Welche Strafe haltet ihr bei Kindesmissbrauch/schändung für angemessen?

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Lord Cracker

Gast
Erstfälle lassen sich nunmal nicht wirklich bekämpfen (oh warte doch Stasi hilft lol) im ggs zu den Wiederholungsfällen die sich sehr effizient verhindern lassen.

Solche Aussagen kommen offensichtlich nur von Leuten, die sich mit der Thematik noch nie beschäftigt haben. "Erstfälle" lassen sich durch therapeutische Maßnahmen sehr wohl verhindern.

Lebenslänglich gibt es in unserer Rechtssprechung nicht :)

Und gleich nochmal dokumentiert, dass Du keine Ahnung hast. Natürlich gibt es auch in unserem Strafrecht die lebenslange Haftstrafe. Versuch' doch erst mal Dich zu informieren, bevor Du wieder bar jeden Wissens irgendeinen Müll schreibst.

Des wegen kommen Menschen ja auch frei (aus unverständlichen Gründen)

Menschen kommen dann "frei", wenn sie ihre Strafe verbüßt haben. Besteht die Strafe aus einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, kommt man nicht mehr frei.

Demnach werden also die Opfer von Assad moralisch missbraucht und in den !§#$%&? gefickt, wenn der Westen die Aufstände ausnutzt um Assad zu beseitigen und die Stellung des Irans in der Region zu schwächen?

Wenn Du einem Thema ausweichen möchtest, versuch es weniger plump. Danke.

Und woher weisst du wer ein potentiller Täter ist?
Werden die dann gezwungen teilzunehmen?
Werden sie bei nichterfolgt im Knast behalten auch wenn sie noch keine Straftat begangen haben?

Niemand geht in den Knast, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE. Sowas funktioniert in unserem Rechtssystem nur dann, wenn eine konkrete Gefahr im Raum steht und diese durch eine kurzfristige Anordnung von U-Haft verhindert werden könnten. Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Was sehr wohl jederzeit möglich ist, ist die zwangsweise Unterbringung von als psychologisch erkrankt eingestuften Menschen in einer geschlossenen Anstalt, wenn der Therapeut der Ansicht ist, dass die Erkrankung für den Patienten oder Dritte eine Gefahr darstellt. Auch hier wieder einmal der Aufruf, sich vielleicht erst einmal mit Themen zu befassen, bevor man das Maul aufmacht.

Wenn Täter nie wieder in die Gesellschaft entlassen werden, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit dass sie nochmal eine Tat begehen?
[/quote]

Eine lebenslange Unterbringung ohne Aussicht auf Resozialisierung steht im Widerspruch zu unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung. Abgesehen davon, kannst Du Dir rhetorische Fragen auch gerne ganz schenken. In der logischen Konsequenz heißt Deine Aussage nämlich nichts anderes, als das man am Besten alle Menschen einsperrt, dann passieren nämlich gar keine Straftaten mehr. Hier muss also eine Abwägung zwischen der Frage der Sicherheit und der Frage von persönlichen Freiheiten stattfinden. Willst Du die 100%ige Sicherheit, musst Du alle Menschen einsperren (wobei es dann hinter Gittern zu durchaus seltsamen Vorkommnissen kommen könnte). Die von Dir geäußerte 'Lösung', im Zweifelsfall auch Unschuldige hinzurichten, spricht nicht gerade für Dich. Die Überlegung "Ich richte lieber einen unschuldigen Erwachsenen hin, als das Leben eines unschuldigen Kindes zu riskieren" entbehrt jeder Logik.
 

AlphaZenturion

Gast
@Quallenwolf

Das einzigste was man von dir hört ist: "töten,töten,töten111elf".
Ich glaube Abby-Hexe war es die gefragt hat, was passiert wenn du mal so eines Sexualdeliktes bezichtigt wirst, ohne das du es je getan hast?
Natürlich denkt sich jeder im ersten Moment: "dem sollte man den ****** abschneiden". Nur holt das dein Kind zurück? Oder heilt es dein Kind? Darüber solltest du erstmal nachdenken.

Pädophilie ist eine Art von sexueller Perversion. Viele von uns haben solche Perversionen im Unterbewusstsein, auch wenn wir nicht Pädophil sind. Bondage oder Exhibitionismus sind auch welche um nochmal Beispiele zu nennen (Ohne das jetzt gleichstellen zu wollen mit der Vergewaltigung eines Kindes).

Jeder schämt sich für soetwas, keiner geht auf die Straße und schreit: "Ich bin Pädophil!" Das Gegenteil ist der Fall, keiner soll es wissen oder je Erfahren. Es gibt zu wenige Anlaufstellen mit professionellen Therapeuten für solche Menschen, daher fressen es die meisten in sich hinein, bis der Drang irgendwann zu groß wird und das sexuelle Bedürfniss nach Befriedigung über den normalen Menschenverstand die Oberhand gewinnt.

Wir müssen aufhören solche Menschen nur als kranke, verabscheuungswürdige Monster anzusehen. Sondern Menschen denen geholfen werden MUSS, noch BEVOR sie zu Tätern werden! In ihnen verbirgt sich doch auch nur ein Mensch und nicht jeder sieht aus wie der aus der Werbung a là: "Komm, ich zeig dir nen richtigen Hasen". Manchmal sind es Menschen von denen man es garnicht erwartet, vielleicht dein Arbeitskollege, Nachbar oder sogar bester Freund?
 
Solche Aussagen kommen offensichtlich nur von Leuten, die sich mit der Thematik noch nie beschäftigt haben. "Erstfälle" lassen sich durch therapeutische Maßnahmen sehr wohl verhindern.

Nur wenn man einen potentiellen auch als solchen erkennen kann ;)
Nur leider läuft niemand mit einen Schild um, auf dem steht "Ich bin pädophil"

Und gleich nochmal dokumentiert, dass Du keine Ahnung hast. Natürlich gibt es auch in unserem Strafrecht die lebenslange Haftstrafe. Versuch' doch erst mal Dich zu informieren, bevor Du wieder bar jeden Wissens irgendeinen Müll schreibst.

Eine lebenslange Haftstrafe wird aber leider fast nie ohne Chance auf Bewährung ausgesprochen, soweit ich weiß sogar nie.

Menschen kommen dann "frei", wenn sie ihre Strafe verbüßt haben. Besteht die Strafe aus einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, kommt man nicht mehr frei.

Nur leider kann eine Sicherungsverwahrung nichtmehr nachträglich ausgesprochen werden.
Dazu gibt es leider für Vergewaltigung maximal 10 Jahre Knast.

Wenn Du einem Thema ausweichen möchtest, versuch es weniger plump. Danke.

Das ist nur leider deine Aussage wenn man sie überträgt

Niemand geht in den Knast, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE. Sowas funktioniert in unserem Rechtssystem nur dann, wenn eine konkrete Gefahr im Raum steht und diese durch eine kurzfristige Anordnung von U-Haft verhindert werden könnten. Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Was sehr wohl jederzeit möglich ist, ist die zwangsweise Unterbringung von als psychologisch erkrankt eingestuften Menschen in einer geschlossenen Anstalt, wenn der Therapeut der Ansicht ist, dass die Erkrankung für den Patienten oder Dritte eine Gefahr darstellt. Auch hier wieder einmal der Aufruf, sich vielleicht erst einmal mit Themen zu befassen, bevor man das Maul aufmacht.

Und wie erkennst du nun deine potentiellen Vergewaltiger?

Eine lebenslange Unterbringung ohne Aussicht auf Resozialisierung steht im Widerspruch zu unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung. Abgesehen davon, kannst Du Dir rhetorische Fragen auch gerne ganz schenken. In der logischen Konsequenz heißt Deine Aussage nämlich nichts anderes, als das man am Besten alle Menschen einsperrt, dann passieren nämlich gar keine Straftaten mehr. Hier muss also eine Abwägung zwischen der Frage der Sicherheit und der Frage von persönlichen Freiheiten stattfinden. Willst Du die 100%ige Sicherheit, musst Du alle Menschen einsperren (wobei es dann hinter Gittern zu durchaus seltsamen Vorkommnissen kommen könnte). Die von Dir geäußerte 'Lösung', im Zweifelsfall auch Unschuldige hinzurichten, spricht nicht gerade für Dich. Die Überlegung "Ich richte lieber einen unschuldigen Erwachsenen hin, als das Leben eines unschuldigen Kindes zu riskieren" entbehrt jeder Logik.

Die Aussage ist aber ich richte einen schuldigen Erwachsenen hin ;)
 
@Quallenwolf

Das einzigste was man von dir hört ist: "töten,töten,töten111elf".
Ich glaube Abby-Hexe war es die gefragt hat, was passiert wenn du mal so eines Sexualdeliktes bezichtigt wirst, ohne das du es je getan hast?
Natürlich denkt sich jeder im ersten Moment: "dem sollte man den ****** abschneiden". Nur holt das dein Kind zurück? Oder heilt es dein Kind? Darüber solltest du erstmal nachdenken.

Pädophilie ist eine Art von sexueller Perversion. Viele von uns haben solche Perversionen im Unterbewusstsein, auch wenn wir nicht Pädophil sind. Bondage oder Exhibitionismus sind auch welche um nochmal Beispiele zu nennen (Ohne das jetzt gleichstellen zu wollen mit der Vergewaltigung eines Kindes).

Jeder schämt sich für soetwas, keiner geht auf die Straße und schreit: "Ich bin Pädophil!" Das Gegenteil ist der Fall, keiner soll es wissen oder je Erfahren. Es gibt zu wenige Anlaufstellen mit professionellen Therapeuten für solche Menschen, daher fressen es die meisten in sich hinein, bis der Drang irgendwann zu groß wird und das sexuelle Bedürfniss nach Befriedigung über den normalen Menschenverstand die Oberhand gewinnt.

Wir müssen aufhören solche Menschen nur als kranke, verabscheuungswürdige Monster anzusehen. Sondern Menschen denen geholfen werden MUSS, noch BEVOR sie zu Tätern werden! In ihnen verbirgt sich doch auch nur ein Mensch und nicht jeder sieht aus wie der aus der Werbung a là: "Komm, ich zeig dir nen richtigen Hasen". Manchmal sind es Menschen von denen man es garnicht erwartet, vielleicht dein Arbeitskollege, Nachbar oder sogar bester Freund?

Niemand kann einfach iwo hingehen und sagen der hat mich vergewaltigt.
Es muss ieinen Anhaltspunkt dafür geben.

Die Todesstrafe ist denke ich abschreckender als 2 Jahre Bewährung, die es teilweise für Vergewaltigung gibt.

Und solche Therapien sind kein Argument gegen die Todesstrafe.
Man kann ja die wirklichen Täter hinrichten und die potentiellen Täter die noch nichts getan haben therapieren :)
 

AlphaZenturion

Gast
Niemand kann einfach iwo hingehen und sagen der hat mich vergewaltigt.
Es muss ieinen Anhaltspunkt dafür geben.

Das mag sein. Nehmen wir mal ein kleines Beispiel. Ein Kind wurde in deiner Nachbarschaft vergewaltigt. Ein Nachbar hat gesehen das der Täter zufällig die selbe Jacke trug wie du. Du hast für den Zeitpunkt der Tat kein Alibi weil du zu Hause allein vor dem Fernseher warst.
Du siehst es kann JEDEN ganz schnell treffen, dich, deinen besten Freund oder sogar dein Sohn! Naja wie dem auch sei Todesstrafe muss ja sein?!

Die Todesstrafe ist denke ich abschreckender als 2 Jahre Bewährung, die es teilweise für Vergewaltigung gibt.

Das hat man schon am Beispiel Amerika gesehn das die Todesstrafe die Täter nicht abschreckt.

Und solche Therapien sind kein Argument gegen die Todesstrafe.
Man kann ja die wirklichen Täter hinrichten und die potentiellen Täter die noch nichts getan haben therapieren

Doch sie sind es allemal! Jeder Mensch hat das Recht zu leben! Und jeder Mensch hat auch das echt darauf sich seiner Fehler klar zu werden und sein Leben zu ändern.
Es ist doch kein Mensch von Natur aus böse oder ein Vergewaltiger.
 

Lord Cracker

Gast
Nur wenn man einen potentiellen auch als solchen erkennen kann ;)
Nur leider läuft niemand mit einen Schild um, auf dem steht "Ich bin pädophil"

Ist Dein geistiger Horizont wirklich so eng? Es gibt eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Menschen, die eine pädophile Neigung an sich selbst erkennen und dann nicht wissen, wohin sie sich wenden können, damit ihnen jemand hilft.

Eine lebenslange Haftstrafe wird aber leider fast nie ohne Chance auf Bewährung ausgesprochen, soweit ich weiß sogar nie.

Gottchen - Du hast wirklich keinen Plan, oder? Eine Strafe zur BEWÄHRUNG auszusetzen heißt, dass die Strafandrohung bestehen bleibt und der Täter für eine Zeitraum X in Freiheit beweisen muss, dass er keine Straftat mehr begeht. Wenn Du "18 Monate Haft auf Bewährung, ausgesetzt für 3 Jahre" bekommst, heißt das, dass Du das Gericht als freier Mensch verlässt, Du Dir aber in den nächsten 3 Jahren nichts zuschulde kommen lassen darfst, weil Du sonst für 18 Monate einwanderst. Bei KAPITALVERBRECHEN (und hierzu gehören zum Beispiel Vergewaltigung mit Todesfolge) ist eine BEWÄHRUNGSSTRAFE grundsätzlich ausgeschlossen. Werden Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren ausgesprochen, ist eine Aussetzung zur Bewährung ebenfalls nicht zulässig.

Nur leider kann eine Sicherungsverwahrung nichtmehr nachträglich ausgesprochen werden.

Was insgesamt in Deutschland wieviele Fälle betrifft? 60 schätzt man im Moment. Es geht also um 60 Leute, die nach Abbüßung der vom Gericht verhängten Strafe wieder auf freien Fuß kommen werden. Was niemanden daran hindert, sie anschließend weiterhin beobachten zu lassen und bei den geringsten Vergehen sofort wieder eine Inhaftierung anzuordnen. Die NACHTRÄGLICHE angeordenete Sicherungsverwahrung ist mit gutem Grund kassiert worden.

Dazu gibt es leider für Vergewaltigung maximal 10 Jahre Knast.

Es würde Dir wirklich helfen, notfalls einfach mal bei Wikipedia "Vergewaltigung" zu suchen um nachzulesen, dass die Höchststrafe tatsächlich 15 Jahre beträgt. Damit würdest Du Dich fast als Diskussionsteilnehmer qualifizieren. Kommen dazu noch schuldverschärfende Faktoren, wie zum Beispiel besondere Grausamkeit oder die Vergewaltigung Schutzbefohlener hinzu, können auch höhere Strafen verhängt werden. Ist schon bescheuert, auf der einen Seite "Härtere Strafen" zu fordern und auf der anderen Seite deutlich aufzuzeigen, dass man von der Höhe bereits vollstreckbarer Strafen nicht den Hauch einer Ahnung hat.

Das ist nur leider deine Aussage wenn man sie überträgt

Du überträgst wahrscheinlich eher ansteckende Krankheiten. Soweit ICH das erkennen kann, auch wenn Du das ja als einiger der wenigen wirklich wissenden gerne vehement verneinst, gibt es in Syrien einen Bürgeraufstand. Siehst Du hier einen Aufstand von Kindern, die die Todesstrafe für Vergewaltiger fordern? Ich nicht. Also erspar uns allen diesen Schwachsinn.

Und wie erkennst du nun deine potentiellen Vergewaltiger?

Tja, wie erkennt ein Psychologe bestimmte Erkrankungen...vielleicht solltest Du Dich auch mit der Psychologie bei Gelegenheit mal rudimentär auseinander setzen. Spätestens aber, wenn ein Patient in einer Sitzung die Möglichkeit einräumt, dass er sich oder andere in Gefahr bringen will, ist der Therapeut gezwungen, Sicherheitsbehörden zu informieren. Wenn Du also in Deiner hoffentlich irgendwann erfolgenden Therapie einräumst, dass Dich Suizidgedanken umtreiben und kommt der Therapeut in dem Moment zu dem Schluss, dass dies nicht nur hohles Gerede sondern tatsächlich eine Absicht Deinerseits erkennbar ist, MUSS der Therapeut Dich zwangseinweisen.

Die Aussage ist aber ich richte einen schuldigen Erwachsenen hin ;)

Einen vermeintlich Schuldigen - denn eine 100%ige Sicherheit bekommst Du nie. Also gehst Du lieber das Risiko ein, Unschuldige hinzurichten, als das Risiko in Kauf zu nehmen, welches durch den Faktor "Leben" in Verbindung mit "anderen Menschen" entsteht. Das mag eine für Dich dienliche Güterabwägung sein, glücklicherweise sieht das in unserer Rechtssprechung mittlerweile anders aus.
 
LC du hast dich gerade sehr lächerlich gemacht.

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.

Bei der Höchtsstrafe für Vergewaltigung lag ich auch richtig ^^
Meinte nämlich kindesmissbrauch

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
 

Lord Cracker

Gast
Niemand kann einfach iwo hingehen und sagen der hat mich vergewaltigt.
Es muss ieinen Anhaltspunkt dafür geben.

Und schon wieder falsch. Jeder kann Dich anzeigen und behaupten, Du hättest ihn vergewaltigt. Es hilft aber ungemein, will man anschließend nicht wegen Vortäuschung einer Straftat selbst belangt werden, wenn es tatsächlich passiert ist und auch entsprechende Beweise gesichert wurden. "Anhaltspunkte" sind in der Rechtssprechung völlig irrelevant. Wenn überhaupt stellt sich die Frage des "Anfangsverdachtes" und der stellt sich immer dann, wenn eben niemand eine Anzeige ausspricht ABER eine Straftat vorliegen könnte, die ein Eingreifen der Staatsanwaltschaft als Kläger ermöglicht. In der Praxis heißt dies einfach nur: Auch wenn eine Frau einen Vergewaltiger nicht anzeigen will, die Ärzte aber Anzeichen für eine Vergewaltigung finden (oder die Kindergärtnerin findet Anzeichen für häusliche Gewalt), kann die Staatsanwaltschaft selbst aufgrund eines Anfangsverdachtes tätig werden.

Die Todesstrafe ist denke ich abschreckender als 2 Jahre Bewährung, die es teilweise für Vergewaltigung gibt.

Wir haben das mit der Abschreckung nun wahrlich ausreichend behandelt. Es grenzt schon an Debilität, dass tote Pferd permanent weiter reiten zu wollen. Strafen schrecken nicht ab. Es ist vor allem bei Taten, die aufgrund einer Trieberkrankung überhaupt nur entstehen, ein absolut bizarrer Gedankengang, dass irgendwelche strafmaßbezogenen RATIONALEN Überlegungen der Täter eine Rolle spielen würden.

Wird seitens des Gerichts festgestellt, dass es sich um eine Vergewaltigung und keine sexuelle Nötigung handelte, ist die Mindeststrafe 2 Jahre. Aber einer Strafdauer von 2 Jahren können Strafen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Ergo: Eine Strafe von "2 Jahren zur Bewährung" ist in keinem Fall eine Strafe, die zur Sühnung einer Vergewaltigung ausgesprochen werden KANN. Du redest mal wieder über irgendeine Paralleldimension.

Und solche Therapien sind kein Argument gegen die Todesstrafe.
Man kann ja die wirklichen Täter hinrichten und die potentiellen Täter die noch nichts getan haben therapieren :)

Man MUSS nur nicht jene hinrichten, von denen man der Meinung ist, sie wären tatsächlich die Täter, da es ausreichende sonstige Maßnahmen gibt, die ebenfalls einen sicheren Schutz der Bevölkerung gewährleisten.

Setzt Du allerdings für ein solches Verbrechen die Todesstrafe an, musst Du sie automatisch auch für eine Vielzahl anderer Straftaten ansetzen, da es nicht durchführbar ist, das gleiche Maß an Schuld unterschiedlich zu sühnen. Hier wäre also durchaus die von Abby-Hexe bereits angesprochene Verrohung der Gesellschaft zu attestieren, die nicht nur in meinen Augen einen schwer wieder umkehrbaren Dammbruch darstellen würde.

Es ändert aber nichts daran, dass Therapien die einzige Möglichkeit sind, noch nicht straffällig gewordene Menschen mit Trieberkrankung von einer Tatausführung abzuhalten. Wenn Du also behaupten möchtest, Dir läge auch nur irgendwas an den vermeintlichen Opfern, wäre das Dein logischer Ansatz. Die Todesstrafe ändert nämlich überhaupt nichts und es besteht keine Notwendigkeit sie einzuführen - es wird dadurch keine unmittelbare Erhöhung der Sicherheit erreicht. Stattdessen ziehen zusätzliche Unsicherheitsfaktoren ins Rechtssystem ein. Das meinte ich, wenn ich auf die unnötige Ausschüttung des Kindes mit dem Bade hinwies, auch wenn der Gedankengang Dich an sich bereits wieder überfordert hat.
 
Niemand kann einfach iwo hingehen und sagen der hat mich vergewaltigt.
Es muss ieinen Anhaltspunkt dafür geben.

Liest du auch Zeitung? Straus-Kahn, Kachelmann usw.

Oder das "Fürstenwalde

Sonntagabend zeigte eine 17-jährige Jugendliche an, vergewaltigt worden zu sein. Sie will am 15.01.12, gegen Mittag mit zwei Schulfreunden im Stadtpark auf einer Bank gesessen haben, als sie plötzlich von einem festgehalten und dem anderen vergewaltigt worden sein soll. Anschließend sei sie nach Hause gegangen und habe sich am Abend ihrem Freund anvertraut. Der war jetzt mit ihr zur Anzeige auf dem Polizeirevier erschienen.

Als die Beamten Spuren am Tatort sichern wollten, stellten sie fest, dass die Parkbänke alle abgebaut worden waren. Nach einer daraufhin erfolgten Belehrung gab die Jugendliche an, dass sie sich das ausgedacht hat, um vom Drogenkonsum mit einem Schulfreund abzulenken. Ein Drogentest fiel allerdings auch negativ aus. Das Mädchen wurde ihren Eltern übergeben.

Gegen sie wird wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt."

Wird aber nur paar Sozialstunden bekommen, die Männer wären aber erschossen worden. Was bekommt dann die Frau wenn sich erst nach dem Erschießen rausstellte alles erfunden?
 
Zuletzt bearbeitet:

Lord Cracker

Gast
LC du hast dich gerade sehr lächerlich gemacht.

Vielleicht solltest Du mal lesen lernen? Zur Bewährung wird der REST einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt. Ergo: Wer mit einer lebenslangen Haftstrafe belegt ist, wandern unmittelbar wieder in den Bau ein, wenn er nach 15 Jahren der Strafabbüßung entlassen und danach wieder straffällig wird. Also brummst Du erst einmal die 15 Jahre und anschließend den Rest Deines Lebens unter Bewährung.

Bei der Höchtsstrafe für Vergewaltigung lag ich auch richtig ^^
Meinte nämlich kindesmissbrauch

Eine aufmerksamere Lektüre des von Dir zitierten Textes würde Dir aufzeigen, dass Kindesmissbrauch und Vergewaltigung zwei verschiedene Straftaten sind. "Sexueller Mißbrauch" liegt nämlich auch dann vor, wenn objektiv das Kind mit der vorgenommen Tat einverstanden ist, also keine Gewalt zur Ausübung der Tat nötig ist. Wird Gewalt eingesetzt, ist es eine Vergewaltigung und kein Missbrauch. Kindesmissbrauch besteht also auch dann, wenn Du Deiner 13jährigen Cousine Deinen Dödel in den Mund steckst, DA sie Dich darum gebeten hat. Tust Du dies allerdings mit Gewalt GEGEN ihren Willen, ist es eine Vergewaltigung und kein Kindesmissbrauch. Aber ich nehme mittlerweile einfach als gegeben hin, dass Dir die unterschiedlichen Bedeutungen nicht wirklich präsent sind. Aber es hilft Dir bestimmt weiter, wenn Du einfach IRGENDWAS zitierst und Dich um Abgrenzungen und Definitionen nicht kümmerst.
 
Eine lebenslange Haftstrafe wird aber leider fast nie ohne Chance auf Bewährung ausgesprochen, soweit ich weiß sogar nie.

Lebenslänglich, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt heißt tatsächlich lebenslänglich, da gibts keine Bewährungsprüfung nach 15/25 Jahren.

Die Todesstrafe ist denke ich abschreckender als 2 Jahre Bewährung, die es teilweise für Vergewaltigung gibt.

Die Mindeststrafe dafür ist 2 Jahre ohne Bewährung. Und alles was über 2 Jahre ist wird nie zur Bewährung ausgesetzt, das heißt immer ab in den Knast.


"Und Strafen schrecken ab? Deswegen ist auch Amerika der sicherste Staat der Welt." würde Volkers Pispers sagen.
http://www.youtube.com/watch?v=tnIvmzzExG8&feature=related
 

Lord Cracker

Gast
@ LC "Ein 26-jähriger Mann ist am Montag vom Landgericht Berlin wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden."
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1528828/Vergewaltiger-kommt-mit-Bewaehrung-davon.html

lalalala ^^

Ohne Einsicht in den Urteilsspruch und die Urteilsbegründung ist sowas total inhaltslos. Aber es entspricht natürlich Deinem üblichen Vorgehen, bei Google "Bewährung + Vergewaltigung" einzugeben und den ersten Link zu nehmen, der eventuell Deine Thesen stützen könnte. Nur ist die Rechtssprechung etwas komplizierter und ohne die Urteilsbegründung zu lesen, bleiben zum Beispiel alle Fragen nach einem schuldmindernden Umstand im Unklaren. Aber Du kannst da bestimmt nochmal üben.
 
Es bleibt der Fakt stehen, dass ein Vergewaltiger Bewährung bekommen hat.
Welche mindernden Umstände es gab ist mir letzlich Latte ;)
Gezwungen hat ihn schließlich keiner ;)
 

Lord Cracker

Gast
Es bleibt der Fakt stehen, dass ein Vergewaltiger Bewährung bekommen hat.
Welche mindernden Umstände es gab ist mir letzlich Latte ;)
Gezwungen hat ihn schließlich keiner ;)

Bla bla. Und was hat dies nun Deiner "Argumentation" genützt? Nix. Oh, es gibt im Strafrecht die Möglichkeit mildernder Umstände (zum Beispiel bei einer aktiven Mitarbeit des Täters bei der Verbrechensaufklärung, wenn hierdurch dem Opfer unnötiges Leid vermieden wird) - der Regelfall ist es dennoch nicht und Deine haltlosen Ausführungen werden dadurch immer noch nicht richtiger.
 

Poe.

Gast
Meine Meinung:

Ich würde bei wiederholtem male dafür sprechen diese karanken Leute zu kastrieren!
Beide Daumen entfernen, fände ich ansprechend. Stichhaltige Beweise auf DNA-Basis wären hier natürlich recht praktisch um evt. Verwechslungen auszuschließen. Zusätzliche Kosten/Prothese sind vom Angeklagten natürlich selbst zu (bean)tragen.
Im Wiederholungsfalle folgen dann die Handgelenke bzw. sollte dies dank der modernen Medizin nicht zur Besserung führen, eben noch die Rübe.

Je nach Tatbestand ließe sich das alles auch in einem "Abwasch" erledigen. Würde u.a. auch etwaige Kostenfragen wesentlich übersichtlicher gestalten.

Runde Sache.
 

DeletedUser15991

Gast
Thema: welche Straffe ist für euch gegen Kinderschänder angemessen?


ich Verstehe nicht warum es immer wieder Leute giebt die diese Kranke Täter die Kinder Qualvoll misshandeln Verteidigen!

diese Menschen Kategorie ist KRANK und muss ausgerottet werden. aus und Basta.

Es giebt genügend Beweis mitteln heutzutage um die Täter festzunageln, das untschuldige für so ein verbrechen bestraft werden ist sehr unwarscheinlich.

Bla bla. Und was hat dies nun Deiner "Argumentation" genützt? Nix. Oh, es gibt im Strafrecht die Möglichkeit mildernder Umstände (zum Beispiel bei einer aktiven Mitarbeit des Täters bei der Verbrechensaufklärung, wenn hierdurch dem Opfer unnötiges Leid vermieden wird) -

unnötiges Leid? die Opfer sind Kinder die schon Brutal gelitten haben, meinst du das es ihnen und ihre angehörige Leid erspart wird wen die Täter vor Gericht genau beschreiben wie sie vorgegangen sind und Ihre grausame Tat beruhen damit sie ein milderes Urteil bekommen?

ganz sicher nicht, glaub mir....

könnt ihr euch den nicht vorstellen das es euren eigenen Kinder Passieren kann?

Verdammt noch mal,

glaubt ihr das wenn ein Kind so eine Misshandlung Überlebt ganz normal wie jedes andere Kind die Zukunft Erlebt?

bestimmt nicht, viele werden ihr ganzes Leben zeichen der misshandlung mittragen, während der täter nach ein paar jahre Haft wieder frei sein leben geniesen kann...das ist Ungerecht!

Manchmal denke ich das die jenigen die das Strafrecht gestallten haben selber Kinderschänder sind oder in Ihren Bekanten kreis welche haben...

die strafen für Kinderschänder sollten viel Härter, Gnadenloser und Abschrekend sein!

Ich würd gleich mit den Nägsten ein Exempel statuieren um den rest dieser Kranken Menschen und der ganzen Welt zu zeigen das unsere Kinder uns Heilig sind, und wir diejenigen die unsere Kinder Misshandeln nicht tollerieren und Ausrotten werden.


aber leider hab ich nichts zu melden, dafür haben wir unsere Stars Politiker die im Namen des Volkes Gesetze über Gesetze erarbeiten um das Volk auszunutzen und schlislich auf unsere kosten in saus und braus leben. Das im Jahr ein paar kinder Misshandelt werden ist selbstverständlich, es ist immer schon so gewesen. Ihre Kinder sind aber viel geschützter als die Kinder des einfachen Volk´s.

alles zum Kotz....
 

Garlan der Kavalier

Gast
diese Menschen Kategorie ist KRANK und muss ausgerottet werden.
Wenn sie krank sind, dann können sie ja nichts dafür, oder nicht?

Es giebt genügend Beweis mitteln heutzutage um die Täter festzunageln, das untschuldige für so ein verbrechen bestraft werden ist sehr unwarscheinlich.
Was denn für Beweis mitteln?

unnötiges Leid? die Opfer sind Kinder die schon Brutal gelitten haben, meinst du das es ihnen und ihre angehörige Leid erspart wird wen die Täter vor Gericht genau beschreiben wie sie vorgegangen sind und Ihre grausame Tat beruhen damit sie ein milderes Urteil bekommen?
Ist es den Opfern also lieber, wenn sie es selbst beschreiben müssen? Müssen sie überhaupt dabei sein, wenn der Täter seine Tat darlegt?


glaubt ihr das wenn ein Kind so eine Misshandlung Überlebt ganz normal wie jedes andere Kind die Zukunft Erlebt?
Vielleicht mit der richtigen Therapie. Den Täter öffentlich zu guillotinieren, ist da nicht produktiv.

bestimmt nicht, viele werden ihr ganzes Leben zeichen der misshandlung mittragen, während der täter nach ein paar jahre Haft wieder frei sein leben geniesen kann...das ist Ungerecht!
Ganz andere Unbeteiligte können die ganze Zeit ihr Leben genießen. Ist das auch ungerecht? Und wenn nicht, wieso ist es gerecht, wenn noch jemand Leid erfährt, noch zusätzlich? Sollten wir nicht eher soviel Leid wie möglich verhindern?

Manchmal denke ich das die jenigen die das Strafrecht gestallten haben selber Kinderschänder sind oder in Ihren Bekanten kreis welche haben...
Ich glaube, die meisten von denen schänden lieber richtige Frauen . . . :D

die strafen für Kinderschänder sollten viel Härter, Gnadenloser und Abschrekend sein!
Die Todestrafe wirkt nach allgemeiner Überzeugung nicht abschreckend. Was schlägst du sonst vor, Prügelstrafe?

Ich würd gleich mit den Nägsten ein Exempel statuieren um den rest dieser Kranken Menschen
Wenn die Menschen krank sind, wird ein Exempel natürlich äußerst effektiv sein . . .
 

DeletedUser28663

Gast
Thema: welche Straffe ist für euch gegen Kinderschänder angemessen?


ich Verstehe nicht warum es immer wieder Leute giebt die diese Kranke Täter die Kinder Qualvoll misshandeln Verteidigen!

diese Menschen Kategorie ist KRANK und muss ausgerottet werden. aus und Basta.

Es giebt genügend Beweis mitteln heutzutage um die Täter festzunageln, das untschuldige für so ein verbrechen bestraft werden ist sehr unwarscheinlich.



unnötiges Leid? die Opfer sind Kinder die schon Brutal gelitten haben, meinst du das es ihnen und ihre angehörige Leid erspart wird wen die Täter vor Gericht genau beschreiben wie sie vorgegangen sind und Ihre grausame Tat beruhen damit sie ein milderes Urteil bekommen?

ganz sicher nicht, glaub mir....

könnt ihr euch den nicht vorstellen das es euren eigenen Kinder Passieren kann?

Verdammt noch mal,

glaubt ihr das wenn ein Kind so eine Misshandlung Überlebt ganz normal wie jedes andere Kind die Zukunft Erlebt?

bestimmt nicht, viele werden ihr ganzes Leben zeichen der misshandlung mittragen, während der täter nach ein paar jahre Haft wieder frei sein leben geniesen kann...das ist Ungerecht!

Manchmal denke ich das die jenigen die das Strafrecht gestallten haben selber Kinderschänder sind oder in Ihren Bekanten kreis welche haben...

die strafen für Kinderschänder sollten viel Härter, Gnadenloser und Abschrekend sein!

Ich würd gleich mit den Nägsten ein Exempel statuieren um den rest dieser Kranken Menschen und der ganzen Welt zu zeigen das unsere Kinder uns Heilig sind, und wir diejenigen die unsere Kinder Misshandeln nicht tollerieren und Ausrotten werden.


aber leider hab ich nichts zu melden, dafür haben wir unsere Stars Politiker die im Namen des Volkes Gesetze über Gesetze erarbeiten um das Volk auszunutzen und schlislich auf unsere kosten in saus und braus leben. Das im Jahr ein paar kinder Misshandelt werden ist selbstverständlich, es ist immer schon so gewesen. Ihre Kinder sind aber viel geschützter als die Kinder des einfachen Volk´s.

alles zum Kotz....
Klingt nach Faschismus und deutscher Ideologie.

Widerlich.
 
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