Sag nein zu ACTA

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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Du musst Mitglied der katholischen Kirche aus dem Mittelalter sein die immer noch glauben das die Erde eine Scheibe ist.

Aber dein Kontostand ist sehr interressant, sollt ich mal was abbuche, straffrei versteht sich, ohne ACTa gehts leicht. *fg*
 
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Lord Cracker

Gast
Du hast das Abkommen noch nicht gelesen, oder? Sonst würdest Du nämlich nicht so einen Schwachsinn schreiben - und tatsächlich kann man darauf kaum mit mehr antworten, als mit ein paar unterhaltsamen Bildern:



Denn inhaltlich geben Deine Posts leider so gar nichts her. Außer ein dramatisches "DIE WELT GEHT UNTER !!!!elf11!!!!!" kommt bei Dir nichts - und selbst das klingt aufgrund seiner inhaltlichen Beschränktheit eher amüsant denn dramatisch...

"Schall und Rauch" ist die Wahrheit und wegen solcher Seiten kommt ACTA...total drollig. Beides!
 
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Lord Cracker

Gast
Und damit Du "Truther" auch mal langsam erkennst, in welchem Umfeld Du Dich da eigentlich bewegst und wie hoch der "Wahrheitsgehalt" von "Schall und Rauch", "Kopp-Verlag" & Co. denn wirklich sind:

http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Alles_Schall_und_Rauch
http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Kopp_Verlag

Aber selbst für mich gibt es auf diesen Seiten noch Highlights, die dermaßen bizarr sind, das sie schon wieder fast faszinieren können. So finden wir natürlich auch Artikel über den "Fäkalien Dschihad" (Muslime verunreinigen absichtlich Lebensmittel um den Westen auszurotten - da muss man erst mal drauf kommen! "Kacken für Allah!"

http://www.news.de/politik/855183508/geschaefte-mit-dem-faekalien-dschihad/1/
http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Fäkalien-Dschihad

Interessant auch die Geschichte von Herrn Wischnewski über den Flugzeugabsturz dem die polnische Regierung fast komplett zum Opfer fiel:

http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Gerhard_Wisnewski

Präparierte Leichen? Verschleppte Politiker? Mensch, die Welt ist so unglaublich erschreckend. Was bin ich froh, dass wir diese "Truther" haben! Natürlich muss ACTA verhindert werden, nachher würden solche Nachrichten zensiert - und wir hätten nichts mehr zum Lachen.

Und nicht vergessen....die Regierung verheimlicht ALLES!
 
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einhornritter7

Gast
ach, es is wirklich schade, ein jammer!
immer dieselben die es nicht checken, gibt mal bitte bei youtube ein: was ist acta?
das sollte eigentlich schon alles sagen, für die, die sich nicht das Gesetzt gelesen hhaben!
 

Garlan der Kavalier

Gast
ACTA ist kein Gesetz, sondern ein Handelsabkommen. Und Youtube ist nicht gerade die zuverlässigtste Quelle.

Ich habe deine Texte nicht gelesen und auch keine Lust, hier lange über ACTA zu diskutieren (ja/nein?; was ist das überhaupt?), ich wollte das nur mal kurz einwerfen.

EDIT: Die anderen haben schon recht, wenn sie sagen, dass du besser die Links postest.
 
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Lord Cracker

Gast
ach, es is wirklich schade, ein jammer!
immer dieselben die es nicht checken, gibt mal bitte bei youtube ein: was ist acta?
das sollte eigentlich schon alles sagen, für die, die sich nicht das Gesetzt gelesen hhaben!

Wow, Youtube-Filmchen...aufregend. Lies doch einfach mal das Abkommen selbst. Und verstehe, dass es kein Gesetz ist... :rolleyes:
 

einhornritter7

Gast
WENN EINMAL ACTA da ist, werdet ihr es schon sehen und eure fehler einsehen.
ich hoffe aber, das es nie dazu kommen wird.
 

simpsons3

Gast
Langsam wird es ein wenig Banane.
1. IST das, was laut ACTA unter Strafe gestellt werden soll, in Deutschland eh schon unter Strafe gestellt. ACTA ändert da nichts dran.
2. Wenn sich ein Staat entscheidet, ein internationales Abkommen dieser Art zu unterzeichnen, dann wohl vor dem Hintergrund, dass man solche Regelungen eingehen WILL. Dann sollte man auch entsprechende gesetzliche Regelungen treffen, sonst braucht man dem Abkommen ja erst gar nicht beizutreten o_O

@ 1.: Das dumme ist halt, dass die Rechtslage zementiert wird. Gerade jetzt, wo ein Wandel auf diesem Gebiet immer wahrscheinlicher wird. Stell dir das so vor: Viele Deutsche sind gegen Atomkraft. Wie fair wäre es diesen Deutschen gegenüber wohl, wenn eine Regierung ein ZÜ unterzeichnen würde, in dem es verboten wird, die zivile Kernkraftnutzung zu verbieten? Exakt das geschieht durch ACTA, nur halt umgekehrt, es wird verboten, dass zumindest gewerbliche Urheberrechtsverletzungen erlaubt werden dürfen.

@ 2.: 2013 wird der Bundestag neu gewählt. 2017 schon wieder. Und 2021 - alle Zahlen unter Vorbehalt - wird schon wieder ein neues Parlament gewählt. Woher kann der Bundestag 2012 wissen, wie die politische Meinung 2013 ist? Alleine schon dadurch, dass mit der FDP einer der größten ACTA-Befürworter abgewählt und mit der Piratenpartei der größte ACTA-Gegner mit Glück sogar zweistellige Ergebnisse einfahren wird ist die Mehrheitslage 2013 mehr als unsicher. Vor dem aktuellen politischen Hintergrund halte ich es für gefährlich, ein solches Abkommen zu ratifizieren. Wäre der Bundestag frisch gewählt worden und würde es nicht nach wechselnden Mehrheitsverhältnissen aussehen, wäre die Unterzeichnung weitaus weniger kritisch zu sehen.

Das Gegenteil von "gewerblichem Ausmaß" ist nicht die "private Verletzung".

Du wusstest offensichtlich, was ich meinte.

Was ist denn das Gegenteil?

Natürlich steht das frei...ACTA ist ja auch immer noch kein Gesetz.

Dass das Treffen härterer Normen frei steht, ist irgendwie für mich ein Grund mehr, ACTA abzulehnen. Ist aber wichtig für meine Argumentation.

Ja, mit dem Wort scheinst Du arge Deutungsprobleme zu haben. ACTA sagt an dieser Stelle SEHR deutlich, dass ZUMINDEST Tätigkeiten im gewerblichen Ausmaß vorliegen müssen - das ist damit die UNTERGRENZE. Ergo: Staaten sollen dann tätig werden, wenn in gewerblichem Ausmaß Urheberrechtsverletzungen vorgenommen werden. ZUMINDEST in gewerblichem Ausmaß - als UNTERGRENZE. Da steht dann auch nirgendwo, dass das überhaupt auf Privatleute oder Kleinkriminelle anzuwenden ist.

Da steht halt nur, dass der Staat selber entscheiden darf, ob er das auch auf Privatleute oder Kleinkriminelle anwendet. Und eben vor dieser Entscheidungsfreiheit habe ich Angst.

Weil Berichte, Kommentare, Satire, etc. eben nicht "Wissen" sind, welches kostenlos verfügbar gemacht werden muss. Überlass' es doch den Verfassern/Künstlern/etc. ob sie die Früchte ihrer Arbeit kostenlos ins Netz stellen WOLLEN - es hindert sie ja niemand daran. Deine Aufzählung umfasste einfach viel zu viele Dinge, die nichts mit der Vermittlung von Wissen zu tun haben.

Zumindest Berichte und Reportagen dienen zweifelsfrei der Vermittlung von Wissen und keinem anderen Zweck.

Grundsätzlich überlasse ich die Entscheidung auch den Künstlern selber. Bloß haben viele Künstler Probleme mit ihrem Studio. Wenn George Lucas gerne Star Wars ins Netz stellen würde, aber FOX dagegen wäre, wer würde hier wohl am längeren Hebel sitzen?
Das Urheberrecht ist kein Recht des Urhebers, sondern der Konzerne an den Werken des Urhebers.

Das BVerfG hat niemals darüber zu entscheiden, ob rechtmäßig "beschlagnahmt" wurde, sondern ob das GESETZ rechtmäßig ist. Lern' bei Gelegenheit mal den Unterschied zwischen BVerfG und BGH.

Zum Glück hab ich ja geschrieben, dass das BVerfG über das Gesetz bzw. über dessen Anwendung entscheiden muss und nicht über konkrete Fälle. Aber das passt dir ja wohl nicht ins Bild. Sachlich scheinst du nichts an meiner Aussage zu kritisieren können.

Und wieder stoßen wir auf mangelndes Verständnis von Rechtsnormen Deinerseits. "Gefahr im Verzug" heißt nicht, dass eine Gefahr für Leib und Leben oder andere Rechtsgüter besteht, sondern, dass einen Verzugsgefahr dadurch entsteht, wenn auf die Ausführung einer Handlung verzichtet wird, weil die zuständige Behörde selbst nicht unmittelbar tätig werden kann. Um es Dir ein wenig deutlicher zu machen: Besteht eine konkrete Gefahrensituation, ist jede Behörde berechtigt, entsprechend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Das Aufbrechen einer Wohnungstür in Folge einer wahrnehmbaren Gefahrensituation hat mit "Gefahr im Verzug" nichts zu tun, sondern stellt lediglich die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr dar. So darf JEDE Behörde zum Beispiel eine Wohnungstür öffnen, wenn dahinter jemand wahrnehmbar zum Opfer einer Gewalttat zu werden droht. "Gefahr im Verzug" ist dann die Rechtsnorm, wenn zum Beispiel eine Vernichtung von Beweismaterial droht, wenn die vor der Tür stehende Polizei zunächst auf die richterliche Anordnung warten müsste. Damit wäre die Polizei dann zum Öffnen der Wohnung berechtigt, weil durch ein Unterlassen eventuell Probleme bei der Beweissicherung für ein Verfahren drohen könnte.

Danke für deine Aufklärung. Aber seien wir mal ehrlich: Durch die vielen Einschränkungen, die in den letzten 25 Jahren hinzugefügt wurden, hat die Unverletzlichkeit der Wohnung sowieso keinen Bestand mehr.

Es war doch DEINE Behauptung, "gerichtsähnliche Kommissionen" (was auch immer das eigentlich sein soll, alter Begriffsschwurbler) würden "Urteile" fällen.

Nein, hab ich nie gesagt. Ein Richter - in der Praxis hoffentlich eine Kommission aus drei Richtern, daher mein Begriff - entscheidet über die einstweiligen Anordnungen. Über Urteile entscheiden immer noch ordentliche Gerichte, was anderes habe ich nie behauptet und wird wohl auch in den nächsten dreißig Jahren nie Gesetz werden.

Völliger Humbug. "Gerichtliche Anordnungen" sind regelmäßiger Bestandteil der Rechtssprechung wenn es zum Beispiel um Anordnungen die der vorläufigen Rechtssicherung dienen, geht. Gerichte dürfen, können und verfügen andauernd Anordnungen - sei es zur Beweissicherung, zur Wiederherstellung eines Rechts, etc. So kann ein Gericht zum Beispiel eine Maßnahme anordnen, die ein Recht wiederherstellt obwohl das eigentliche Urteil erst in einem späteren Hauptverfahren eine Wiederherstellung darstellen würde, aber die Gefahr besteht, durch die Dauer des Verfahrens eine Nichtwiederherstellbarkeit des Rechts zur Folge zu haben.

Stimmt. Regelmäßig ist der Antragsteller jedoch kein Gericht, sondern eine Behörde oder die Staatsanwaltschaft. Einfach weil Gerichte nur ein minimales Interessen an vielen dieser Verfügungen haben, das größere Interesse haben meist Behörden. Schönes Beispiel hierfür ist die Quellen-TKÜ. Gerichte haben fast kein Interesse daran, weil gerichtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse sowieso umstritten ist. Behörden haben jedoch - zumindest dem Grunde nach - ein Interesse daran, damit rechtzeitig z. B. eine Wohnungsdurchsuchung o. ä. vor Gericht beantragt werden kann.

Verwaltungsanweisungen, etc. haben aber nichts mit Hoheitsrechten oder Strafverfahren zu tun. So wie der ganze fiskalische Rahmen nichts mit Hoheitsrechten zu tun hat.

Diese Verwaltungsanweisungen gibt es jedoch nicht nur in der Finanzverwaltung, sondern über Verwaltungsanweisungen werden auch große Teile der Polizeiarbeit, des Verfassungsschutzes, der Bundespolizei, des Grenzschutzes, des Militärs ect. geregelt.

Die Bundesregierung ist deshalb Bestandteil der Exekutive, weil sie die "ausführende Gewalt" auf der Ebene der interstaatlichen Aktionen ist. Sie regelt wahrlich nicht die 'genaue Behandlung der Gesetze' - was auch immer dieser schwurbelnde Begriff wieder sagen soll. :rolleyes:

Wenn du dir Gesetze durchliest, erübrigt sich diese Frage. Viele Dinge sind in den Gesetzen selber eine Grauzone, ganz einfach weil die Gesetze sonst viel zu umfangreich werden würden. Die Politik ermächtigt dann - meist sogar in den Gesetzen selber - das zuständige Ministerium zum Erlassen von Verwaltungsanweisungen. Zumindest in der Steuergesetzgebung ist mein Buch für BMF-Schreiben - wie gesagt handelt es sich hierbei um Anweisungen des Bundesfinanzministeriums für die Finanzämter - deutlich dicker als mein Gesetzbuch. Und da die sog. Richtlinien auch zu den Verwaltungsanweisungen gehören, ist die Sammlung der Verwaltungsanweisungen insgesamt mehr als doppelt so dick wie die Gesetzessammlung.

Schönes Beispiel für die genaue Rechtsauslegung, von der ich sprach: Die §§ 33 ff. EStG regeln nur ganz am Rande, was außergewöhnliche Belastungen (agB) sind. Da viele Bürger nicht in den Einkommensteuerrichtlinien lesen, wird das oft falsch gemacht. Was genau agBs sind, ist nämlich vorrangig hier geregelt.
Anderes schönes Beispiel: Schau mal im EStG nach, wie sich Verpflegungsmehraufwendungen auf deine Einkünfte auswirken und ob es Pauschalen gibt. Du wirst nicht allzu viel finden, ich bin mir nicht mal sicher, ob der Begriff nur einmal im Gesetz auftaucht. Dennoch findest du im Vordruck der Anlage N ein paar Kästchen dazu. Die Lösung findest du in den Richtlinien. Hier wurde eine fast gänzlich neue Rechtsmaterie durch die Verwaltungsanweisungen geschaffen, die auch der herkömmlichen Rechtsauffassung teilweise zuwider läuft - viele Beamte betrachten Verpflegungsmehraufwendungen eigentlich als nicht abziehbare KdL aus § 12 Nr. 1 EStG.

Da ACTA kein Gesetz sondern ein multilateraler Vertrag ist, obliegt es den jeweiligen Staaten in ihren Rechtsräumen auszugestalten, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Ein Problem, was unschwer zu erahnen ist (so ist es nämlich mit vielen Gesetzen): Irgendjemand will etwas einführen, findet aber keine sinnvollen Argumente dafür. Also brüllt er einfach rum "vor 30 Jahren hat Deutschland mal einen Vertrag unterzeichnet, und der Vertrag zwingt uns eigentlich dazu, das so zu machen!!!111einself!" Da keine Lust hat, sich durch dreißig Jahre alte Verträge zu wälzen, nickt der Bundestag das Gesetz halt einfach so ab. Ist es so schwer, in einen Vertrag reinzuschreiben "Auf Grundlage des ACTA-Abkommens darf kein Straftäter zum Tode verurteilt werden" und ähnliches?

Siehst Du ÜBERHAUPT bei ACTA die Benennung irgendwelcher konkreter Strafen?

Ich fordere vielleicht auch nicht die Benennung, sondern das Verbot eben jener.

Es wäre ein völlig absurder Eingriff in die staatliche Souveränität, würden in diesem Vertrag irgendwelche Strafen benannt oder ausgeschlossen - sowas ist und bleibt Bestandteil der legislativen Gewalt eines jeden Staates.

Dieser Meinung nach wäre dann auch das zwangsweise kriminalisieren von Urheberrechtsverletzungen ein Eingriff in die staatliche Souveränität. Ist es aber zweifelsohne nicht. Warum? Weil die Staaten das Abkommen freiwillig - u. a. als Ausdruck der staatlichen Souveränität - ratifizieren. Wenn im Vertrag konkrete Strafen stünden, und die Staaten das unterzeichnen, ist das ein genauso großer Eingriff in die Souveränität wie die Unterzeichnung des aktuellen Fassung.
 

Lord Cracker

Gast
@ 1.: Das dumme ist halt, dass die Rechtslage zementiert wird. Gerade jetzt, wo ein Wandel auf diesem Gebiet immer wahrscheinlicher wird. Stell dir das so vor: Viele Deutsche sind gegen Atomkraft. Wie fair wäre es diesen Deutschen gegenüber wohl, wenn eine Regierung ein ZÜ unterzeichnen würde, in dem es verboten wird, die zivile Kernkraftnutzung zu verbieten? Exakt das geschieht durch ACTA, nur halt umgekehrt, es wird verboten, dass zumindest gewerbliche Urheberrechtsverletzungen erlaubt werden dürfen.

Und sollte sich eine entsprechende Mehrheit zu einem späteren Zeitpunkt finden die anderer Meinung ist, tritt sie halt aus dem ACTA-Abkommen wieder aus. Was meinst Du denn, was dann passiert? Da kommen dann nicht die internationalen ACTA-Soldaten und verhaften alle Deutschen. Wie ist das denn mit anderen multilateralen Verträgen? Was wäre denn, wenn Deutschland aus der NATO raus wollen würde oder den Atomwaffensperrvertrag nicht mehr berücksichtigen will? Dann kündigt man entsprechende Abkommen einfach auf. "Zementiert" wird da erst mal gar nichts.

@ 2.: 2013 wird der Bundestag neu gewählt. 2017 schon wieder. Und 2021 - alle Zahlen unter Vorbehalt - wird schon wieder ein neues Parlament gewählt. Woher kann der Bundestag 2012 wissen, wie die politische Meinung 2013 ist? Alleine schon dadurch, dass mit der FDP einer der größten ACTA-Befürworter abgewählt und mit der Piratenpartei der größte ACTA-Gegner mit Glück sogar zweistellige Ergebnisse einfahren wird ist die Mehrheitslage 2013 mehr als unsicher. Vor dem aktuellen politischen Hintergrund halte ich es für gefährlich, ein solches Abkommen zu ratifizieren. Wäre der Bundestag frisch gewählt worden und würde es nicht nach wechselnden Mehrheitsverhältnissen aussehen, wäre die Unterzeichnung weitaus weniger kritisch zu sehen.

Aber was, wenn 2044 die NPD die absolute Mehrheit hat und wir bis dahin einfach weiterhin den Hitler-Gruß unter strafen stellen würden? Du merkst schon, dass Deine Argumentationen etwas realitätsfern ist? Jede politische Entscheidung gibt natürlich nur den vermeintlichen Mehrheitswillen innerhalb dieser Legislaturperiode aus. Wie schnell selbst sowas kippen kann, hast Du gerade gut an der Laufzeitverlängerung für AKW nachvollziehen können. Wenn man Deine Denkweise konsequent zuende führt, dürfte man gar keine Politik machen und gar keine Gesetzesänderungen vornehmen, da ja irgendwann die Mehrheitsverhältnisse anders sein KÖNNTEN...absoluter Humbug in der Argumentation.

Du wusstest offensichtlich, was ich meinte. Was ist denn das Gegenteil?

Sicher, dass Du immer weißt, was Du meinst?

Dass das Treffen härterer Normen frei steht, ist irgendwie für mich ein Grund mehr, ACTA abzulehnen. Ist aber wichtig für meine Argumentation.

Es wäre wiederum ein untragbarer Eingriff in die staatliche Souveränität, würde es irgendwelche Abkommen geben, die die Straffreiheit irgendwelcher Dinge festschreibt.

Da steht halt nur, dass der Staat selber entscheiden darf, ob er das auch auf Privatleute oder Kleinkriminelle anwendet. Und eben vor dieser Entscheidungsfreiheit habe ich Angst.

s.o. Abgesehen davon ist das in Deutschland schon lange Gesetz - ACTA verschärft ja gar nichts.

Zumindest Berichte und Reportagen dienen zweifelsfrei der Vermittlung von Wissen und keinem anderen Zweck.
Grundsätzlich überlasse ich die Entscheidung auch den Künstlern selber. Bloß haben viele Künstler Probleme mit ihrem Studio. Wenn George Lucas gerne Star Wars ins Netz stellen würde, aber FOX dagegen wäre, wer würde hier wohl am längeren Hebel sitzen?
Das Urheberrecht ist kein Recht des Urhebers, sondern der Konzerne an den Werken des Urhebers.

Dann erklär' mir doch mal, warum ein George Lucas zum einen der reichste Mann Hollywoods ist, und zum anderen so böse seine Seele an die Produktionsgesellschaften verkauft hat? Wahrscheinlich, weil die eher die Kohle zur Produktion eines solchen Films hatten, als ein Mann alleine. Aber ich kann immer noch nicht erkennen, dass es dadurch dem armen George unglaublich schlecht gehen würde - ich habe ihn bisher auch noch gar nicht über sein hartes Los weinen gehört. Und solltest DU irgendwann mal irgend etwas relevantes verfassen, steht es DIR weiterhin frei, gar nicht erst an einen Vertrieb o.ä. heranzutreten. Du kannst auch gerne selbst einen Verlag gründen oder selbst den Vertrieb Deines Buches übernehmen, Du kannst auch jederzeit Deine selbstgefilmten Kunstwerke ins Internet stellen und für jedermann kostenlos auf youtube bereit stellen. Ich würde die Proteste gegen ACTA irgendwie ernst nehmen können, wenn da draußen Journalistenverbände und Kreative demonstrieren würden - aber irgendwie scheinen die DEINE Probleme mit ACTA gar nicht zu sehen...

"Reportagen und Dokumentationen" sind auch nicht zwingend "Wissen". Wenn jemand eine Reportage über "Wacken 2010" macht, ist das sicherlich nichts sonderlich Wissenswertes. Du wirfst da ein viel zu grobes Netz aus, etwas was Du ja zum Beispiele an ACTA echt gerne kritisierst. Ist eine SPIEGEL-Dokumentation über die RAF nun "Wissen" und ist es der thematisch identische Film "Baader-Meinhoff-Komplex" dann nicht mehr? Und wie willst Du eigentlich Reporter oder Dokumentarfilmer
1. ZWINGEN, ihr Material preiszugeben
2. BEZAHLEN, wenn sie es alles für Lau machen sollen
3. Dazu BEWEGEN, dann überhaupt noch Reportagen zu machen?

Zum Glück hab ich ja geschrieben, dass das BVerfG über das Gesetz bzw. über dessen Anwendung entscheiden muss und nicht über konkrete Fälle. Aber das passt dir ja wohl nicht ins Bild. Sachlich scheinst du nichts an meiner Aussage zu kritisieren können.

Wenn Du zwischen einem Gesetz und dessen Anwendung nicht unterscheiden kannst, wird es schon kritisch. Das BVerG entscheidet nämlich auch nicht, ob die Anwendung eines Gesetzes "richtig" ist, sondern lediglich über den Gesetzestext selbst. Sollte es feststellen, dass ein Gesetz an sich ok ist aber Lücken offenbart, die zum Beispiel an behördliche Willkür grenzen, so wird entsprechend eine Abänderung des Gesetzestextes mit einer konkreteren Formulierung verlangt. Abgesehen davon hast DU ja nun einmal behauptet, das BVerfG würde über die Anwendung im Einzelfall irgendwie entscheiden...oder gar Quoten verwenden.

Danke für deine Aufklärung. Aber seien wir mal ehrlich: Durch die vielen Einschränkungen, die in den letzten 25 Jahren hinzugefügt wurden, hat die Unverletzlichkeit der Wohnung sowieso keinen Bestand mehr.

In den letzten 40 Jahren hat niemand die Unverletzbarkeit meiner Wohnung irgendwie verletzt. Ich kann mich auch an keine "Einschränkungen" in den letzten 25 Jahren erinnern - hast Du da mal konkrete Details, wo durch Gesetzesänderungen systematisch die Bürgerrechte in den letzten 25 Jahren eingeschränkt worden sind? Witzigerweise empfinde ich es übrigens eher umgekehrt...

Nein, hab ich nie gesagt. Ein Richter - in der Praxis hoffentlich eine Kommission aus drei Richtern, daher mein Begriff - entscheidet über die einstweiligen Anordnungen. Über Urteile entscheiden immer noch ordentliche Gerichte, was anderes habe ich nie behauptet und wird wohl auch in den nächsten dreißig Jahren nie Gesetz werden.

Wieso denn eine "Kommission aus 3 Richtern"?

Stimmt. Regelmäßig ist der Antragsteller jedoch kein Gericht, sondern eine Behörde oder die Staatsanwaltschaft.

Noch viel regelmäßiger sind die Antragsteller irgendwelche Rechtsanwälte. Du hättest einfach nach dem "Stimmt" aufhören sollen.

Einfach weil Gerichte nur ein minimales Interessen an vielen dieser Verfügungen haben, das größere Interesse haben meist Behörden. Schönes Beispiel hierfür ist die Quellen-TKÜ. Gerichte haben fast kein Interesse daran, weil gerichtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse sowieso umstritten ist. Behörden haben jedoch - zumindest dem Grunde nach - ein Interesse daran, damit rechtzeitig z. B. eine Wohnungsdurchsuchung o. ä. vor Gericht beantragt werden kann.

Ich habe wieder einmal den Eindruck, dass Du nicht weißt, wovon Du eigentlich sprichst. Die "Quellen-TKÜ" stellt grundsätzlich erst einmal nichts anderes als eine Telefonüberwachung dar. Beides wird im Regelfall seitens eines Gerichts angeordnet - und da es sich um eine Maßnahme der StrafVERFOLGUNG handelt, logischerweise üblicherweise von den StrafVERFOLGUNGSBEHÖRDEN beantragt. Das unterscheidet die Quellen-TKÜ in keiner Weise von irgendeiner anderen Strafverfolgungsmaßnahme - von wem sollte sie auch sonst beantragt werden, wenn nicht durch die Strafverfolgungsbehörden? Die Frage, ob ein "Gericht" ein "Interesse" hat und deswegen nicht oder doch selbst tätig wird, ist schon wieder Schwachsinn. Welches "Interesse" hätte denn ein Gericht an der Durchsuchung eines vermeintlichen Gammelfleischproduzenten? Strafverfolgungsmaßnahmen dienen halt immer der Sicherstellung von Beweismaterial.
Die "Quellen-TKÜ" ist nun nichts anderes als der etwas hilflose Versuch des Gesetzgebers, technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wenn das Abhören von Telefonaten im Rahmen der Strafverfolgung seitens eines Gerichts genehmigt werden kann, dann muss es auch eine Möglichkeit geben, dies bei IP-Telefonie zu tun. Die Frage der Verhältnismäßigkeit und die Frage der technischen Umsetzung sind Fragestellungen, mit denen man sich als Richter die ganze Zeit auseinander setzen muss - da stellt die Quellen-TKÜ keine Besonderheit dar.

Diese Verwaltungsanweisungen gibt es jedoch nicht nur in der Finanzverwaltung, sondern über Verwaltungsanweisungen werden auch große Teile der Polizeiarbeit, des Verfassungsschutzes, der Bundespolizei, des Grenzschutzes, des Militärs ect. geregelt.

Sollten Deiner Meinung nach all diese Details, die Verwaltungsanweisungen, Bestandteil der Gesetze sein, die dann vom Bundestag verabschiedet werden müssten? Verwaltungsanweisungen sind doch nichts anderes, als das Herunterbrechen des Gesetzestextes in die behördlichen Verfahren. Wenn also ein Gesetz vorsieht, dass jedem Deutschen eine Grundversorgung von 364 Euro im Monat zur Verfügung gestellt werden muss, dann regeln die Verwaltungsanweisungen nichts anderes, als wie dieses Geld "an den Mann oder die Frau gebracht wird" - sie sind damit aber weder ein neues Gesetz noch irgendwie eine gesetzgebende Maßnahme, sondern lediglich die UMSETZUNG des Gesetzes.

Zumindest in der Steuergesetzgebung ist mein Buch für BMF-Schreiben - wie gesagt handelt es sich hierbei um Anweisungen des Bundesfinanzministeriums für die Finanzämter - deutlich dicker als mein Gesetzbuch. Und da die sog. Richtlinien auch zu den Verwaltungsanweisungen gehören, ist die Sammlung der Verwaltungsanweisungen insgesamt mehr als doppelt so dick wie die Gesetzessammlung.

Und diese Dicke soll ein Indiz für was sein? Nehmen wir mal ein ganz kurzes Gesetz als Beispiel - §21 BGB:
"Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts."


In diesem Gesetz steht keineswegs, was ein "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" ist, wie festgestellt werden soll, ob es sich um einen möglicherweise wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, wie die Eintragungen ins Vereinsregister des Amtsgerichts vorgenommen werden soll, WER diese Eintragung vornimmt, etc. Dieses Gesetz zieht also einen Rattenschwanz von Verwaltungsanweisungen an die entsprechenden Behörden nach sich, um all diese Dinge zu regeln. Das dürfte so ziemlich bei jedem Gesetz der Fall sein. Es ändert nur immer noch nichts am Inhalt des Gesetzes und keine der Regelungen die im Anschluss getroffen werden, ändert etwas an der gesetzlichen Vorgabe ODER hebelt das Gesetz selbst aus.

Ein Problem, was unschwer zu erahnen ist (so ist es nämlich mit vielen Gesetzen): Irgendjemand will etwas einführen, findet aber keine sinnvollen Argumente dafür. Also brüllt er einfach rum "vor 30 Jahren hat Deutschland mal einen Vertrag unterzeichnet, und der Vertrag zwingt uns eigentlich dazu, das so zu machen!!!111einself!" Da keine Lust hat, sich durch dreißig Jahre alte Verträge zu wälzen, nickt der Bundestag das Gesetz halt einfach so ab.

Kannst Du mal EINEN Fall nennen, in dem dies so gewesen wäre?

Ist es so schwer, in einen Vertrag reinzuschreiben "Auf Grundlage des ACTA-Abkommens darf kein Straftäter zum Tode verurteilt werden" und ähnliches?

Ja, es ist "so schwer". Deutschland zum Beispiel könnte einen Vertrag gar nicht ratifizieren, in dem Strafen festgelegt werden, die dem Deutschen Grundgesetz nicht entsprechen. Das dürfte auch bei anderen Ländern nicht anders sein. Wäre es also so, dass in Deutschland auf Raubkopien die Todesstrafe stünde - und es ist immer amüsant, welche absurden Vorstellungen man hier schon bearbeiten muss - würde ACTA dem Deutschen Recht ja explizit zuwider laufen und könnte deshalb wiederum nicht ratifiziert werden. Deswegen vermeidet man allgemein bei multilateralen Verträgen die definitive Bestimmung solcher Strafmaße, da diese nun einmal im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landes liegen - weshalb man die Benennung, oder halt den Ausschluss - bestimmter Strafmaße grundsätzlich vermeidet.

Ich fordere vielleicht auch nicht die Benennung, sondern das Verbot eben jener.

s.o. Abgesehen davon ist auch ein Verbot eine Benennung...

Dieser Meinung nach wäre dann auch das zwangsweise kriminalisieren von Urheberrechtsverletzungen ein Eingriff in die staatliche Souveränität. Ist es aber zweifelsohne nicht. Warum? Weil die Staaten das Abkommen freiwillig - u. a. als Ausdruck der staatlichen Souveränität - ratifizieren. Wenn im Vertrag konkrete Strafen stünden, und die Staaten das unterzeichnen, ist das ein genauso großer Eingriff in die Souveränität wie die Unterzeichnung des aktuellen Fassung.

s.o.
 
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Lord Cracker

Gast
Sagst du nicht die ganze Zeit, dass sich durch ACTA nichts an der Gesetzeslage ändert?

Du hast immer noch eine Leseschwäche, oder? Was bringt es denn, wenn in Deutschland das Urheberrecht recht streng ist, Patente geschützt und deren Einhaltung auch verfolgt wird, wenn im Nachbarausland einen !§#$%&? darum gegeben wird? Das ist immer so ein wenig die Absicht bei "multilateralen Verträgen" - dass man die eigenen Interessen auch in anderen Ländern respektiert findet.
 
Du hast immer noch eine Leseschwäche, oder? Was bringt es denn, wenn in Deutschland das Urheberrecht recht streng ist, Patente geschützt und deren Einhaltung auch verfolgt wird, wenn im Nachbarausland einen !§#$%&? darum gegeben wird? Das ist immer so ein wenig die Absicht bei "multilateralen Verträgen" - dass man die eigenen Interessen auch in anderen Ländern respektiert findet.

Aber die Länder die ACTA ratifizieren wollen sind doch eh Länder wo man dies noch relativ einfach verfolgen könnte?
MMn gibt es weder vor noch nachteile von ACTA.
 

Lord Cracker

Gast
Aber die Länder die ACTA ratifizieren wollen sind doch eh Länder wo man dies noch relativ einfach verfolgen könnte?
MMn gibt es weder vor noch nachteile von ACTA.

Ist das so? Wie kommst Du denn zu dem Schluß? Komm', wir machen mal ein kleines Spiel: Du stellst Dich in Berlin auf den Kürfürstendamm, schaust Dir die flanierenden Damen an und denkst Dir alle gefälschten "Marken"kleidungsstücke weg, die über die Polenmärkte bezogen worden sind. So viele nackte Frauen hast Du noch nie in der Öffentlichkeit gesehen. Muss nicht zwingend ein schöner Anblick sein, aber ein interessantes Experiment ist es sicherlich. Alle Kleidungsstücke, auf denen "Dolce & Gabana" prangt, alle Handtaschen die nicht wirklich von Gucci sind und alle Schmuckstücke, bei deren Produktion nicht die Maschinen der eigentlichen Patentinhaber eingesetzt wurden weg - das wird extrem unterhaltsam. Als würde ACTA nun diskutiert werden, um Dich daran zu hindern, Filme aus dem Internet herunterzuladen damit DU die nicht auf DVD für Dich zuhause brennen kannst...es geht primär um Produktpiraterie und die ist gerade in Osteuropa und jenseits davon ein entscheidender Wirtschaftsfaktor.
 

Booo

Gast
Ein ganz großes Danke... an alle die sich hier gegen Zensur und Diktatur einsetzen
 

Booo

Gast
Ist das so? Wie kommst Du denn zu dem Schluß? Komm', wir machen mal ein kleines Spiel: Du stellst Dich in Berlin auf den Kürfürstendamm, schaust Dir die flanierenden Damen an und denkst Dir alle gefälschten "Marken"kleidungsstücke weg, die über die Polenmärkte bezogen worden sind. So viele nackte Frauen hast Du noch nie in der Öffentlichkeit gesehen. Muss nicht zwingend ein schöner Anblick sein, aber ein interessantes Experiment ist es sicherlich. Alle Kleidungsstücke, auf denen "Dolce & Gabana" prangt, alle Handtaschen die nicht wirklich von Gucci sind und alle Schmuckstücke, bei deren Produktion nicht die Maschinen der eigentlichen Patentinhaber eingesetzt wurden weg - das wird extrem unterhaltsam. Als würde ACTA nun diskutiert werden, um Dich daran zu hindern, Filme aus dem Internet herunterzuladen damit DU die nicht auf DVD für Dich zuhause brennen kannst...es geht primär um Produktpiraterie und die ist gerade in Osteuropa und jenseits davon ein entscheidender Wirtschaftsfaktor.
diese Argumente sind absolut dumm....!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn ich ein Buch schreibe und es veröffentliche , dann mache ich es , damit andere es auch lesen , genau so weiß ich das andere sich daraus seiten kopieren , weil sie daran gefallen haben.
Diese Leute daran zu hindern ist schwachsinn, genau so wie darüber zu reden..
Wenn ich ein Essen kreire oder ein Haus entwerfe und baue, da kommt auch keiner auf die dumme idee , das sich das Haus keiner angucken darf oder nachbauen. Oder wenn der Nachabr das Haus nachbaut, das er dann auf Diebstahl von " Geistigem Eigentum" verklagt wird .... muhahahahah. noch so ein schwachsinn , wer kann mir klauen was ich im Kopf habe, . das wäre dann mein Tod!
ACTA und ähnliches ist alles nur geldmacherei und zensur
 
Ist das so? Wie kommst Du denn zu dem Schluß? Komm', wir machen mal ein kleines Spiel: Du stellst Dich in Berlin auf den Kürfürstendamm, schaust Dir die flanierenden Damen an und denkst Dir alle gefälschten "Marken"kleidungsstücke weg, die über die Polenmärkte bezogen worden sind. So viele nackte Frauen hast Du noch nie in der Öffentlichkeit gesehen. Muss nicht zwingend ein schöner Anblick sein, aber ein interessantes Experiment ist es sicherlich. Alle Kleidungsstücke, auf denen "Dolce & Gabana" prangt, alle Handtaschen die nicht wirklich von Gucci sind und alle Schmuckstücke, bei deren Produktion nicht die Maschinen der eigentlichen Patentinhaber eingesetzt wurden weg - das wird extrem unterhaltsam. Als würde ACTA nun diskutiert werden, um Dich daran zu hindern, Filme aus dem Internet herunterzuladen damit DU die nicht auf DVD für Dich zuhause brennen kannst...es geht primär um Produktpiraterie und die ist gerade in Osteuropa und jenseits davon ein entscheidender Wirtschaftsfaktor.

Ich dachte bei ACTA ginge es um das Internet?

Und ratifizieren die Osteuropäischen Länder ACTA?
Wenn nicht sehe ich da keinen wirklichen Vorteil.
 
Dann schreib mal eines damit ich dran verdienen kann weil ich es verkaufe. Du bekommst natürlich nichts, musst nur die Kosten tragen.

Hast dich bestimmt auch geärgert das Gutenberg gehen musste wegen nichts.
 
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