DeletedUser41351
Gast
Was genau passt dir zu meinen Ausführungen nicht.
Ich sehe keinen Fehler in der Reihenfolge meiner Posts...
Könntest du mir bitte sagen was dir nicht passt, statt meine Beitrage der Rehe nach aufzulisten.
/edit:
Nach mehrmaligen Lesen hab ich jetzt denke ich verstanden, was du bemängelst.
Vermutlich stört dich, dass ich zum einen behaupte, dass mein Prof sagte 1 UND 20 und beim anderen Beitrag dann sage, dass er mit der Begründung nahezu jedes Grundrecht sei als "Ausfluss der Menschenwürde" zu sehen quasi doch wieder sagt es ist als BIS zu lesen.
Das mag widersprüchlich erscheinen, ist es aber nicht.
Grundsätzlich sind Art. 1 und Art 20 GG geschützt.
Über den Umweg, dass man die anderen Grundrechte (und wie gesagt nicht alle) auf die Menschenwürde zurückführt kommt man dann dazu, dass man die Schutzwirkung auf diese Grundrechte (z.B. auf das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit) ausdehnen kann und, dass die Schutzwirkung eben dann nicht nur für Art. 1 und Art. 20 GG gilt sondern eigtl. auch für Art 1- Art 20 GG gegeben ist.
Sprich im Ergebnis sind Art. 1 - Art 20 geschützt.
Durch den Art 79 sind aber Art 1 und Art 20 GG geschützt und nicht Art 1- 20.
Art 2 - 19 sind quasi "mitgeschützt" durch ihre "Nähe" zu Art 1.
Grob gesagt stimmt also die Aussage 1 BIS 20 sind geschützt, im eigentlichen Sinne ist dies jedoch falsch ...
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