Universialität der Menschenrechte

DeletedUser41351

Gast


Was genau passt dir zu meinen Ausführungen nicht.
Ich sehe keinen Fehler in der Reihenfolge meiner Posts...

Könntest du mir bitte sagen was dir nicht passt, statt meine Beitrage der Rehe nach aufzulisten.

/edit:

Nach mehrmaligen Lesen hab ich jetzt denke ich verstanden, was du bemängelst.

Vermutlich stört dich, dass ich zum einen behaupte, dass mein Prof sagte 1 UND 20 und beim anderen Beitrag dann sage, dass er mit der Begründung nahezu jedes Grundrecht sei als "Ausfluss der Menschenwürde" zu sehen quasi doch wieder sagt es ist als BIS zu lesen.

Das mag widersprüchlich erscheinen, ist es aber nicht.
Grundsätzlich sind Art. 1 und Art 20 GG geschützt.
Über den Umweg, dass man die anderen Grundrechte (und wie gesagt nicht alle) auf die Menschenwürde zurückführt kommt man dann dazu, dass man die Schutzwirkung auf diese Grundrechte (z.B. auf das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit) ausdehnen kann und, dass die Schutzwirkung eben dann nicht nur für Art. 1 und Art. 20 GG gilt sondern eigtl. auch für Art 1- Art 20 GG gegeben ist.
Sprich im Ergebnis sind Art. 1 - Art 20 geschützt.

Durch den Art 79 sind aber Art 1 und Art 20 GG geschützt und nicht Art 1- 20.
Art 2 - 19 sind quasi "mitgeschützt" durch ihre "Nähe" zu Art 1.
Grob gesagt stimmt also die Aussage 1 BIS 20 sind geschützt, im eigentlichen Sinne ist dies jedoch falsch ...
 
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Moribund

Gast
Was genau passt dir zu meinen Ausführungen nicht.
Ich sehe keinen Fehler in der Reihenfolge meiner Posts...
Das glaube ich Dir 100%-ig.

Könntest du mir bitte sagen was dir nicht passt, statt meine Beitrage der Rehe nach aufzulisten.
Tut mir Leid, so arbeite ich. Die Wirksamkeit dieser Methode wirst Du gleich bestätigen.

Hier, da schau:
/edit:

Nach mehrmaligen Lesen hab ich jetzt denke ich verstanden, was du bemängelst.

Vermutlich stört dich,[...]
Vermutlich stört mich, dass Du für eine Totalrevision (# 33 und # 39) ohne zu zögern den armen Kollegen missbrauchst, ja das missfällt mir.

Das mag widersprüchlich erscheinen, ist es aber nicht.
Das wird auch immer weiter so widersprüchlich erscheinen, wenn Du meinen Hinweisen nicht nachgehst (siehe # 37, u.a. Grundsätze/Grundrechte).
Über den Umweg, dass man die anderen Grundrechte[...]
Herrje, in Art 1 und Art 20 GG wurden GRUNDSÄTZE niedergelegt. Bei Art 2-19 GG handelt es sich um GRUNDRECHTE bzw. Regelungen. Diese dürfen verändert werden, nur nicht in ihrem WESENSGEHALT, was meint: dem MENSCHENWÜRDEGEHALT.
Bei Dir benötige ich ziemlich oft die Umschalttaste (Groß/Klein), ich kann mir nicht erklären warum.
Sprich im Ergebnis sind Art. 1 - Art 20 geschützt.
S.o.. bzw. Urteil (Lauschangriff).

Grob gesagt stimmt also die Aussage 1 BIS 20 sind geschützt, im eigentlichen Sinne ist dies jedoch falsch ...
Und nach langem Hin und Her drehst Du weiter eine Schleife...
 

DeletedUser41351

Gast
:D

Na wenn du meinst ich widerspreche mir, dann glaub das weiter.
Ich sehe nach wie vor weder einen logischen noch einen fachlichen Fehler.
 

Schwertfisch

Gast
Hab ich wohl überlesen: Nein. Objektiv ist dieses Recht nicht unrecht.

Auch auf die Gefahr hin, dass Dir der Unterschied eh nicht klar ist: Objekt ist die Scharia unrecht - leg' einen Maßstab für Objektivität an. Die einzigen objektiven Maßstäbe sind naturalistisch und naturalistisch sind Menschen gleich und demnach ist jedes der Natur widersprechende Recht subjektiv und unrechtens.
 
Die einzigen objektiven Maßstäbe sind naturalistisch und naturalistisch sind Menschen gleich [...]
Nach unserem Naturrecht. Das heißt aber nicht, dass es überall so aussieht.
Auch bei uns musste es sich erst zu dem entwickeln, was es heute ist. Hätten wir diesen Fortschritt nicht gemacht, dann wäre unser Naturrecht ein anderes. Wäre es dadurch falsch bzw. "Unrecht"? Nein. Denn damals war es Recht, obwohl es anders war als es heute ist. Damals haben die Menschen danach gelebt. Damals galt es.
 

Schwertfisch

Gast
Ich habe hier nicht einmal das Naturrecht angeschnitten. Kommen wir also wieder an den Punkt, ob es gemeinsame natürliche Eigenschaften und Interessen gibt, die allen Menschen gemein sind.
 

DeletedUser29666

Gast
Auch auf die Gefahr hin, dass Dir der Unterschied eh nicht klar ist: Objekt ist die Scharia unrecht - leg' einen Maßstab für Objektivität an. Die einzigen objektiven Maßstäbe sind naturalistisch und naturalistisch sind Menschen gleich und demnach ist jedes der Natur widersprechende Recht subjektiv und unrechtens.

Touché.

Allerdings: Nach dem Recht der Natur hat der Stärkere recht. Das wäre mal ein einfaches Rechtssystem.

Ich meinte nur - Das Recht vom Täter auf Unversehrtheit ist objektiv nicht größer als das Recht des Opfers auf Rache. Auge um Auge.
 

Moribund

Gast
:D

Na wenn du meinst ich widerspreche mir, dann glaub das weiter.
Ich sehe nach wie vor weder einen logischen noch einen fachlichen Fehler.
Und dabei hatte ich doch extra zwei Wörter gefettet.


Touché.

Allerdings: Nach dem Recht der Natur hat der Stärkere recht. Das wäre mal ein einfaches Rechtssystem.

Ich meinte nur - Das Recht vom Täter auf Unversehrtheit ist objektiv nicht größer als das Recht des Opfers auf Rache. Auge um Auge.
Und weil die Zeit (Recht des Stärkeren) von Hammer Kopf hauen (Sprache der Barbaren) vorbei ist, weil Menschen (die meisten) ihren Verstand einsetzen, fragte man sich : Was tut allen Menschen weh?

Warum sollten Menschen in einem anderen Kulturkreis Interesse an Auspeitschungen bis auf's Fleisch haben? Lassen wir die Vorlieben einiger Herren in bestimmten Etablissements beiseite, ja, auch bei Berücksichtigung der Geschichte anderer (z.B. hiesiger) Kulturkreise, das Desinteresse an einer Auspeitschung (als Empfänger) liegt uns (den Menschen) in den Genen, es ist eine Konstante unabhängig von der Hautfarbe der Menschen oder des Zeitalters. Die Ablehnung barbarischer Bestrafungen ist ferner der Einsatz für Menschenrechte - das ist Naturrecht, es ist jedweder staatlich oder religiösen Gesetzgebung vorgelagert.
 

Schwertfisch

Gast
Ich meinte nur - Das Recht vom Täter auf Unversehrtheit ist objektiv nicht größer als das Recht des Opfers auf Rache. Auge um Auge.

Es gibt kein objektiv ableitbares "Recht auf Rache". Dein Beispiel hinkt nicht nur; wäre es ein Pferd, man müsste es erschießen.
 

DeletedUser29666

Gast
Es gibt ein Interesse jedes Lebewesens, am Leben zu bleiben. Das ist objektiv. Daraus leitet sich das objektive Recht ab.
Es gibt auch das Interesse von Lebewesen andere tot zu sehen.
Hab ich jetzt ein "objektives Recht" dich um die Ecke zu bringen?

"Objektivität" leitet sich nicht von "Interesse" ab. Lern das endlich.

Steht da irgendwo was anderes? Dich würde ich ja auch gerne von Deinem Leid erlösen.
Ja, ich nicht. Ich lasse dich leiden :)
 

Schwertfisch

Gast
Es gibt auch das Interesse von Lebewesen andere tot zu sehen.
Hab ich jetzt ein "objektives Recht" dich um die Ecke zu bringen?

Dem gegenüber steht immer noch das schützenswertere Interesse nach Leben. Eine Interessensabwägung wird aus ethischer Sicht immer das Recht auf Leben höher bewerten - es sei denn, der Tod von Lebewesen A schützt die Leben von X anderen Lebewesen (klassische 'Finaler Rettungsschuss'-Thematik)

"Objektivität" leitet sich nicht von "Interesse" ab. Lern das endlich.

Das ist auch nie hier gesagt worden, aber den größten Teil der Zeit scheinst Du eh mit den Stimmen in Deinem Kopf zu 'diskutieren'.

Ja, ich nicht. Ich lasse dich leiden :)

Ach was? Du stellst Dich doch öffentlich zur Schau, nicht ich.
 

DeletedUser29666

Gast
Dem gegenüber steht immer noch das schützenswertere Interesse nach Leben. Eine Interessensabwägung wird aus ethischer Sicht immer das Recht auf Leben höher bewerten - es sei denn, der Tod von Lebewesen A schützt die Leben von X anderen Lebewesen (klassische 'Finaler Rettungsschuss'-Thematik)



Das ist auch nie hier gesagt worden, aber den größten Teil der Zeit scheinst Du eh mit den Stimmen in Deinem Kopf zu 'diskutieren'.

Du hast das behauptet, und behauptest es immer noch, mach dir erstmal klar, was du willst und wiederspreche dir hier nicht selber, das wäre mal ein Erfolg für dich.
 

Schwertfisch

Gast
Du hast das behauptet, und behauptest es immer noch, mach dir erstmal klar, was du willst und wiederspreche dir hier nicht selber, das wäre mal ein Erfolg für dich.

Erebos...haben alle Lebewesen das Interesse zu Leben? Fangen wir mal ganz klein an.
 

Schwertfisch

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Edit von Mim le Fay: Bezug gelöscht

Doch, kann ich. Ich kann "Leben" als ein Grundinteresse aller Lebewesen erkennen (von Selbstmördern mal abgesehen) und ich kann "Rache" als ein rein menschgemachtes Konstrukt erkennen, für dass es keine äquivalente Rechtfertigung gibt. Das ist der ganze Punkt bei der Frage nach den objektiv aus der Natur ableitbaren Rechten. "Rache" oder "Vergeltung" ist kein natürliches Phänomen sondern ein kulturell-soziales.
 
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Casadonis

Gast
Doch, kann ich. Ich kann "Leben" als ein Grundinteresse aller Lebewesen erkennen (von Selbstmördern mal abgesehen) und ich kann "Rache" als ein rein menschgemachtes Konstrukt erkennen, für dass es keine äquivalente Rechtfertigung gibt. Das ist der ganze Punkt bei der Frage nach den objektiv aus der Natur ableitbaren Rechten. "Rache" oder "Vergeltung" ist kein natürliches Phänomen sondern ein kulturell-soziales.
Und weil DU das so siehst ist das so?
 
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