Ich bezweifele deine letztere Ansicht doch stark der Tod ist wohl um einiges schlimmer als es abzusitzten, aber der Tod sollen auch nur sein, weil der Mörder ebenfalls ein Leben vernichtet hat und seins dafür geben muss.
Die Spiegelstrafe ist seit „einigen“ Jahren in Deutschland abgeschafft, was meint, die Straftat gibt keine Auskunft über die Strafe. Oder anders formuliert, wenn Du ein Auto anzündest wird von Rechts wegen Dein Auto nicht angezündet. Das hast Du sicherlicher jetzt verstanden, eine Begründung warum dies bei Tötungsdelikten anders ist, hast Du auch nocht nicht geliefert.
Zu meinem besseren Verständnis:
1) Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die strafrechtliche Ahndung dann vorgesehen wenn der Delinquent ausserhalb des Rechtsordnung steht - wie in „Deinem Fall“ (
Art 1GG, Argumentum a fortiori, BVerfGE 45, 187, 227)?
2) In beiden von mir genannten Fällen kannst Du von „Irreversibilität" ausgehen, warum kommst Du dann bei Tötungsdelikten auf „Deinen“ Schluss?
Mit einer Gefängisstrafe meine ich auch nicht die Gefängnisse Deutschlands sondern Armerkias oder Russlands.
Warst Du schon in einer Justizvollzugsanstalt in Deutschland?