Vertragspartner ist die EU, die in Vertretung für Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten agiert.
Jetzt müsste man sich die Frage stellen, ob man eine Mehrheit oder gar die Einstimmigkeit der Mitglieder der EU bräuchte, um diesen völkerrechtlichen Vertrag zu kündigen. Kündigen kann das in diesem Fall nur der Vertragspartner (in Vertretung der Mitgliedsländer).
Hab ich was falsch verstanden oder ist diese Aussage totaler Schwachsinn oO