Todesstrafe

DeletedUser41351

Gast
der übrigens nicht so einfach aus den Zellen geräumt werden darf, TV gehört zum Grundbedarf, TV verbieten ist etwa so wie Kleidung verbieten

Wieso sollte man den Grundbedarf nicht für Gefängnisinsassen bzw. für solche, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden (denn darum gings doch, oder? Lebenslange Haft als Alternative zur Todesstrafe) beschränken können ?

mörder ist mörder egal ob kriminell,soldat oder gefängnisshenker

Das ist für mich das stärkste Argument, wenn es um Todesstrafe geht.
Der Gefängnishenker müsste sich im Prinzip selbst gleich mit töten, da er selbst auch ein Mörder ist bzw. mindestens Totschläger (wobei ein finanzieller Grund (der Henker würde dies beruflich machen) wohl als niedriger Beweggrund zählen würde und er damit eher Mörder als Totschläger ist).
 

simpsons3

Gast
Wieso sollte man den Grundbedarf nicht für Gefängnisinsassen bzw. für solche, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden (denn darum gings doch, oder? Lebenslange Haft als Alternative zur Todesstrafe) beschränken können ?

Weil auch Kriminelle Menschen sind.

Straftaten (für die man ins Gefängnis kommt) sind ein von Menschen gemachtes Konstrukt und vollkommen willkürlich, sowohl der Strafbarkeit als auch dem Strafmaß nach.
In China zB bekommt man für Drogenhandel sehr lange Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. In vielen arabischen Ländern wird Homosexualität mit dem Tod oder mit langen Haftstrafen geahndet. Da rollen sich uns (weil wir es nicht so gewohnt sind) die Zehennägel auf, wenn wir das hören - den Chinesen oder den Arabern rollen sich aber die Zehennägel auf, wenn sie hören, dass Drogenhandel bei uns relativ niedrig und Homosexualität gar nicht bestraft wird.
Wie willst du jetzt beurteilen, dass unser Strafrecht richtig oder falsch ist? Das kannst du nicht objektiv beurteilen. Am Ende hat jeder Mensch also zuerst mal "nichts schlimmes" gemacht - weil man "schlimm" nicht objektiv festlegen kann. Und einem Menschen, der nichts schlimmes getan hat, willst du also seinen Grundbedarf absprechen? Nicht mit mir. Dass überhaupt Freiheitsstrafen verhängt werden, ist schon grenzwertig und alleine deshalb überhaupt hinnehmbar, weil man die Menschen jederzeit wieder freilassen kann (könnte). Bei der Todesstrafe geht das nicht. Und den Grundbedarf zu streichen ist auch ein nicht hinnehmbarer Einschnitt.

Anderes Beispiel: Mord. Dafür bekommt man bei uns immer lebenslänglich. Aber es gibt Ausnahmen: Notwehr und Nothilfe sind für Zivilisten und Polizisten interessant und Soldaten im Krieg erschießen auch sporadisch mal Menschen (daher "Soldaten sind Mörder"), aber straffrei. Wieso maßt sich jemand an zu sagen: Auf Taliban zu schießen ist ok, aber Bankangestellte umzubringen nicht? Bei Notwehr/Nothilfe haben wir das Problem, dass die Maßnahme (also der Mord) angemessen sein muss - aber wer kann schon objektiv bewerten, ob ein Mord angemessen ist? Die Lösung ist auch hier: Wir regeln gesetzlich, was man darf. Wer etwas tut, das man nicht darf, wird weggesperrt, aber behält seine Grundrechte.

Und genau dieser Aspekt mit dem "gesetzlich regeln" wird mir in der Todesstrafen-Debatte zu oft vergessen. Gesetze kann man ändern, Gesetze sind nichts gottgemachtes. Was heute erlaubt ist, kann morgen schon verboten sein; und was heute verboten ist, kann morgen schon legal sein. Nur weil eine Gruppe aus 600 Anzugträgern entscheidet, das Beschneidung erlaubt ist, muss Beschneidung auch richtig sein? Und nur weil diese Gruppe findet, dass Mehrehe verboten sein sollte, ist Mehrehe auch gleich falsch? Diese relativ willkürlich festgelegten Kriterien dürfen nie darüber entscheiden, ob ein Mensch lebt oder stirbt.
 

Schwertfisch

Gast
Anderes Beispiel: Mord. Dafür bekommt man bei uns immer lebenslänglich. Aber es gibt Ausnahmen: Notwehr und Nothilfe sind für Zivilisten und Polizisten interessant und Soldaten im Krieg erschießen auch sporadisch mal Menschen (daher "Soldaten sind Mörder"), aber straffrei. Wieso maßt sich jemand an zu sagen: Auf Taliban zu schießen ist ok, aber Bankangestellte umzubringen nicht? Bei Notwehr/Nothilfe haben wir das Problem, dass die Maßnahme (also der Mord) angemessen sein muss - aber wer kann schon objektiv bewerten, ob ein Mord angemessen ist? Die Lösung ist auch hier: Wir regeln gesetzlich, was man darf. Wer etwas tut, das man nicht darf, wird weggesperrt, aber behält seine Grundrechte.

Notwehr/Nothilfe sind Tötungen, aber kein Mord.

Die Gesetzesregelungen sind übrigens keineswegs willkürlich festgelegt.
 
sie sind sehr wohl willkürlich geregelt und stammen teilweise noch von 1900 und stehen so unverändert im gesetzbuch von heute:O
 

Schwertfisch

Gast
sie sind sehr wohl willkürlich geregelt und stammen teilweise noch von 1900 und stehen so unverändert im gesetzbuch von heute:O

Selbst wenn sie von 1750 wären - solange es unser gesellschaftlicher Konsens ist, dass wir DIESE Gesetze so wollen, sind sie immer noch nicht willkürlich.
 

Moribund

Gast
Wieso sollte man den Grundbedarf nicht für Gefängnisinsassen bzw. für solche, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden (denn darum gings doch, oder? Lebenslange Haft als Alternative zur Todesstrafe) beschränken können ?
Na so was aber auch!? Das solltes Du aber eigentlich wissen. Du musst "Deinem" Prof. genauer zuhören!

Wer etwas tut, das man nicht darf, wird weggesperrt, aber behält seine Grundrechte.
Na was denn nun, Willkür oder nicht? Zumind. sind Rechte keine Willkür, richtig?

Lieber Klabautermann, das müsstes Du eigentlich schon am Anfang Deines Studiums verinnerlicht haben, simpsons3 erwähnt es hier kurz ohne es zu wissen (<== Rezipientenfreiheit).
 
Lieber Klabautermann, das müsstes Du eigentlich schon am Anfang Deines Studiums verinnerlicht haben, simpsons3 erwähnt es hier kurz ohne es zu wissen (<== Rezipientenfreiheit).

Darf ich was fragen?
Ich kann mich dunkel erinnern, dass mir mein Vater sagte, dass man die Grundrechte nach der Haft verlieren kann, wenn Sie einem aufgrund des Urteils entzogen wurden.
Ist das so, war das nur früher so und hat sich geändert und haben diese Personen dann nur einfach das Wahlrecht verloren, oder dürfen sie auch z.B. keine Sozialhilfe mehr beantragen?
 

-SirPatrick-

Gast
Warum sollte ein Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger, Brandstifter, Amokläufer usw. seine Grundrechte behalten?? Er hat die Grundrechte anderer mit den Füßen getreten, daher hat er meines Erachtens selbst keinen Anspruch mehr darauf. Die Todesstrafe sollte weltweit nach bestimmten Gesichtspunkten, fernab von Religionen, Weltanschauungen usw. erteilt werden.
 

Casadonis

Gast
Die Todesstrafe sollte weltweit nach bestimmten Gesichtspunkten, fernab von Religionen, Weltanschauungen usw. erteilt werden.
Sollte sie? und wer legt die Gesichtspunkte fest? und wenn es mal wieder den Falschen erwischt? egal? naja, kann vorkommen?
Ich bin gegen die Todesstrafe.
 

-SirPatrick-

Gast
Beweise müssen zu 100% sicher sein, dann ist die Todesstrafe für einige bestimmte, wenige Verbrechen in meinen Augen absolut gerechtfertigt.
 

Schwertfisch

Gast
Beweise müssen zu 100% sicher sein, dann ist die Todesstrafe für einige bestimmte, wenige Verbrechen in meinen Augen absolut gerechtfertigt.

Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Und im Rechtssystem heißt es nun einmal, dass niemand verurteilt werden kann, wenn seine Schuld nicht fest steht. Dein "Vorschlag" heißt in der Konsequenz: Todesstrafe oder Freispruch.
 

simpsons3

Gast
Notwehr/Nothilfe sind Tötungen, aber kein Mord.

Juristisch hast du recht. Ich hab aber mal ausnahmsweise den allgemeinen Sprachgebrauch genutzt. ;) Obwohl ich es nicht für unmöglich halte, einen Mord zu begehen, der als Notwehr/-hilfe straffrei bleibt. Müsste mich aber in die entsprechenden Gesetze einlesen, und dafür bin ich heute Abend ernsthaft zu faul.

Kleine Frage am Rande: Wie nennt man eigentlich denjenigen, der nen Totschlag begeht?

Die Gesetzesregelungen sind übrigens keineswegs willkürlich festgelegt.

Das heißt, dass das Verbot von Homosexualität genauso objektiv richtig ist wie die Legalität, da beides gesetzliche geregelt ist? Scheint mir ein wenig unwahrscheinlich.

Na was denn nun, Willkür oder nicht? Zumind. sind Rechte keine Willkür, richtig?

Als Liberaler bin ich der Meinung: Jeder hat naturgegebene Rechte, zB das Recht auf Leben oder auf körperliche Unversehrtheit und natürlich auch die Menschenwürde.
Hinzu kommen gewisse andere Rechte - ich nenne die jetzt einfach mal "systemische Grundrechte". Die sind in Demokratien notwendig für das Fortbestehen der Demokratie (zB wäre die beste Demokratie am Ende, wenn der Kanzler die Medien zensieren dürfte). Hierzu zählen zB die informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit und - bass uff - die Rezipientenfreiheit. In Diktaturen sind diese Rechte nicht notwendig für das Fortbestehen eines Systems, trotzdem schön, wenn ein Diktator seinen Bürgern diese Rechte zugesteht. Weil ich gegen Diktaturen bin, hoffe ich, dass diese Rechte irgendwann weltweit gelten, auch wenn sie nicht systemisch sind.
Als dritte Gruppe kommen noch ein paar zusätzliche Rechte, zB die Religionsfreiheit und das Recht auf Eigentum. Ist ganz nett, wenn ein Staat diese Rechte einräumt und ich begrüße das ausdrücklich, aber das ist dann weder naturgegeben noch systemisch notwendig.

Um auf deine Frage zu antworten:
Die naturgegebenen und die systemischen Rechte sind nicht willkürlich, sondern notwendig. Die anderen Rechte, also meine dritte Gruppe, sind nichts anderes als Gesetze - und somit willkürlich. Die Grundrechte (egal ob willkürlich oder nicht) unterliegen aber (zurecht!) einem besonderen Schutz, der sich in der Praxis (in Deutschland) vor allem daran zeigt, dass man zum Ändern des Grundrechtskatalog eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht und dass diese Rechte auf einem besonderen Rechtsweg (Verfassungsgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) einklagbar sind.
Soweit ich mich erinnere (steckt irgendwo im hintersten Hirnwinkel bei mir fest) unterscheidet man auch zwischen deklaratorischen und konstitutiven Rechten. Wenn man lieber diesen Maßstab anlegen will, kann man sagen: Konstitutive Rechte sind Willkür (zugunsten der Bürger), deklaratorische sind keine Willkür.

Lieber Klabautermann, das müsstes Du eigentlich schon am Anfang Deines Studiums verinnerlicht haben, simpsons3 erwähnt es hier kurz ohne es zu wissen (<== Rezipientenfreiheit).

Ich wusste, dass es das Grundrecht gibt - aber wusste nicht, dass es dafür ein eigenes Wort gibt. Ich hoffe, dass ich das Wort nicht sofort wieder vergesse und bedanke mich für den Privatunterricht.

Warum sollte ein Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger, Brandstifter, Amokläufer usw. seine Grundrechte behalten?? Er hat die Grundrechte anderer mit den Füßen getreten, daher hat er meines Erachtens selbst keinen Anspruch mehr darauf. Die Todesstrafe sollte weltweit nach bestimmten Gesichtspunkten, fernab von Religionen, Weltanschauungen usw. erteilt werden.

1. Ein Mörder kann die Grundrechte nicht mit Füßen treten. Grundrechte gelten nur für das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Menschen, nicht für die Menschen untereinander.
2. Sobald der Mörder hingerichtet worden ist, haben der Richter und der Henker die Grundrechte anderer mit Füßen getreten - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
3. Sobald der Bundestag ein Gesetz pro Todesstrafe erlassen würde, haben diejenige, die mit Ja stimmen, die Grundrechte anderer mit Füßen getreten - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
4. Würde 1. nicht gelten, hättest du mit der Forderung nach einer Todesstrafe selbst die Grundrechte anderer mit Füßen getreten (indem du anderen das Recht auf Leben absprichst und Tötungen moralisch legitimierst) - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
5. Wie ich oben schon festgestellt hab, ist das Recht auf Leben ein deklaratorisches, naturgegebenes (oder für dich: gottgegebenes) Grundrecht, das man niemals verwirken kann. Darauf hat jeder Mensch an jedem Ort zu jedem Zeitpunkt nach jeder möglichen Handlung und nach jedem möglichen Rechtsakt noch einen Anspruch.
 

-SirPatrick-

Gast
1. Ein Mörder kann die Grundrechte nicht mit Füßen treten. Grundrechte gelten nur für das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Menschen, nicht für die Menschen untereinander.
2. Sobald der Mörder hingerichtet worden ist, haben der Richter und der Henker die Grundrechte anderer mit Füßen getreten - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
3. Sobald der Bundestag ein Gesetz pro Todesstrafe erlassen würde, haben diejenige, die mit Ja stimmen, die Grundrechte anderer mit Füßen getreten - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
4. Würde 1. nicht gelten, hättest du mit der Forderung nach einer Todesstrafe selbst die Grundrechte anderer mit Füßen getreten (indem du anderen das Recht auf Leben absprichst und Tötungen moralisch legitimierst) - und somit selber keinen Anspruch mehr darauf.
5. Wie ich oben schon festgestellt hab, ist das Recht auf Leben ein deklaratorisches, naturgegebenes (oder für dich: gottgegebenes) Grundrecht, das man niemals verwirken kann. Darauf hat jeder Mensch an jedem Ort zu jedem Zeitpunkt nach jeder möglichen Handlung und nach jedem möglichen Rechtsakt noch einen Anspruch.

Zu 1) Ok, stimmt.

zu 2) Bin ich anderer Meinung, die Richter lassen sich nichts zu Schulden kommen, sie handeln nach dem Gesetz ( wenn es es gäbe) und haben selbst kein Unrecht getan.

Zu 3) Siehe zwei, rechtschaffene Bürger, die ein "normales" Leben leben und deren größtes Vergehen ein Knöllchen wegen falsch parken war missachten keine Grundrechte anderer.

4) Ist Spinnerei ;) gleichzusetzten mit 2) und 3)

zu 5) wird langweilig, ich wiederhole mich nur, mir ziemlich latte ob gott- oder naturgegeben bzw. deklaratorisch, jeder, der anderen massiven Schaden zufügt hat für mich sein Recht auf Leben verspielt.

Ein Vater, der seine Tochter über 15 Jahre missbraucht, ihr dadurch das weitere Leben deutlich erschwert ( ja, HIER gibt es psychische Krankheiten), die Kindheit zerstört, das Vertrauen in andere, die Liebe zu einem anderen Menschen unmöglich macht, kurz, ein völlig unschuldiges Wesen kaputt macht, der muss in meinen Augen mit dem Tod bestraft werden. Haft, vielleicht noch vorzeitige Entlassung wegen geheilter psychischer Krankheit ( die hier NICHT vorhanden ist ), wäre nicht ansatzweise eine gerechte Strafe.

Ich wäre sogar eher für einen langsamen, schmerzhaften Tod ;)
 

-SirPatrick-

Gast
Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Und im Rechtssystem heißt es nun einmal, dass niemand verurteilt werden kann, wenn seine Schuld nicht fest steht. Dein "Vorschlag" heißt in der Konsequenz: Todesstrafe oder Freispruch.

Deinen Kommentar ganz überlesen...

Es gibt keine 00%ige Sicherheit? Was ist mit Zeugen, DNA, Videoaufnahmen usw.? Das sind für mich sichere Beweise - und ja, entweder Tod oder bei bewiesener Unschuld Freispruch, völlig richtig.
 

Schwertfisch

Gast
Ziemlich irrelevant, was für Dich sichere Beweise sind - wobei ich Dir bei den DNA-Tests FAST recht geben würde, es sei denn, es hat mal wieder jemand beim Hersteller der Proben geschlampt und die Polizei jagt wieder jahrelang eine Frau, die angeblich im Abstand von 30 Minuten an Orten, die 700km auseinander lagen, gemordet haben soll. Zeugenaussagen sind wohl eher ein Witz Deinerseits gewesen.
 

DeletedUser41351

Gast
Und einem Menschen, der nichts schlimmes getan hat, willst du also seinen Grundbedarf absprechen?

Wo/Durch wen ist denn der Grundbedarf festgelegt?
Überleg dann nochmal ob man den nicht beschränken könnte.

sie sind sehr wohl willkürlich geregelt und stammen teilweise noch von 1900 und stehen so unverändert im gesetzbuch von heute:O

Im Falle des StGB ist das ganze noch bisschen älter ;)

Na, dann mal ran. Wir brauchen junge willige Jurastudenten die später wissentschaftlich arbeiten wollen und die Gesetzesbücher überarbeiten

Nur dumm dass Gesetze vom Bundestag gemacht werden...

Na so was aber auch!? Das solltes Du aber eigentlich wissen. Du musst "Deinem" Prof. genauer zuhören

Der meinte unter Anderem Grundrechte kann man einschränken ;)

nur einfach das Wahlrecht verloren

WIe kommst du darauf, dass ein Gefängnisinsasse nicht wählen darf ?

Kleine Frage am Rande: Wie nennt man eigentlich denjenigen, der nen Totschlag begeht?

Totschläger?

Wie ich oben schon festgestellt hab, ist das Recht auf Leben ein deklaratorisches, naturgegebenes (oder für dich: gottgegebenes) Grundrecht, das man niemals verwirken kann. Darauf hat jeder Mensch an jedem Ort zu jedem Zeitpunkt nach jeder möglichen Handlung und nach jedem möglichen Rechtsakt noch einen Anspruch.

Aha.
 

Schwertfisch

Gast
In welchem Paralleluniversum bist Du denn zu Hause. Meinste im Ernst, die setzen sich hin und legen die fest?

Das nennt man nicht Paralleluniversum sondern parlamentarische Demokratie. Natürlich FORMULIEREN nicht alle Parlamentarier an jedem Gesetz persönlich mit rum, aber ohne VERABSCHIEDUNG nach LESUNGEN durch den Bundestag kommt in Deutschland kein Gesetz zustande. Was meinst Du denn, wie Gesetze entstehen? o_O
 
Was meinst Du denn, wie Gesetze entstehen? o_O

Ich war noch nie dabei, bin mir aber recht sicher, dass die von Rechtswissenschaftlern erarbeitet und mühselig formuliert werden, um keinem anderen Gesetz in die Quere zu kommen.
Ich hab da letztens in einem Vortrag so etwas vernommen ;) wo es um die Auslegung der Gesetze ging.

Du bist wirklich der Meinung, ein einfacher Parlamentarier ist in der Lage, die Formulierung selber zu wählen :eek:
 
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