich deshalb damit eingehender beschäftigt. Seitdem bin ich auch absolut gegen die Todesstrafe.

Jemanden, der unschuldig verknackt wurde zu lebenslänglich, bei dem sich aber nach 20 Jahren die Unschuld herausstellt, kann man noch rehabilitieren, auch wenn es de Fakto ein Hohn ist und dieser Jemand eine starke Familie braucht, die hinter ihm steht auch nach all der Zeit, wenn er eine Chance haben soll, wieder auf die Füße zu kommen.

Jemandem der auf dem Stuhl gegrillt wurde, dem ist selbst diese letzte Chance genommen.

Das schönste am Thema Strafe ist, egal wie diese Strafe aussieht, dass die Angehörigen meist viel mehr zu leiden haben als der (vermeintliche?) Straftäter selber.
 
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Kuldigar

Gast
Mittlerweile habe ich durch einen Kumpel, der 3 Jahre für nichts und wieder nichts (naja es war nicht wirklich nichts, aber im Vergleich zu dem Strafmaß, das für wirklich heftige Dinger verhängt wird, war es nichts) gebrummt hat, eine ganz andere Perspektive auf das Thema Haft und Lebenslänglich, Todesstrafe, Sicherheitsverwahrung undundund...

Mit Verlaub, aber als jemand, der das deutsche Strafrechtssystem ziemlich gut kennt:

Drei Jahre Freiheitsstrafe bekommt man in Deutschland nicht für "nichts und wieder nichts" und auch nicht für wenig.

Jemanden, der unschuldig verknackt wurde zu lebenslänglich, bei dem sich aber nach 20 Jahren die Unschuld herausstellt, kann man noch rehabilitieren, auch wenn es de Fakto ein Hohn ist und dieser Jemand eine starke Familie braucht, die hinter ihm steht auch nach all der Zeit, wenn er eine Chance haben soll, wieder auf die Füße zu kommen.

Rehabilitieren kann man den zum Tode verurteilten auch. Nur ist er er eben nicht mehr da, um es mitzuerleben. Es sterben allerdings auch manche Leute die lebenslänglich verurteilt sind hinter Gittern, bevor sie entlastet werden.

Das schönste am Thema Strafe ist, egal wie diese Strafe aussieht, dass die Angehörigen meist viel mehr zu leiden haben als der (vermeintliche?) Straftäter selber.

Schönste?

Bei der Strafe kann es aber nicht darum gehen, den Täter "leiden zu lassen". Welcher Strafzweck käme da denn zum Ausdruck? Wenn der Vergeltungsgedanke überhaupt irgendeinen Zweck hat, dann einen strafbegrenzenden, aber keinesfalls einen strafbegründenden.
 

Kaleva

Gast
Mit Verlaub, aber als jemand, der das deutsche Strafrechtssystem ziemlich gut kennt:

Drei Jahre Freiheitsstrafe bekommt man in Deutschland nicht für "nichts und wieder nichts" und auch nicht für wenig.



Rehabilitieren kann man den zum Tode verurteilten auch. Nur ist er er eben nicht mehr da, um es mitzuerleben. Es sterben allerdings auch manche Leute die lebenslänglich verurteilt sind hinter Gittern, bevor sie entlastet werden.



Schönste?

Bei der Strafe kann es aber nicht darum gehen, den Täter "leiden zu lassen". Welcher Strafzweck käme da denn zum Ausdruck? Wenn der Vergeltungsgedanke überhaupt irgendeinen Zweck hat, dann einen strafbegrenzenden, aber keinesfalls einen strafbegründenden.

1) Er ist unter anderem auf Bewährung verurteilt worden und hat nen Bewährungswiderruf bekommen, davor hatte er schon 2x je ungefähr ein Jahr. Die Geschichte, wie es zum Bewährungswiderruf kam, ist allerdings ein dicker Hammer, das meinte ich mit "fast nichts", ich habe nicht behauptet, dass er ein Unschuldslamm ist. Es war vielleicht, das gebe ich zu, etwas ungeschickt ausgedrückt.

2) [ironie]Klar kann man einen Hingerichteten rehabilitieren. Super. Buddelt man ihn wieder aus um ihm das offizielle Dokument zu überreichen?[/ironie]

3) *seufz* Denke Dir zum "schönste" halt die [ironie][/ironie]-Tags dazu. Und natürlich muss Strafe Strafe sein und ist daher per Definitionem auch mit gewissen Leiden verbunden. Ich habe aber auch mit keinem Wort behauptet, dass es Zweck einer Strafe sei zu leiden.

Manche Leute erkennen Ironie nicht einmal, wenn man sie drankettet ^^
 
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Fritz von Farm

Gast
Wenn der Vergeltungsgedanke überhaupt irgendeinen Zweck hat, dann einen strafbegrenzenden, aber keinesfalls einen strafbegründenden.

Der Zweck von Strafe sollte nach meinem Verständnis ohnehin nicht Vergeltung sein, sondern ein Mittel, welches dem Zweck dient den Betreffenden davon abzuhalten erneut das gleiche Fehlverhalten zu zeigen.
Eben weil es diese Konsequenz der Strafe hat.
Strafe als RACHE ist generell der falsche Ansatz.
 

Kuldigar

Gast
In der Strafzwecktheorie werden fünf verschiedene Ansätze vertreten, wobei davon lediglich noch zwei ernstlich verfolgt werden.

Es handelt sich dabei um positive und negative General- und Spezialprävention sowie Vergeltung. Kurz zu den Einzelnen, was damit gemeint ist:

negative Spezialprävention

Sie bezeichnet den Effekt der Strafe, den Täter direkt zu hindern, weitere Taten zu begehen. So kann etwa der Dieb nicht mehr stehlen, wenn er im Gefängnis sitzt. Das Problem dabei ist, dass dieser Strafzweck zwar funktioniert, aber keineswegs rechtfertigt, jemanden zu bestrafen, wenn er nicht extrem gesellschaftsgefährdend ist. So könnte man aus dem Aspekt der negativen Spezialprävention auch den Taschendieb hinrichten, denn dann könnte er nie wieder stehlen und weitere Vergehen/Verbrechen dieses Täters wären ausgeschlossen.

negative Generalprävention

Sie wird auch als Abschreckung bezeichnet. Die Drohung der Strafe soll dazu führen, dass andere Individuen nicht straffällig werden. Sie funktioniert überaus mäßig, nach moderneren Untersuchungen praktisch überhaupt nicht. Sie ist allerdings Ausgangspunkt vieler konservativer Politikvorstellungen. Was nicht für deren Informationslust spricht.

positive Spezialprävention

Die positive Spezialprävention zielt auf die Besserung des Individuums. Also darauf, den straffällig gewordenen Täter zu bessern und ihn in die Gesellschaft gebessert wieder einzugliedern. Die positive Spezialprävention funktioniert in einigen Fällen, ist aber unzuverlässig und der Bevölkerung schwer zu vermitteln. In gewissen Strafbereichen ist sie nahezu nutzlos, wie sich empirisch zeigen läßt.

positive Generalprävention

Vermutlich die Königsidee unter den Strafzwecken, aber auch recht schwierig nachzuvollziehen. Es scheint, dass die Soziologie diesen Strafzweck rechtfertigt und aktuellere Untersuchungen zeigen dass die positive Generalprävention funktioniert. Gemeint ist, dass die Tatsache DASS gewisse Handlungen, die als sozialschädlich wahrgenommen werden, bestraft werden, andere dazu anhält, sich WEITERHIN gesetzestreu zu verhalten. Das bedeutet, diejenigen, die keine Neigung zu Straftaten haben oder keine überwiegende werden dadurch, dass andere, die diese Neigung ausleben bestraft werden, darin bestärkt sich gesellschaftskonform zu verhalten.

Vergeltung

Die Vergeltung, also das Wiedergutmachen des geschehenen Unrechts, ist eine sehr alte Strafidee. Sie leitete schon das Talionsprinzip. Der Vorzug der Vergeltung ist, dass sie - im Gegensatz zu allen anderen Straftheorien - ein MASS für die Strafhöhe liefert. So kann man den Unrechtsgehalt vergleichen und das Strafmaß dem anpassen. Allerdings dürfte dem Staat kein RECHT auf Vergeltung zukommen, so daß der Vergeltungsgedanke allenfalls BEGRENZEND genutzt werden darf.


So, vielleicht erhellt das den Strafzweck etwas.
 

Sivaria Jaw

Gast
Pro-Todesstrafe? Die Lösung finden wir in einem Wort - Selbstjustiz. Wieso soll ein Richter richten dürfen? Weil er gebildet ist? Lächerlich!

Todesstrafe ist böse, ja. Aber die Menschen sind auch böse. Gleich und gleich gesellt sich gerne, wie es im Volksmund heißt, nicht?

Sivaria Jaw
 

Kuldigar

Gast
@Sivaria:

Das ist ein interessanter Einwurf, der Beachtung verdient. Wieso soll ein Richter richten dürfen und der Betroffene es nicht selbst erledigen?

Die Antwort darauf ist vielschichtig, aber keineswegs "lächerlich". Zunächst einmal hat die Antwort nichts mit Bildung, Ausbildung, Erfahrung oder anderen in der Person des Richters liegenden Aspekten zu tun.

Es gibt Richter, die bewußt keine juristische Bildung haben sollen (im angelsächsichen Rechtsraum die Geschworenen, in Deutschland die Schöffen etc. - dies sind Richter im Sinne dessen, dass sie die Entscheidung in einer Rechtssache fällen).

Auch in der Rechtsgeschichte war es früher so, dass die Richter (im Sinne der Entscheider) bewußt Nichtjuristen waren, die sich lediglich von Juristen hinsichtlich Verfahrens- und Rechtsfragen beraten ließen. (So das Modell in der Frühen Neuzeit).

Der professionell gebildete Richter deutscher Prägung entwickelte sich erst im 19. Jahrhundert in Preußen.

Unabhängig davon, welche ART Richter man hat, so hat er gegenüber der Selbstjustiz mehrere Vorteile:

(a) Neutralität
Der Richter, der nicht Betroffener ist, besitzt gegenüber der Tat einen höheren Grad an Neutralität. Natürlich ist jeder Mensch subjektiv, dennoch kann man von einem nicht Beteiligten eine differenziertere, exaktere Sicht der Dinge erwarten, als dies bei einem Betroffenen möglich wäre.

(b) Akzeptanz
Wenn der Richter durch ein gesellschaftlich nachvollziehbares Verfahren in sein Amt gelangt ist (sei es Wahl, Ernennung etc.), so wird das, was er anordnet von denen, die es betrifft eher akzeptiert. Wenn hingegen jeder irgendwas entscheidet und eigenmächtig durchsetzt, ist das ein Problem.

(c) Systemintegration
Der wichtigste Punkt aber ist, dass in einem modernen Rechtsstaat der (gesetzliche und nichtentziehbare) Richter für ein faires Verfahren zu sorgen hat. Dieses Verfahren muss nach Luhmann geeignet sein, ungeachtet der Komplexität des Systems ein für die Systembetroffenen vorhersehbares Ergebnis und durch Begründung nachvollziehbares Ergebnis erschaffen. Dieses erzeugt das, was Luhmann die Legitimität durch Verfahren nennt. Diese geht jeder Selbstjustiz per se ab.


Nach alledem ist der Richter also aus Effizienz- und Systemgründen berufen, eine Entscheidung zu treffen.

Die negativen Folgen eines fehlenden Gerichtssystems lassen sich hervorragend zeigen (und man muss nicht einmal klassische Dramen wie Orestes bemühen, auch wenn sie zeigen, dass das damals schon Thema war; ebensowenig muss man die Geschichte der Lucretia aus dem römischen Rechtsbereich kennen, auch wenn dieser Mythos ähnlich aufschlußreich ist).

Wer aber ein aktuelles Beispiel haben will, der schaue sich die Folgen eines BLUTRACHESYSTEMS an, wie es etwa in Albanien, in Teilen des Kosovo und anderen Balkanregionen noch üblich ist. Dieses System (welches übrigens bereits über BLANKE Selbstjustiz hinaus Gewalt auf gewisse Regeln beschränkt) sorgt für reichlich Witwen, jahrhundertealte Gewalt und Grausamkeit und Angst im alltäglichen Leben.

Bei dieser Alternative ist die Antwort, wer den Richter berechtigt leicht gegeben: wir.
 

Kaleva

Gast
Wobei der albanische Blutrachekodex (der übrigens sehr strikt regelt, wer wen wann wieso umlegen darf) erst so richtig Witwen macht, seitdem ihn jeder albanische Lump so auslegt, wie es ihm passt. Seit der Kodex offiziell verboten ist (aber immer noch praktiziert wird), gibt es auch niemanden mehr, der über die Einhaltung wacht und diese auch durchsetzt, wie es in früheren Zeiten der Fall war. Frauen und Kinder dürfen übrigens unter keinen Umständen umgelegt werden. Was im Namen des Kodex in Albanien mittlerweile abgeht, hat mit selbigem meist nichts mehr zu tun; die Berufung auf den Kodex ist nur noch Pseudolegitimierung von mafiaähnlichen Strukturen.

Ich habe mal irgendwo eine Zahl gelesen, dass 80-90% aller im Ausland lebenden Albaner wegen irgendwelcher Blutrachegeschichten abgewandert sind.

So viel zum Thema Selbstjustiz. Nein, solche Zustände braucht man nicht wirklich.
 
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Dimmu-Borgir

Gast
bin geteilter meinung über die todesstrafe.

bei vergehen wie
- mord jeglicher art
- vergewaltigung jeglicher art
- beihilfe zum mord

ein klares ja


bei vergewaltigungen an frauen und kindern gehört die zelle die im ersten poast abgebildet ist noch mehr verkommen gelassen.

und es sollte immer zu 100% sichergestellt sein das der angeklagte auch der täter ist, nicht wie in den staaten drüben wo schon dutzende male herausgekommen ist das der täter nicht der hingerichtete war.

***tolles thema zu ostern :D
schön tag euch noch
 
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