- Bestrafung
- Abschreckung
- Schutz (der Bevölkerung)
- Wiedergutmachung
Bei einem Todesurteil fehlt die Wiedergutmachung komplett. Deshalb befürworte ich körperliche Arbeitslager (z.B. in einem Bergwerk), denn somit kann der Verbrecher mit seiner Arbeit, dem Volke/der Gemeinschaft etwas zurückgeben.
so also erstmal musst du bedenken, dass nicht jede Gefängnisstrafe die Bevölkerung schützt, denn was hat einer der die Steuern hinterzogen hat und dann hinter Gitter landet der Bevölkerung getan?
Abschreckung ist ein ganz guter Punkt, nur ich mein wenn einer lebenslänglich also 20 Jahre ca. sitzt dann wird er wenn er rauskommt nicht gleich wieder einen abknallen weil er genau weiss, dass er sonst wieder lebenslänglich sitzt und er vielleicht dann nichtmal eine begnadigung bekommt.
Schutz der Bevölkerung wie gesagt nur bei Gewaltverbrechern wirklich wichtig
Wiedergutmachung, der Punkt ist sinnlos, denn bei wem soll er denn was wiedergutmachen, wenn ein Mann jetzt jemanden umgebracht hat, bringt es den Menschen auch nicht wieder zurück wenn der jetzt eingesperrt wird.
Dass bei einem todesurteil die wiedergutmachung komplett fehlt würde ich jetzt nicht sagen, ich vertrete diese Meinung zwar nicht aber man kann das ganze dann so auslegen,dass derjenige auch tot ist und damit die Gerechtigkeit wieder gesiegt hat.
Kranke Gedanken die aber viele haben.
Von Zwangsarbeit oder sowas halte ich überhaupt nix, was bringts mir wenn der jetzt arbeitet, wie gesagt bringt den getöteten auch nicht mehr zurück....