Lord Cracker
Gast
Erstfälle lassen sich nunmal nicht wirklich bekämpfen (oh warte doch Stasi hilft lol) im ggs zu den Wiederholungsfällen die sich sehr effizient verhindern lassen.
Solche Aussagen kommen offensichtlich nur von Leuten, die sich mit der Thematik noch nie beschäftigt haben. "Erstfälle" lassen sich durch therapeutische Maßnahmen sehr wohl verhindern.
Lebenslänglich gibt es in unserer Rechtssprechung nicht
Und gleich nochmal dokumentiert, dass Du keine Ahnung hast. Natürlich gibt es auch in unserem Strafrecht die lebenslange Haftstrafe. Versuch' doch erst mal Dich zu informieren, bevor Du wieder bar jeden Wissens irgendeinen Müll schreibst.
Des wegen kommen Menschen ja auch frei (aus unverständlichen Gründen)
Menschen kommen dann "frei", wenn sie ihre Strafe verbüßt haben. Besteht die Strafe aus einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, kommt man nicht mehr frei.
Demnach werden also die Opfer von Assad moralisch missbraucht und in den !§#$%&? gefickt, wenn der Westen die Aufstände ausnutzt um Assad zu beseitigen und die Stellung des Irans in der Region zu schwächen?
Wenn Du einem Thema ausweichen möchtest, versuch es weniger plump. Danke.
Und woher weisst du wer ein potentiller Täter ist?
Werden die dann gezwungen teilzunehmen?
Werden sie bei nichterfolgt im Knast behalten auch wenn sie noch keine Straftat begangen haben?
Niemand geht in den Knast, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE. Sowas funktioniert in unserem Rechtssystem nur dann, wenn eine konkrete Gefahr im Raum steht und diese durch eine kurzfristige Anordnung von U-Haft verhindert werden könnten. Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Was sehr wohl jederzeit möglich ist, ist die zwangsweise Unterbringung von als psychologisch erkrankt eingestuften Menschen in einer geschlossenen Anstalt, wenn der Therapeut der Ansicht ist, dass die Erkrankung für den Patienten oder Dritte eine Gefahr darstellt. Auch hier wieder einmal der Aufruf, sich vielleicht erst einmal mit Themen zu befassen, bevor man das Maul aufmacht.
[/quote]Wenn Täter nie wieder in die Gesellschaft entlassen werden, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit dass sie nochmal eine Tat begehen?
Eine lebenslange Unterbringung ohne Aussicht auf Resozialisierung steht im Widerspruch zu unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung. Abgesehen davon, kannst Du Dir rhetorische Fragen auch gerne ganz schenken. In der logischen Konsequenz heißt Deine Aussage nämlich nichts anderes, als das man am Besten alle Menschen einsperrt, dann passieren nämlich gar keine Straftaten mehr. Hier muss also eine Abwägung zwischen der Frage der Sicherheit und der Frage von persönlichen Freiheiten stattfinden. Willst Du die 100%ige Sicherheit, musst Du alle Menschen einsperren (wobei es dann hinter Gittern zu durchaus seltsamen Vorkommnissen kommen könnte). Die von Dir geäußerte 'Lösung', im Zweifelsfall auch Unschuldige hinzurichten, spricht nicht gerade für Dich. Die Überlegung "Ich richte lieber einen unschuldigen Erwachsenen hin, als das Leben eines unschuldigen Kindes zu riskieren" entbehrt jeder Logik.