Notwehr/Nothilfe sind Tötungen, aber kein Mord.
Juristisch hast du recht. Ich hab aber mal ausnahmsweise den allgemeinen Sprachgebrauch genutzt.
Obwohl ich es nicht für unmöglich halte, einen Mord zu begehen, der als Notwehr/-hilfe straffrei bleibt. Müsste mich aber in die entsprechenden Gesetze einlesen, und dafür bin ich heute Abend ernsthaft zu faul.
Kleine Frage am Rande: Wie nennt man eigentlich denjenigen, der nen Totschlag begeht?
Die Gesetzesregelungen sind übrigens keineswegs willkürlich festgelegt.
Das heißt, dass das Verbot von Homosexualität genauso objektiv richtig ist wie die Legalität, da beides gesetzliche geregelt ist? Scheint mir ein wenig unwahrscheinlich.
Na was denn nun, Willkür oder nicht? Zumind. sind Rechte keine Willkür, richtig?
Als Liberaler bin ich der Meinung: Jeder hat naturgegebene Rechte, zB das Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit und natürlich auch die Menschenwürde.
Hinzu kommen gewisse andere Rechte - ich nenne die jetzt einfach mal "systemische Grundrechte". Die sind in Demokratien notwendig für das Fortbestehen der Demokratie (zB wäre die beste Demokratie am Ende, wenn der Kanzler die Medien zensieren dürfte). Hierzu zählen zB die informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit und - bass uff - die Rezipientenfreiheit. In Diktaturen sind diese Rechte nicht notwendig für das Fortbestehen eines Systems, trotzdem schön, wenn ein Diktator seinen Bürgern diese Rechte zugesteht. Weil ich gegen Diktaturen bin, hoffe ich, dass diese Rechte irgendwann weltweit gelten, auch wenn sie nicht systemisch sind.
Als dritte Gruppe kommen noch ein paar zusätzliche Rechte, zB die Religionsfreiheit und das Recht auf Eigentum. Ist ganz nett, wenn ein Staat diese Rechte einräumt und ich begrüße das ausdrücklich, aber das ist dann weder naturgegeben noch systemisch notwendig.
Um auf deine Frage zu antworten:
Die naturgegebenen und die systemischen Rechte sind nicht willkürlich, sondern notwendig. Die anderen Rechte, also meine dritte Gruppe, sind nichts anderes als Gesetze - und somit willkürlich. Die Grundrechte (egal ob willkürlich oder nicht) unterliegen aber (zurecht!) einem besonderen Schutz, der sich in der Praxis (in Deutschland) vor allem daran zeigt, dass man zum Ändern des Grundrechtskatalog eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht und dass diese Rechte auf einem besonderen Rechtsweg (Verfassungsgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) einklagbar sind.
Soweit ich mich erinnere (steckt irgendwo im hintersten Hirnwinkel bei mir fest) unterscheidet man auch zwischen deklaratorischen und konstitutiven Rechten. Wenn man lieber diesen Maßstab anlegen will, kann man sagen: Konstitutive Rechte sind Willkür (zugunsten der Bürger), deklaratorische sind keine Willkür.
Lieber Klabautermann, das müsstes Du eigentlich schon am Anfang Deines Studiums verinnerlicht haben, simpsons3 erwähnt es hier kurz ohne es zu wissen (<== Rezipientenfreiheit).
Ich wusste, dass es das Grundrecht gibt - aber wusste nicht, dass es dafür ein eigenes Wort gibt. Ich hoffe, dass ich das Wort nicht sofort wieder vergesse und bedanke mich für den Privatunterricht.
Warum sollte ein Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger, Brandstifter, Amokläufer usw. seine Grundrechte behalten?? Er hat die Grundrechte anderer mit den Füßen getreten, daher hat er meines Erachtens selbst keinen Anspruch mehr darauf. Die Todesstrafe sollte weltweit nach bestimmten Gesichtspunkten, fernab von Religionen, Weltanschauungen usw. erteilt werden.
1. Ein Mörder kann die Grundrechte nicht mit Füßen treten. Grundrechte gelten nur für das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Menschen, nicht für die Menschen untereinander.
2. Sobald der Mörder hingerichtet worden ist, haben der Richter und der Henker die Grundrechte anderer mit Füßen getreten - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
3. Sobald der Bundestag ein Gesetz pro Todesstrafe erlassen würde, haben diejenige, die mit Ja stimmen, die Grundrechte anderer mit Füßen getreten - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
4. Würde 1. nicht gelten, hättest du mit der Forderung nach einer Todesstrafe selbst die Grundrechte anderer mit Füßen getreten (indem du anderen das Recht auf Leben absprichst und Tötungen moralisch legitimierst) - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
5. Wie ich oben schon festgestellt hab, ist das Recht auf Leben ein deklaratorisches, naturgegebenes (oder für dich: gottgegebenes) Grundrecht, das man niemals verwirken kann. Darauf hat jeder Mensch an jedem Ort zu jedem Zeitpunkt nach jeder möglichen Handlung und nach jedem möglichen Rechtsakt noch einen Anspruch.