@klabauter
Her noch was kleines an dich ,"idealstaat"
Aus dem Qur'an:
Der Erhabene sagt:
"Nein, bei deinem Herrn, sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich zum Richter über alles erheben, was zwischen ihnen strittig ist, sie sodann in ihren Herzen keinen Argwohn gegen deine Entscheidung hegen und sich vollends ergeben." (Sura Al-Nisa, Aya 65)
Er sagt:
"Wahrlich, zu dir haben Wir das Buch mit der Wahrheit niedergesandt, auf dass du zwischen den Menschen richten mögest, wie Allah es dir gezeigt hat. Und sei kein Verfechter der Treulosen." (Sura Al-Nisa, Aya 105)
Auch sagt Er (t.):
"So richte zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat; und folge nicht ihren Neigungen, und sei vor ihnen auf der Hut, auf dass sie dich nicht von einem Teil dessen abbringen, was Allah zu dir herabgesandt hat." (Sura Al-Ma’ida, Aya 49)
Und Er (t.) sagt:
"Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind das die Ungläubigen (Kafirun) […]. Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind das die Ungerechten (Dhalimun) […]. Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind das die Frevler (Fasiqun)." (Sura Al-Ma’ida, Aya 44-47)
Diese und viele gleichsinnige Ayat des Koran beweisen unmissverständlich die islamrechtliche Pflicht (Fard), dass nur Allahs (t.) Offenbarung das Recht gebührt, die Quelle unserer Gesetzgebung zu sein.
Insbesondere die erstgenannte Aya verdeutlicht uns Muslimen in klaren Worten, dass wir solange keinen richtigen Iman (Glauben) haben, bis wir ausschließlich die Offenbarung zwischen uns richten lassen. Das ist ein Hinweis für die Pflicht (Fard) aller Muslime, Allahs (t.) Regierungssystem zu implementieren.
Obwohl das Wort Kalifat in den oben erwähnten Ayat nicht vorkommt, belegen sie implizit die klare Pflicht zu seiner Gründung. So befehlen sie den Muslimen in zwingender Weise, allein nach dem zu regieren, was Allah herabgesandt hat. Um in allen Lebensbereichen die Gesetzgebung Allahs anwenden zu können, benötigen wir einen Kalifen, der diese Gesetze in der Gesellschaft implementiert. Die Aufstellung eines Kalifen ist also erforderlich, um die Gesetzgebung Allahs anwenden zu können und so das göttliche Gebot aus den Versen zu erfüllen.
Das diesbezügliche islamische Rechtsprinzip lautet: "Was zur Erfüllung einer Pflicht unerlässlich ist, ist ebenso verpflichtend". Die Aufstellung eines Kalifen geht somit verpflichtend aus den Ayat hervor, weil sie zur Erfüllung ihres Inhalts unerlässlich ist. Außerdem stellt die Aufstellung eines Kalifen an sich ein göttliches Gebot dar. Wenn wir also gemäß der Aussage in den Ayat alle Gebote, die Allah herabgesandt hat, erfüllen müssen, so gehört die Aufstellung eines Kalifen ebenso dazu.
Aus der Sunna
Unser geliebter Prophet (s.) hat uns in diversen Hadithen die Wichtigkeit und den Pflichtcharakter des Kalifats dargelegt.
Imam Muslim überliefert von Abu Hazim, der sagte: Ich war fünf Jahre bei Abu Huraira und ich hörte ihn über den Propheten (s.) berichten: "Das Volk Israel wurde von Propheten betreut. Immer wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer. Nach mir wird aber kein Prophet mehr sein. Es werden jedoch Kalifen kommen, und deren Zahl wird groß sein. Man fragte ihn: Und was befiehlst du uns? Er antwortete: Erfüllt die Bai’a des jeweils Ersteren und gebt ihnen ihr Recht, denn Allah wird sie über das ausfragen, was er ihnen in ihre Obhut gelegt hat."
Dieser Hadith beweist eindeutig die Tatsache, dass die Regierungsform des Islam nach dem Ableben des Propheten (s.) das Kalifat ist und nicht eine islamische Republik, eine islamische sozialistische Republik, ein Königreich oder sonst etwas.
Diese Tatsache wird noch von zahlreichen weiteren Hadithen untermauert:
So berichtet Imam Muslim von Abdullah Ibn Omar, der den Propheten (s.) sagen hörte: "Wer eine Hand aus dem Gehorsam Allahs zieht, der trifft auf Allah am Tage der Auferstehung, ohne ein Argument für sich zu haben, und wer stirbt und in seinem Nacken keine Bai’a trägt, der stirbt den Tod der Dschahiliyya."
Mit Dschahiliyya ist die vorislamische Zeit der Unwissenheit gemeint. D. h. er stirbt einen Tod, der so sündhaft ist, als ob er sich in der Dschahiliyya befände.
Ahmad und Ibn Abi Asim berichten vom Propheten (s.): "Wer stirbt und keinen Imam über sich hat, der stirbt den Tod der Dschahiliyya."
Somit hat der Prophet (s.) für jeden Muslim die Notwendigkeit vorgeschrieben, dass er über sich einen Imam haben muss. Diese Pflicht wird im Hadith dadurch aufgezeigt, dass die Muslime einen Treueeid (Bai’a) im Nacken tragen müssen. Der Treueeid wird niemandem anderem als dem Kalifen entgegengebracht.
Die aufgeführten Hadithe machen klar, dass diejenigen, die die Angelegenheiten der Muslime betreuen, Kalifen sind. In den Hadithen werden sie gelegentlich auch Imame genannt. Ab in der Zeit des zweiten Kalifen 'Umar Ibn Al-Khattab erhielten sie von den Gefährten des Propheten (Sahaba) auch die Bezeichnung "Amir ul-Muminin" (Befehlshaber der Gläubigen).
Demzufolge erging der eindeutige, göttliche Befehl an uns, das Kalifat zu errichten und einen Kalifen aufzustellen.
Auch Imam Ali Ibn Abi Talib (r.a.), einer der ehrwürdigsten Gefährten des Propheten und vierter rechtgeleiteter Kalif, hat die Pflicht zur Aufstellung eines Kalifen wie folgt dargelegt: "Für die Menschen ist es erforderlich, einen Amir (Befehlshaber) zu haben - sei er rechtschaffen oder frevelhaft – unter dessen Befehlsgewalt der Gläubige tätig ist, der Ungläubige sein Dasein genießt und Allah die Menschen ihre Zeitspanne erfüllen lässt. Unter seiner Führung werden die Kriegsbeute eingesammelt, der Feind bekämpft, die Straßen gesichert und dem Schwachen vom Starken sein Recht eingeholt, bis der Rechtschaffene zufrieden und man vom offenen Frevler erlöst ist." (Aus dem Buch "Nahdsch-ul-Balagha" Teil 1, S. 91)
Auch zahlreiche Gelehrte des Islam haben in ihren Werken mit Nachdruck die Notwendigkeit des Kalifats betont, obwohl sie allesamt in eben solch einem islamischen Staat gelebt haben.
Im Folgenden nun einige ausgewählte Beispiele aus den Werken dieser Gelehrten:
Sheikh Abdul Rahman Al-Jaziri (gelebt 1299-1360 n. H.): "Die Imame der vier Rechtsschulen stimmen überein, dass das Kalifat eine islamrechtliche Pflicht (Fard) darstellt und dass die Muslime einen Führer ernennen müssen, der die Vorschriften der Glaubensordnung (Din) durchführt. Dieser Führer muss auch gewährleisten, dass die Bevorrechteten ihre Rechte von den Entrechtenden wieder erhalten. Es ist für die Muslime verboten (haram), weltweit gleichzeitig zwei Führer zu haben - weder vereint noch getrennt." (Al-Fiqh ala al-Mathahib al-Arba`a – die Rechtslehre gemäß den vier (sunnitischen) Rechtsschulen), Band 5, Seite 416)
Muhammad ibn Ali Al-Schawkani (gestorben 1299 n. H.): "Im Islam ist es ein Prinzip der Notwendigkeit (Darura - wie z.B. das Gebet und das Fasten auch), dass die Zersplitterung der Umma und das Aufteilen islamischen Bodens verboten (haram) sind." (Tafsir al-Quran al-Adhim, Band 2, Seite 215)
Imam Yahya ibn Scharaf al-Nawawiy (631-676 n. H.): "Die Gelehrten stimmen überein, dass es für die Muslime eine Pflicht (Fard) darstellt, einen Kalifen aufzustellen." (Scharh Sahih Muslim, Band 12, Seite 205)
Er sagte auch: "Es ist nicht erlaubt (haram) zwei oder mehr Imamen den Treueeid (Bai’a) zu leisten, auch wenn diese sich geographisch voneinander weit entfernt aufhielten." (Mughni Al Muhtaj, Band 4, Seite 132)
Folgende Aussage ist auch von ihm bekannt: "Falls die Bai’a zwei Kalifen nacheinander gegeben werden sollte, so ist die Bai’a für den Ersteren gültig und sollte auch erfüllt werden, wogegen die Bai’a für den Zweiten ungültig ist. Es ist nicht erlaubt (haram), diesen Treueeid zu vollziehen. Dies stellt die von den meisten Rechtsgelehrten akzeptierte richtige Meinung dar. Die Rechtsgelehrten sind sich auch in dem Punkt einig, dass es verboten (haram) ist, gleichzeitig zwei Kalifen aufzustellen. Es ist dabei auch unerheblich, ob sich die Fläche des Islamischen Staates über ausgedehnte Gebiete erstreckt oder nicht." (Scharh Sahih Muslim - Erläuterungen zum Sahih von Muslim), Kapitel 12, Seite 231)
Imam Al-Qurtubi (gestorben 671 n. H.) sagt in seiner Koranexegese (Tafsir) über den Vers: "[...] Wahrlich, Ich werde auf der Erde einen Nachfolger (Kalifen) einsetzen. [...]" (Sura Al-Baqara, Aya 30) "Diese Aya ist ein Hinweis für die Aufstellung eines Imam oder Kalifen, dem die Muslime gehorchen und folgen, der die Uneinigkeit aufhebt und die islamischen Rechtssprüche (Ahkam) implementiert. Diesbezüglich gibt es keinen Dissens unter den Rechtsgelehrten oder in Teilen der Umma."
Imam Al-Qurtubi sagte zudem: "Das Kalifat ist wie ein Kissen, auf dem sich andere Kissen ausruhen."
Hoddschatul Islam Imam Abu Hamid al-Ghazali (450-505 n. H): Imam al-Ghazali beschreibt in einem seiner Werke einige Konsequenzen nach einer eventuellen Zerstörung des Kalifats: "Die Richter werden entlassen, die Provinzen (Wilayat) aufgelöst, die Anordnungen der Befehlshaber können nicht mehr ausgeführt werden und die gesamte Bevölkerung wird sich dem Haram annähern." (Al Iqtisad fil Itiqad, Seite 240)
Imam Taqi ad-Din Ahmad Ibn Taymiyyah (661-728 n. H.): "Es ist verpflichtend zu wissen, dass der Posten des Befehlshabers über der Bevölkerung (gemeint ist der Kalif) eines der größten Pflichten des Din (Glaubensordnung) darstellt. Genauer gesagt gibt es keine Implementierung der Glaubensordnung ohne den Kalifen. Dies ist (auch) die Meinung der lauteren Altvorderen (Salaf), wie z.B. von al-Fadl ibn Iyaad, Ahmad ibn Hanbal und anderen." (al-Siyasah al-Schar‘iyyah, Kapitel: "Die Pflicht des Gehorsams gegenüber der Führerschaft")
Qadi Abu al-Hassan Ali ibn Muhammad Ibn Habib al-Mawardiy (362-448 n. H.): "Das Imamat wurde zur Nachfolge des Prophetentums eingerichtet, um die Glaubensordnung (Din) zu wahren und die Angelegenheiten des Diesseits zu betreuen. Der Vollzug des Imamats durch dessen vertragliche Übertragung an eine Person, die es in der Umma durchführt, stellt (im Islam) übereinstimmend eine Pflicht dar […]." (Al-Ahkam as-Sultaniyyah, Kapitel 1, "Der Vertrag der Führerschaft")
Imam Ahmad ibn Hanbal (164- 241n. H.): "Die Fitna (Versuchung) ereignet sich, wenn es keinen Imam mehr gibt, der die Angelegenheiten der Umma betreut."
Abu Hafs Umar al-Nasfiy (gestorben 701 n. H.): "Es liegt auf der Hand, dass die Muslime einen Imam (Kalifen) haben müssen, der die Gesetze ausführt, die Durchführung der Strafen (Hudud) garantiert, die Grenzen verteidigt, die Armee ausrüstet, die Zakat einsammelt, diejenigen bestraft, die gegen den Staat rebellieren oder die zum Zwecke der Wegelagerei die Leute ausspähen, der das Freitagsgebet und die beiden Festtage organisiert, die Streitigkeiten unter den Dienern Allahs (t.) schlichtet, die Aussage in der Gerichtsbarkeit annimmt, die Ehen zwischen den jungen Menschen vollzieht und sich der Armen annimmt, die keine Angehörigen haben, und der die Kriegsgüter unter der Umma verteilt."
Ibn Khaldun in seinem berühmten Werk "Al-Muqaddima": "Darüber hinaus stellt die Aufstellung des Imams eine religiöse Pflicht dar, deren verpflichtenden Charakter man aus dem Konsens der Gefährten des Propheten und deren Begleiter (Tabi’un) erkennt. Denn die Gefährten des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und spreche Frieden über ihn aus – beeilten sich, Abu Bakr (r.) die Bai’a zu leisten und ihm die Entscheidung in ihren Angelegenheiten zu übertragen. Ebenso geschah es in allen anderen, späteren Epochen. Zu keiner Zeit wurden die Menschen dem Chaos überlassen. Dies wurde durch den Konsens besiegelt, der die Pflicht zur Aufstellung eines Imams belegt." ("Al-Muqaddima" Kap. 26)
Imam Al-Haythamiy (gestorben 807 n. H.): "Der Konsens der Prophetengefährten (Sahaba) (r. a.) ist eindeutig darüber ergangen, dass nach dem Ende des Prophetentums die Auswahl eines Imams eine Verpflichtung (Fard) darstellt. Sie erhoben diese Pflicht sogar über die Verrichtung anderer Pflichten, indem sie das Begräbnis des Propheten (s.) erst nach der Wahl eines Kalifen vollzogen." (Sawaa’iq al-Haraqah, Seite 17)
Imam Sa’d al-Din Mas’ud ibn Omar al-Taftazaniy (gestorben 791 n. H.): "Es ist ein allgemein bekannter Konsens, dass die Wahl eines Kalifen eine Pflicht darstellt. Die Meinung, dass die Umma einen Kalifen aufstellen muss, geht u.a. aus folgender Aussage des Propheten (s.) hervor: 'Derjenige, der stirbt, und nicht den Imam seiner Zeit kannte, stirbt den Tod der Dschahiliyyah.' Die Umma war sich darüber bewusst, dass diese Pflicht die Vorrangigste nach dem Todes des Propheten (s.) bedeutete und sogar das Begräbnis des Propheten (s.) (was bekanntlich eine unabdingbare Pflicht darstellt) erst nach der Wahl des Kalifen vollzogen wurde. Auch nach dem Tod eines jeden der folgenden Kalifen wurde zunächst prioritär dessen Nachfolger bestimmt."
Auch Gelehrte der Gegenwart haben sich zur Pflicht der Gründung des Kalifats in eindeutiger Weise geäußert. Hier seien nur einige Beispiele angeführt:
Dr. Abdullah Al-Faqih, Vorsitzender des vom Religionsministerium Katars eingerichteten Fatwa-Zentrums, führt in seiner Fatwa Nr. 1411 aus dem Jahre 1999 unter dem Titel "Die Wiedererrichtung des Kalifats ist eine islamische Pflicht für die Muslime" Folgendes aus: "Dieser ersehnte Staat ist eine islamische Notwendigkeit. Er ist auch eine menschliche Notwendigkeit, weil er der Menschheit das lebende Beispiel für das Zusammengehen von Religiösem und Weltlichem, für die Verschmelzung von Materiellem und Geistlichem und für die Übereinstimmung von zivilisatorischem Fortschritt und moralischer Erhabenheit präsentieren wird. Er stellt den ersten Baustein für die Entstehung des islamischen Großstaates dar, der die islamische Gemeinschaft (Umma) unter dem Banner des Koran und im Schutze des islamischen Kalifats vereinigen wird."
In seiner Fatwa Nr. 35219 aus dem Jahre 2003 heißt es: "Grundsätzlich sollten die Muslime in einem Staat leben, unter einer allgemeinen Führung, die sie alle eint. Dem entsprachen die Muslime von alters her, trotz der Unterschiedlichkeit ihrer Völker. Sie alle waren unter dem Schutz des allgemeinen islamischen Kalifats vereint, auch wenn jeder Landesteil seine Besonderheiten und seine inner Ordnung hatte. [...] Während ihrer gesamten Geschichte, von der Zeit ihres Propheten – Allahs Friede und Segen über ihn – und seiner rechtgeleiteten Kalifen, sowie in den Epochen jener, die nach ihnen kamen, standen die Muslime – nahezu immer – unter einer allgemeinen Führung, nämlich der des islamischen Kalifats, bis der westliche Kolonialismus kam und die Länder der Muslime in einem Moment der Unaufmerksamkeit, während des Fehlens eines Wächters besetzte."