Sag nein zu ACTA

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Casadonis

Gast
Blödsinn. Auch im ACTA-Text ist immer noch von GEWERBLICHEN Kopien die Rede.
Und genau deshalb verstehe ich nicht warum hier so ein Bohai veranstaltet wird.
Ich hab nicht vor irgend etwas zu gewerblichen Zwecken zu kopieren. Und meine gebrannte CD die ich meiner Schwester schenke interessiert niemanden.

Watten Aufstand für Nüsse hier.
 

DeletedUser29666

Gast
Und genau deshalb verstehe ich nicht warum hier so ein Bohai veranstaltet wird.
Ich hab nicht vor irgend etwas zu gewerblichen Zwecken zu kopieren. Und meine gebrannte CD die ich meiner Schwester schenke interessiert niemanden.
Was nicht ist kann noch werden...
 

Lord Cracker

Gast
Jetzt kommt aber Acta ;)

Was daran aber nichts ändert. Die im ACTA-Abkommen geforderten gesetzlichen Maßnahmen sind im Deutschen Recht schon längst etabliert. Durch die Ratifizierung von ACTA wird in Deutschland nicht EIN Gesetz geändert.

Dann definiere mal "Gewerblich" oder gar "Gewerbliche Kopie" anhand das Acta Textes ...

Das brauche ich nicht. Das Tun im Zweifelsfall Gerichte - genau so, wie sie es auch jetzt tun.

ACTA verpflichtet kaum zu konkreten gesetzlichen Eingriffen - schafft für solche aber möglicherweise ein günstiges Klima.
Bei Fakten braucht man keine Begründung. Ausser natürlich die Fakten gehen gegen den Strich von Cracker ^^

"möglicherweise ein günstiges Klima" - wow, das sind ja mal Fakten :rolleyes:
 

Casadonis

Gast
Was nicht ist kann noch werden...
Was für ein Argument, das gewerbliche Kopieren ist schon seit der Musikkassette verboten, und es wurde nie auf privates kopieren erstreckt, aber das kommt natürlich und selbstverständlich jetzt.

Schwarzmalerei ist auch eine Kunst. Typisch deutsch halt, man kann sich auch alles schlecht reden. Unser Volkssport Nr. 1
 

DeletedUser29666

Gast
Was daran aber nichts ändert. Die im ACTA-Abkommen geforderten gesetzlichen Maßnahmen sind im Deutschen Recht schon längst etabliert. Durch die Ratifizierung von ACTA wird in Deutschland nicht EIN Gesetz geändert.
Das habe ich auch nie gemeint. Aber dank Acta werden sie geändert werden können

Das brauche ich nicht. Das Tun im Zweifelsfall Gerichte - genau so, wie sie es auch jetzt tun.
Selbst Juristen tuen sich mit Acta schwer.


"möglicherweise ein günstiges Klima" - wow, das sind ja mal Fakten :rolleyes:
Immerhin hab ich Fakten. Auch wenn sie nicht die besten sind, besser als keine ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lord Cracker

Gast
Immerhin hab ich Fakten. Auch wenn sie nicht die besten sind, besser als keine ;)

Vielleicht lernst Du mal den Unterschied zwischen Fakten und einem Kommentar? Aber ich denke nicht, dass ich das noch erleben darf. Bisher hattest Du noch gar keine. Aber mach' Dir nichts draus, dass ist hier Usus.
 

KieTH

Gast
fakten

Scanner: 12,50 €
Thermo- und Tintenfax: 5,00 €
Laserfax: 10,00 €
Tintendrucker: 5,00 €
Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 €
Laserdrucker: 12,50 €
Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer (ggf. zusätzlich jährliche Betreiberabgabe)
bis 14 Seiten/Minute: 25,00 €
bis 39 Seiten/Minute: 50,00 €
ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
PC: 13,65 €
CD-Brenner: 8,70 €
DVD-Brenner: 10,68 €
MP3-Player: 2,56 €
Tonbandgeräte: 1,28 €
Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €
Veröffentlichte Tarife zu Mobiltelefonen:
Ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010
ohne Touchscreen: 4,00 €
mit Touchscreen: 11,00 €
Ab 1. Januar 2011
ohne Touchscreen: 12,00 €
mit Touchscreen und weniger als 8 GB Speicherkapazität: 16,00 €
mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00 €
Tonträger: 0,0614 €/h
z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €
Bildträger: 0,0870 €/h
Digitale Speichermedien (Speicherkarten, USB-Sticks u. ä.): 0,10 € pro Medium.

und das nur dafür das man was drauf kopieren könnte wo die gema ihre pfote drauf hat
 

Lord Cracker

Gast
nein jeder pc jedes handy was in deutschland verkauft wird

Nope, die GEMA-Website sieht das anders.

Aber unabhängig davon, sollten 13,50€ bei der Anschaffung eines PCs tatsächlich ALLES an eventuell zu kopierenden Materialien abdecken? So Deiner Meinung nach? Der Preis eines Taschenbuchs als Äquivalent zu unendlich vielen Büchern, Filmen und Musik? Und das auch noch über die gesamte Nutzungsdauer?
 

KieTH

Gast
die seite sagt jede interne festplatte ist abgabepflichtig - wie viele systeme werden ohne festplatte verkauft?

die von den urhebern dazu eingesetzte gesellschaft ist der meinung es reicht

werden nicht wissen wohin mit den 860 000 000 €
 

simpsons3

Gast
Dann definiere mal "Gewerblich" oder gar "Gewerbliche Kopie" anhand das Acta Textes ...

Es wäre sehr dumm, in einem Abkommen, das auf derart verschiedene Staaten angewendet werden soll wie bei ACTA das Wort "gewerblich" zu definieren. Jeder Staat hat dafür bereits eigene Definitionen, wenn sich straf- und zivilrechtlich und im bisherigen Urheberrecht und in der Rechtsprechung ect. nichts finden lässt, dann findet man spätestens im Ertragssteuerrecht eine passende Definition. Und wenn sich wider erwarten auch dort nichts findet, wird der Staat entweder in der gesetzlichen Umsetzung von ACTA das Wort definieren, Verwaltungsanweisungen dazu formulieren oder die Definition den Gerichten nach Inkrafttreten der Gesetze überlassen.

Zumal eine Definition von "gewerblich" gar nicht unbedingt nötig ist: Es ist immer von "zumindest gewerblich" die Rede. Ein Staat, der sich weigert, das Wort zu definieren, wird einfach alle Urheberrechtsverletzungen und nicht nur die gewerblichen unter Strafe stellen. Somit erfüllt er die ACTA-Auflagen und braucht keine Definition dafür. ;)

Sollte sich im Rahmen der Umsetzung von ACTA zeigen, dass die nationalen oder - im Fall der EU - transnationalen Parlamente die ACTA-Regelungen nur unzureichend in Bezug auf "gewerblich" umsetzen, dann wird der ACTA-Ausschuss eine Minimallösung treffen und festlegen, welche Bedeutung "gewerblich" mindestens haben muss, um den ACTA-Auflagen gerecht zu werden. Genau für solche Fälle braucht man den Ausschuss.
 

Lord Cracker

Gast
Jesus...hast Du solche Probleme mit einem Wort wie 'zumindest'? WENIGER als ein gewerbliches Ausmaß wird bei ACTA nicht betrachtet.

Irgendwelche Bestimmungen leiten sich auch nicht aus irgendwelchen nachträglichen Definitionen des ACTA-Ausschusses ab. Damit irgendwelche Änderungen dann wiederum in nationales Recht münden, wäre eine erneute Ratifizierung erforderlich.
 

simpsons3

Gast
Mir egal was "zumindest" heißt. Wenn die nationalen Parlamente ausnahmslos jede Urheberrechtsverletzung bestrafen, wird das durch ACTA nicht verboten. Ich darf bei ACTA selbst entscheiden: Will ich alles verbieten oder nur das gewerbliche? Nichts anderes habe ich gesagt.


Dass die Definitionen des Ausschusses eine erneuten Ratifizierung brauchen, ist egal für die Tatsache, dass der Ausschuss das im Zweifel halt definieren muss. Und wieder: Nichts anderes habe ich gesagt. Du solltest aufhören, Sachen zu interpretieren.
 

Lord Cracker

Gast
Es soll also nun ein Argument gegen ACTA sein, dass dort nicht steht, was ein Staat nicht verbieten soll?
 
Mir egal was "zumindest" heißt. Wenn die nationalen Parlamente ausnahmslos jede Urheberrechtsverletzung bestrafen, wird das durch ACTA nicht verboten. Ich darf bei ACTA selbst entscheiden: Will ich alles verbieten oder nur das gewerbliche? Nichts anderes habe ich gesagt.


Dass die Definitionen des Ausschusses eine erneuten Ratifizierung brauchen, ist egal für die Tatsache, dass der Ausschuss das im Zweifel halt definieren muss. Und wieder: Nichts anderes habe ich gesagt. Du solltest aufhören, Sachen zu interpretieren.

Wo ist der unterschied zu jetzt?
Dazu legt ein multilateraler vertrag immer nur minimal grenzen fest
 

DeletedUser29666

Gast
Was für ein Argument, das gewerbliche Kopieren ist schon seit der Musikkassette verboten, und es wurde nie auf privates kopieren erstreckt, aber das kommt natürlich und selbstverständlich jetzt.
Das war ein erklärtes Ziel der Unterhaltungsbranche seit es diese Kopien gibt.
Mit Acta würde es eine Rechtsgrundlage bekommen - Also würde es jetzt, bzw. demnächst kommen ....

Vielleicht lernst Du mal den Unterschied zwischen Fakten und einem Kommentar? Aber ich denke nicht, dass ich das noch erleben darf. Bisher hattest Du noch gar keine. Aber mach' Dir nichts draus, dass ist hier Usus.
Natürlich unterhält der "große" Cracker uns hier mit Fakten, Beispielen ect. ... mhh ^^

Es soll also nun ein Argument gegen ACTA sein, dass dort nicht steht, was ein Staat nicht verbieten soll?

Lieber Cracker. Nenne uns doch mal die Gründe, warum du für Acta bist. Wenn Acta deiner Ansicht nach nicht ändern würde, müsste es ja nicht in Kraft treten ^^
Ausserdem will ich, dass Cracker mir "Gewerblich" anhand von Acta definiert.
Wenn er das nicht tut, habe seine aussagen wie

Jesus...hast Du solche Probleme mit einem Wort wie 'zumindest'? WENIGER als ein gewerbliches Ausmaß wird bei ACTA nicht betrachtet.
absolut keine Bedeutung.
Solange "Gewerblich" nicht definiert ist kann ich auch "Garlan der Kavalier" anzeigen, alleine wegen seiner Signatur ... Die kann ja gewerblich sein ;)
 

Garlan der Kavalier

Gast
Wenn mich tatsächlich jemand fragen würde (außer Innogames), würde ich ablehnen, weil Fremdwerbung hier verboten ist.

Und wenn nicht, würde vermutlich jemand vom Team an mich herantreten.
 

DeletedUser29666

Gast
^^
Es geht ja nur um dein "Angebot". So, wie ich gewerblich definieren könnte kann ich dich auf grund meine Definition anzeigen ^^
 

Garlan der Kavalier

Gast
Jepp, das könntest du machen. Würde dir der Richter allerdings um die Ohren hauen, weil es nicht ernst gemeint ist.

Wenn ich damit Geld verdienen würde, dass ich den Webspace von Inno als - kommerzielle - Werbeplattform nutze, wäre ich aber dran.

Davon abgesehen, dass Inno so oder so hier keine Fremdwerbung erlaubt.
 
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