Beleidigung ( § 185 StGB ): Öffentliche Beleidigungen sind laut und aggressiv. Für Betroffene können sie enorm belastend wirken. Wer öffentlich im Netz Menschen beleidigt, kann jetzt mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft
Beleidigungen auch solche im Internet sind strafbar. Dies ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch § 185 StGB.
§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wann liegt eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB vor?
Eine strafbare Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung, Nichtachtung oder einer Geringschätzung voraus. Dabei muss die beleidigende Person hinreichend erkennbar und konkretisiert sein. Daher genügt eine Beleidigung gegenüber einem bestimmten Nutzer eines sozialen Netzwerkes, z.B. durch einen Kommentar oder einen Beitrag.
Wow. Dein Beitrag beinhaltet sogar warum es sich weder um eine Beleidigung handelt ("rechtswidrigen (!) Angriff auf die Ehre") und warum dein Account vermutlich nicht beleidigungsfähig ist ("beleidigende Person hinreichend erkennbar und konkretisiert sein"). Verstehst aber scheinbar den Inhalt nicht

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